…gemäß § 303 Abs. 1 lit. b BAO geltend gemacht wurde. Das Bundesfinanzgericht ist jedoch zur Auffassung gelangt, dass hier keine neuen Tatsachen oder Beweismittel im o.a. Sinne vorliegen; dies aus folgenden Gründen (vgl. Begründung des angefochtenen Bescheides und der Beschwerdevorentscheidung): Wie erwähnt, hat der…
…unterschiedlichen Verfahrenssituationen vorsieht. Zum Teil erfolgt demnach die erstmalige Überprüfung von Erklärungsinhalten erst nach dem Ergehen eines Bescheides. Aufgrund dieser Gegebenheiten war das Finanzamt berechtigt - weil Tatsachen oder Beweismittel in einem abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (im konkreten Fall der Zufluss von Pensionseinkünften, die in…
…Abs 1), auf die der Antrag gestützt wird. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist im Falle einer beantragten Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob aus der Sicht des Antragstellers Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind (vgl. VwGH 19.10.2016, Ra 2014…
…folgenden Schriftsatz beim Bundesfinanzgericht ein: Der Rechtsbehelf der Wiederaufnahme würde zunächst ein rechtskräftig abgeschlossenes Verfahren voraussetzen. Nur wenn nach Eintritt der Rechtskraft neue Umstände (Tatsachen oder Beweismittel) hervorkommen würden, würde sich die Frage einer Wiederaufnahme des Verfahrens stellen. Im gegenständlichen Fall wären die Erstbescheide zur…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…diesbezüglich bloß rechtliche Ausführungen dargestellt finden; jedoch finden sich keine tauglichen, tatsächlich neu hervorgekommenen Tatsachen oder Beweismittel zu den (allenfalls) umsatzsteuerlich relevanten Sachverhalten (Liebhaberei Haus-B und Gut-S). Mit Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 29.3.2019, RV/7103166/2018, ergangen zur Beschwerde (der gegenständlichen…
…um Tatsachen oder Beweismittel handelt, die im Zeitpunkt der Erlassung des Bescheides bereits existent waren, dem Antragsteller aber erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt wurden. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt die Entscheidung eines Gerichtes oder einer Verwaltungsbehörde in einer bestimmten Rechtssache weder eine neu…
…für das Bundesfinanzgericht nicht ersichtlich sind, hat die belangte Behörde den Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 2022 zu Recht abgewiesen. Da für den Bf. neue Tatsachen oder Beweismittel im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO und damit die Tatbestandsvoraussetzungen…
…23. Februar 2017) neu entstandene Tatsachen oder Beweismittel (nova causa superveniens / nova producta) bilden keine taugliche Grundlage für eine Wiederaufnahme (VwGH 20.11.1997, 96/15/0221; UFS Linz 11.7.2008, FSRV/0024-L/07). Nur solche Tatsachen und Beweismittel stellen einen Wiederaufnahmsgrund dar…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…in diesem Beschwerdeverfahren maßgeblichen Rechtsfragen, - wann für die Wiederaufnahme relevante "nova reperta" (und nicht etwa "nova producta") vorliegen, - dass bei einem Antrag auf Wiederaufnahme die neuen Tatsachen oder/und Beweismittel für die antragstellende Partei hervorgekommen sind müssen - dass Voraussetzung für eine Wiederaufnahme eines Verfahrens ist…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist im vorliegenden Beschwerdeverfahren, ob zu den rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren zur Festsetzung von Einkommensteuer für die Jahre 2012 und 2013 neue Tatsachen oder Beweismittel hervorgekommen waren, die zu im Spruch anders lautenden Bescheiden führen hätten können…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Durch die Aufhebung des die Wiederaufnahme des…
…des Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmsgrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 30. September 1987, 87/13/0006). Nach Ritz, BAO5 Rz. 71ff zu…
…Abgabepflichtigen, das Nichtvorliegen eines Wiederaufnahmegrundes nachzuweisen, sondern Aufgabe der Abgabenbehörde, die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (vgl. VwGH 30.9.1987, 87/13/0006). Nach Ritz, BAO 5 Rz. 71ff…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Werden sowohl der Wiederaufnahmebescheid als auch der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene…
…wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Werden sowohl der Wiederaufnahmebescheid als auch der im wiederaufgenommenen Verfahren ergangene…
…oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder…
…2011/15/0157; Ritz, BAO5, § 303 Tz 24). Die Wiederaufnahme auf Grund neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel bietet die Möglichkeit, bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen Rechnung zu tragen; sie dient aber nicht dazu, bloß die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen Würdigung eines offengelegten Sachverhaltes zu beseitigen…
…einer Partei oder von Amts wegen ua. dann wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Tatsachen sind…