…Gutschrift des Einkommensteuerbescheides löse einen (neuen) Anspruchszinsenbescheid aus. Einer Abänderung des Stammabgabenbescheides im Zuge des Beschwerdeverfahrens betreffend Einkommensteuer wäre somit durch die amtswegige Erlassung eines neuen Zinsenbescheides Rechnung zu tragen. Die Bf verwies im Vorlageantrag vom 8.12.2021 auf ihr bisheriges Vorbringen und ergänzte…
…Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend geändert, so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsbescheid Rechnung getragen. Es ergeht diesfalls ein neuer Zinsenbescheid. Nebenbei wird angemerkt, dass mit Beschwerdevorentscheidungen vom 19.7.2016 die Einkommensteuerbescheide 2010 bis…
…so werde diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es würde diesfalls ein neuer Zinsenbescheid ergehen. Sowohl die Beschwerdevorentscheidungen betreffend Umsatzsteuer 2009 bis 2013 als auch hinsichtlich der Anspruchszinsen 2009 sowie 2011 bis 2013 wurden am 5.12.2016 neuerlich zugestellt…
…der Bindung des Zinsenbescheides an die geänderte Stammabgabe von Amts wegen ein neuer Zinsenbescheid erlassen werden. Dazu bedarf es weder einer Anfechtung des mit der Wiederaufnahme erlassenen Einkommensteuerbescheides noch einer Anfechtung des aus diesem Grunde ergangenen Anspruchszinsenbescheides. Wegen der Bindungswirkung des Zinsenbescheides ist seine Anfechtung…
…der Erlassung neuer Zinsenbescheide, anstatt die ursprünglichen Zinsenbescheide gemäß § 295 Abs 3 BAO zu ändern. Somit kann aus der zitierten höchstgerichtlichen Judikatur trotz des Hinweises auf § 295 Abs 3 BAO nicht der Schluss gezogen werden, dass der VwGH eine Beseitigung des ursprünglichen Zinsenbescheides für gesetzeskonform…
…Erweist sich der Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig und wird er entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen. Es hat von Amts wegen ein neuer Zinsenbescheid zu ergehen (VwGH 5.9.2012, 2012/15/0062…
…erweisen und abgeändert oder aufgehoben werden, sind neue, an die geänderten Stammabgabenbescheide gebundene Anspruchszinsenbescheide zu erlassen (vgl. VwGH 05.09.2012, 2012/15/0062). Wegen der Bindungswirkung sind die Zinsenbescheide nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung anfechtbar, die maßgebenden Einkommensteuerbescheide seien inhaltlich rechtswidrig…
…allfälligen Abänderung der Körperschaftsteuerbescheide 2005 bis 2007 aus der Sicht der Anspruchsverzinsung dadurch Rechnung zu tragen, dass im Zuge der Entscheidung über die gegen den Einkommensteuerbescheid gerichteten Berufung/Beschwerde von Amts wegen ein neuer (Gutschrifts)-Zinsenbescheid ergeht, sofern die Bagatellgrenze von 50,00 € gemäß …
…Erfordernis der Erlassung neuer Anspruchszinsenbescheide bei Änderung der Stammabgabebescheide (und nicht auf die Änderung der bisherigen) verwiesen. Im Erkenntnis VwGH 28. 5. 2009, 2006/15/0316 hat der Gerichtshof ausdrücklich davon gesprochen, dass bei Änderung des Stammabgabenbescheides von Amts wegen ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen…
…abgeändert oder aufgehoben, so wird diesem Umstand mit der Erlassung eines neuen Anspruchszinsenbescheides Rechnung getragen. Es hat daher von Amts wegen ein weiterer Zinsenbescheid zu ergehen, ohne dass eine Abänderung des ursprünglichen – wirkungslos gewordenen – Zinsenbescheides zu erfolgen hat (VwGH 28.5.2009, 2006/15/0316…
…einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen Zinsenbescheid Rechnung getragen (zB Gutschriftszinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung), vgl. Ritz, BAO5, § 205 Tz 35. Erfolgt eine Änderung oder Aufhebung des Stammabgabenbescheids, hat nach Ritz, BAO5, § 205 Tz 35 nach § 205 Abs. 1 BAO ein neuer…
…§ 2 EstG dar, weshalb die Verluste in den Streitjahren steuerlich nicht anzuerkennen seien. Die Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2016 bis 2018 wird auf das Hervorkommen neuer Tatsachen gestützt und im Bericht auf den S. 5ff. begründet. Auf Grundlage der Feststellungen des Prüfers erließ das Finanzamt die…
…24 Abs. 1 lit. b UStG finde die Differenzbesteuerung gemäß § 24 UStG auf die innergemeinschaftliche Lieferung neuer Fahrzeuge im Sinne des Art. 1 Abs. 8 und 9 UStG keine Anwendung. Laut vorliegender Rechnung der deutschen A-GmbH vom 18.04.2012 sei ein „NEUWAGEN“ zu…
…G/09-RS1) Der Vollständigkeit halber wird zudem noch darauf hingewiesen, dass, sollte sich ein Stammabgabenbescheid nachträglich als rechtswidrig erweisen und entsprechend abgeändert oder aufgehoben werden, diesem Umstand ohnedies mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid Rechnung zu tragen wäre (vgl. Ritz, BAO3, …
…aufgehoben, so wird ein neuer, an den Abänderungs- bzw. Aufhebungsbescheid gebundener Zinsenbescheid, erlassen. Eine Abänderung des ursprünglichen Zinsenbescheides ist nicht vorgesehen. Die eventuell vorliegende inhaltliche Rechtswidrigkeit des Stammabgabenbescheides ist auf Grund der oben angeführten Bindung daher für den Zinsenbescheid nicht relevant (siehe auch Ritz, BAO…
…2006:Ebenso wie für die Jahre 2000 und 2001 wurde in den Bescheiden für die Jahre 2002 bis 2006 dargelegt, dass ein berichtigter oder neuer Lohnzettel zur Wiederaufnahme des Verfahrens geführt hätte. Im Rahmen der Beschwerdevorentscheidung vom 25.5.2016 brachte das Finanzamt zum Ausdruck…
…ein neuer Einkommensteuerbescheid 2013 erlassen. Mit Bescheid vom gleichen Datum wurden für diese Einkommensteuer 2013 Anspruchszinsen i.H.v. € 50,25 festgesetzt. Mit Bescheiden vom 12.12.2019 wurden die Verfahren betreffend die Einkommensteuer 2014 und 2015 des BF wieder aufgenommen und neue Einkommensteuerbescheide…
…im anhängigen Abgabenberufungsverfahren entsprechend abgeändert (oder aufgehoben), so wird diesem Umstand mit an die Abänderungsbescheide (Aufhebungsbescheide) gebundenen Zinsenbescheiden Rechnung getragen (z.B. Gutschriftzinsen als Folge des Wegfalles einer rechtswidrigen Nachforderung). Es haben von Amts wegen neue Zinsenbescheide zu ergehen, ohne dass eine Abänderung der ursprünglichen -…
…Anspruchszinsenbescheide (zB fehlende Zustellung) wurden keine vorgebracht. Diese Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Wird der grundlegende Einkommensteuerbescheid etwa durch eine Beschwerdeentscheidung nachträglich geändert, ist der ursprüngliche Zinsenbescheid nicht zu ändern. Vielmehr ergeht ein neuer, der geänderten Einkommensteuerfestsetzung angepasster, Zinsenbescheid (vgl. zum bisherigen Ritz, BAO8…
…nicht vorliegt und auch nicht begründet ist. Das Finanzamt hätte nicht dargelegt, warum die neuen Tatsachen und Beweismittel erheblich genug für ein Wiederaufnahmeverfahren seien. Wie bereits ausgeführt, kann das Bundesfinanzgericht sein Ermessen an Stelle des Ermessens der Behörde stellen. Im Beschwerdeverfahren ist die Ermessensübung der…