…verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104). Für die Wiederaufnahme eines Verfahrens genügt nicht allein das Hervorkommen von Wiederaufnahmegründen, vielmehr muss zu dieser Voraussetzung die Gewissheit treten…
…neu hervorkommende Tatsachen oder Beweismittel beruht, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind und einen anderslautenden Bescheid herbeigeführt hätten, vor allem im Zuge einer Außenprüfung (vgl. Tanzer/Unger, BAO 2014/2015). Entsprechend der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist das Hervorkommen neuer Tatsachen oder Beweismittel…
…in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind, und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte." Die Begriffe "Tatsache, Beweismittel und Vorfrage" wurden…
…Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahmebestimmung hat den Zweck, ein durch Bescheid…
…und nicht die des Bf. maßgeblich (UFS 21.9.2007, RV/2224-W/06). Zusammenfassend ergibt sich aus den gesetzlichen Bestimmungen und der Rechtsprechung, dass für eine Wiederaufnahme Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen müssen und zusätzlich auch geeignet sein müssen, dass bei Kenntnis dieser Tatsachen…
…von Belegen oder Geschäftsfällen, die neu hervorkommende Tatsachen im Sinne des § 303 BAO bilden könnten, nicht bekannt gewesen wäre. Die Erstellung von auf bereits vorhandenen und bekannten Belegen beruhenden Buchhaltungen, Jahresabschlüssen, Bilanzen sowie Steuererklärungen bewirkt nicht das Hervorkommen neuer Beweismittel im Sinne des § 303 BAO…
…b) | Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder | c) | der Bescheid von Vorfragen (§ 116) abhängig war und nachträglich über die Vorfrage von der Verwaltungsbehörde bzw. dem Gericht in wesentlichen Punkten anders entschieden worden ist, | und die Kenntnis dieser…
…28.4.2021 wurde zusammengefasst ausgeführt, dass die im Zuge der Vorhaltsbeantwortung übermittelten Unterlagen neu hervorkommende Tatsachen gem. § 303 Abs. 1 BAO darstellen. Weiters wurde darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Jahre 2011 bis 2014 hinterzogene Abgaben vorlägen und daher gemäß § 207 Abs 2 BAO die…
…wenn ein Rechtsmittel gegen den Bescheid nicht oder nicht mehr zulässig ist und Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten … und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen…
…Herkunft dieses Geldbetrages als auch die tatsächlichen und für das Verfahren wirtschaftlich relevanten Machtverhältnisse von Bedeutung, weshalb die Einsichtnahme in das bezeichnete Anderkonto bei der BANK-P bezüglich der Erfassungsnummer xxxqqq betreffend den Verkauf des QQQQ sowie in eventuell neu hervorkommende Konten von Relevanz wäre. …
…auf Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft Wien besteht jedoch in keinem der beiden Verfahrensvarianten. Der Sachverhalt ist vielmehr eigenständig auf Basis der sich ergebenden Akten- und Beweislage zu entscheiden. Dabei hervorkommende neue Tatsachen oder Beweismittel können gegebenenfalls zur Fortführung des eingestellten Ermittlungsverfahrens nach § 193 StPO führen…
…Finanzamtes der relevante Sachverhalt bekannt geworden ist. Es handelt sich somit nicht um eine neu entstandene, sondern um eine neu hervorkommende Tatsache. Zum Ermessen: Die vom Finanzamt vorgenommene Ermessensübung ist vom BFG auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen: Nach der Bestimmung des § 303 BAO "kann" die…
…Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Voraussetzung für die Festsetzung wäre daher, dass entscheidungserhebliche Tatsachen oder Beweismittel der Abgabenbehörde im Zeitpunkt der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages noch nicht bekannt gewesen wären und dass diese Umstände nachträglich neu hervorkommen (Ritz/Koran, BAO8 § 201 BAO Rz 37…
…Jahresende der jeweiligen Veranlagungsjahre sämtliche abgabenrechtlichen bedeutsamen Umstände und Beweismittel für die Ermittlung des steuerlichen Ergebnisses bekannt waren. Der Umstand, dass das Belegmaterial noch erklärungskonform aufzuarbeiten bzw. das abgabenrechtliche Ergebnis noch zu ermitteln war, führt nicht zum Hervorkommen neuer Tatsachen. Die Abgabe von Abgabenerklärungen nach…
…sondern es ist zu präzisieren, welche neuen Tatsachen sich ergeben haben um eine Wiederaufnahme durchzuführen. a. Die Behörde verzichtet nach wie vor auf die Benennung der neu hervorkommenden Tatsachen und Beweismittel. b. Die Behörde verzichtet auf die Begründung der steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der…
…sondern es ist zu präzisieren, welche neuen Tatsachen sich ergeben haben um eine Wiederaufnahme durchzuführen. a. Die Behörde verzichtet nach wie vor auf die Benennung der neu hervorkommenden Tatsachen und Beweismittel. b. Die Behörde verzichtet auf die Begründung der steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der…
…sondern es ist zu präzisieren, welche neuen Tatsachen sich ergeben haben um eine Wiederaufnahme durchzuführen. a. Die Behörde verzichtet nach wie vor auf die Benennung der neu hervorkommenden Tatsachen und Beweismittel. b. Die Behörde verzichtet auf die Begründung der steuerlichen Auswirkungen unter dem Gesichtspunkt der…
…die von ihr verfügte Wiederaufnahme durch unmissverständliche Hinweise darauf zu begründen, welche Tatsachen und Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind (Verweis auf VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104). Darüber hinaus sei der Umstand der Ticketverkäufe dem Finanzamt bereits seit dem WJ 2013/14…
…neu hervorkommenden Tatsachen darstelle, weshalb die Bescheide als unzulässig aufzuheben seien. Gemäß § 20 BAO hätten sich „Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen), in den Grenzen halten, die das Gesetz dem Ermessen ziehe. Innerhalb dieser Grenzen seien Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und…
…dem Finanzamt bereits vor, von neu hervorkommenden Tatsachen und Beweismitteln in seinem Veranlagungsverfahren kann daher nicht gesprochen werden. Der Bescheid über die Wiederaufnahme betreffend Einkommensteuer 2009 gem. § 303 Abs. 4 BAO ist daher rechtswidrig und aufzuheben." Schließlich führte der Beschwerdeführer aus, dass die Berechnung der…