…August 2012 gab die steuerliche Vertretung an, da die beiden Traktoren grundsätzlich für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen seien, aber auf Grund nachträglicher Unabwägbarkeiten (hohe Reparaturanfälligkeit, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb auf Grund der, bei der damaligen Anschaffung der beiden Traktoren noch nicht vorhersehbaren…
…in weiterer Folge zur Unbrauchbarkeit im konkreten Betrieb des Bf. führten. Damit liegt jeweils eine nachträglich eingetretene Unwägbarkeit im Sinne VwGH 24.03.2015, 2013/15/0058, vor und steht daher die Prämie trotz Ausscheidens vor Ablauf der halben Behaltefrist zu. Der Beschwerde ist daher…
…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Das BFG konnte sich bei seiner Entscheidungsfindung auf die zitierte Judikatur des VwGH stützen. Zudem stellt die Frage des Vorliegens einer nachträglichen Unwägbarkeit eine Tatfrage dar. Mangels Vorliegens einer Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd…
…Wirtschaftsgut, das zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt war, auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten (zB unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb) aus dem Betriebsvermögen ausscheidet. Die unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb kann meines Erachtens in zweierlei Hinsicht erfolgen. Der eine Tatbestand kann in der wirtschaftlichen Unbrauchbarkeit bzw…
…sei nur abzusehen, wenn das Wirtschaftsgut, das zunächst für den langfristigen Einsatz im Betrieb bestimmt gewesen sei, auf Grund nachträglicher Unwägbarkeiten aus dem Betriebsvermögen ausscheiden würde (z.B. Schaden auf Grund höherer Gewalt, unvorhergesehene Unbrauchbarkeit im Betrieb). Sei dies nicht der Fall, würde das vorzeitige…
…Unwägbarkeiten für diese frühzeitige Beendigung der Vermietung lägen nicht vor. Nach Abschluss dieser Prüfung wurden mit 07.10.2020 der nach einer im Jahr 2014 durchgeführten BP vorläufig erlassene Bescheid betreffend Umsatzsteuer 2012 endgültig mit 0,00 € festgesetzt und die zunächst vorläufig anerkannten Verluste…
…war und sich der Entschluss zur vorzeitigen Einstellung erst nachträglich ergeben hat. Gelinge dieser Nachweis nicht, stelle dies ein Indiz dafür dar, dass die Betätigung von Vorhinein nur für einen begrenzten Zeitraum beabsichtigt war. Die angegebenen Gründe zur Aufgabe der Vermietung stellen keine Unabwägbarkeiten dar…
…Bf im Jahr 1997 nach dem zuvor Gesagten eine als Einkunftsquelle anzuerkennende Betätigung ausgeübt hat und sich die im Jahr 2000 bezahlten Prozesskosten auf diese Einkunftsquelle bezogen, stellen diese Kosten in Höhe von 50.000,00 S nachträgliche Werbungskosten dar (vgl. Jakom/Kanduth-Kristen EStG…
…für den Gewerbebetrieb benötigt worden sei, könne die belangte Behörde nicht folgen. Unwägbarkeiten für die Beurteilung einer Liebhaberei seien nämlich nur in ursächlichem Zusammenhang mit der Vermietung zu sehen, weshalb eine solche nach Ansicht der belangten Behörde daher nicht vorliege. Eine Umrechnung auf Normal AfA…
…es Aufgabe des Steuerpflichtigen, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant war, sondern sich die Beendigung erst nachträglich insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten ergeben hat (vgl. VwGH 27.4.2000, 99/15/0012; 23.11…
…an ihm gelegen sein, den Nachweis dafür zu erbringen, dass die Vermietung nicht (latent) von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen ist, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben hat (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177…
…Beginn der Betätigung eine Einkunftsquelle vor, wenn innerhalb des absehbaren Zeitraumes noch ein Gesamtüberschuss erzielt werden kann. Führen nachträgliche Maßnahmen allerdings zu einer grundlegenden Änderung der Bewirtschaftungsart, sind die Bewirtschaftungszeiträume zu trennen und löst die Trennung einen neuen Beobachtungszeitraum aus. Von einer solchen Umstellung der…
…der Verträge mit der Pflegeeinrichtung zu einer Änderung der Bewirtschaftung gekommen sei. Bis zum Jahr 2008 sei auf Grund der Unwägbarkeit der Zahlungsschwierigkeiten und Konkurseröffnung über das Vermögen der Pflegeeinrichtung von einer Einkunftsquelle auszugehen. Ab dem Jahr 2009 sei aber nicht mehr mit einem positiven…
…oder erst durch nachträglich aufgetretene Unwägbarkeiten bedingt waren, denen sich auch ein ertragsorientierter Vermieter nicht entziehen kann. Zudem können dadurch weder die vorgebrachten zeitlichen Verzögerungen durch Förderverfahren oder aus Gründen des Denkmalschutzes verifiziert werden, noch ist feststellbar, ob Reaktionen der Bf auf Unwägbarkeiten als wirtschaftlich…
…für die Richtigkeit des geänderten Vorjahreswertes dar. Auch die Tatsache, dass bereits ab dem Jahr 2014 ohne Rückstehungserklärung bei Beschwerdeführerin eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes vorgelegen wäre, ohne dass irgendwelche Unwägbarkeiten eingetreten wären, lässt darauf schließen, dass um eine solche insolvenzrechtliche Überschuldung zu vermeiden…
…sondern krankheitsbedingt -somit aufgrund von Umständen, die nicht in ihrem Ermessen gelegen haben und Unwägbarkeiten im Sinne der LVO darstellen – gezwungen worden sei, schon zuvor den Betrieb stillzulegen, rechtfertige nicht die nachträgliche Umwidmung ihrer anfänglich investitionsreichen Tätigkeit als Liebhaberei. Es liege vielmehr verlorener betrieblicher Aufwand…
…von Missbräuchen, ein strenger Maßstab anzulegen. Zudem kann nur bei Betätigungen, die an sich objektiv ertragsfähig wären, trotz Unwägbarkeit eine Einkunftsquelle vorliegen. Eine Gewinnerzielungsabsicht kommt regelmäßig in einem dauerhaften "Handeln nach Wirtschaftlichkeitsprinzipien" zum Ausdruck (VwGH 20.11.2000, 94/15/0126). Passt ein Unternehmer, als…
…Der Steuerpflichtige muss glaubhaft machen, dass erst nachträgliche Umstände, nämlich konkrete Unwägbarkeiten, zur Beendigung der Tätigkeit geführt haben (VwGH 24.06.2010, 2006/15/0343; VwGH 27.04.2000, 99/15/0012; 11.11.2008, 2006/13/0199). Unwägbarkeiten liegen vor, wenn sie selbst bei…
…sei es an ihm gelegen sein, den Nachweis zu erbringen, dass die Vermietung nicht von vornherein auf einen begrenzten Zeitraum geplant gewesen sei, sondern sich die Beendigung erst nachträglich, insbesondere durch den Eintritt konkreter Unwägbarkeiten, ergeben habe (vgl. VwGH 23.11.2000, 95/15/0177…
…Kosten würden den Streitgegenstand bilden und seien Unwägbarkeiten im Sinne der LVO. Das Bundesfinanzgericht wendete sich mit einem weiteren Vorhalt vom 16.11.2020 an den Bf: Um beurteilen zu können, ob die in der Einkommensteuererklärung 2010 als nachträgliche Werbungskosten geltend gemachten Kosten von 16…