…Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer typisch der Lebensführung zuzurechnenden Betätigung ist nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Bewirtschaftung oder der Tätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung oder der…
…einer Einkunftsquelle auszugehen. 32) Für die objektive Ertragsfähigkeit einer Vermietung ist aber nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Bewirtschaftung führt, hat – wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung – Auswirkungen auf die objektive Ertragsfähigkeit…
…XY (ZT-Büro) weder im AP-Verfahren des Jahres 2009, noch im nachfolgenden abgabenbehördlichen Rechtsmittelverfahren je thematisiert. Entsprechend sind auch die Umstände dieser Nutzung gänzlich unbekannt (Teil der ursprünglichen Planung oder Gründe für nachträgliche Planänderung, fremdübliches Mietverhältnis oder Gebrauchsüberlassung unter Miteigentümern, Höhe/ Entrichtungsform des Nutzungsentgelts…
…Art der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher - wie die bloße Änderung der Art der Bewirtschaftung - Auswirkung auf…
…der Wirtschaftsführung und damit für die Beurteilung der objektiven Ertragsfähigkeit einer Vermietungstätigkeit ist nämlich nicht der Plan, sondern seine tatsächliche Handhabung entscheidend. Eine freiwillige nachträgliche Planänderung, die zur vorzeitigen Beendigung der Vermietungstätigkeit führt, hat daher Auswirkung auf die objektive Ertragsfähigkeit der "kleinen Vermietung". Die Berufung…
…zu qualifizieren sind und den Interessenten noch nicht die Stellung eines Bauherrn verschafft. Ein vor Abschluss des Kaufvertrages geäußerter Wunsch nach einer Planänderung kann nur als unverbindliche Anregung angesehen werden und rechtfertigt keinen Schluss auf eine allfällige Bauherreneigenschaft (VwGH 27.10.1983, 82/16/0158…
…Auftrag vom 30.4.2010, Schlussrechnung 6.7.2011. Die Abweichung zwischen Anbotsumme und Schlussrechnung ist auf nachträgliche Änderungen des Gebäudes zurückzuführen, die über Initiative der F GmbH vorgenommen wurden. Ein Fixpries liegt daher nicht vor. 11) In wessen Namen wurden die am Bau beteiligten…
…Generalunternehmer auftritt und qualifizierte Unternehmen mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragt. Folgende Leistungen würden aufgrund dieser Vereinbarung von der Firma A B für den Käufer zusätzlich erbracht: Einreichplan und für alle Grundrisse und Ansichten des Gebäudes Einmalige Planänderung des Einreichplanes Sämtliche Amtsgespräche mit der Gemeinde…
…Werkvertrag über die Errichtung des Doppelhauses, Haustyp Toskana lt. Plan vom 25.09.2008, abgeschlossen. In den Leistungen der I GmbH sei auch die einmalige Planänderung des Einreichplanes, der von I GmbH zur Verfügung gestellt wurde (siehe Pkt 2. der Allgemeinen Auftragsbedingungen), inkludiert gewesen. Gem…
…Werkvertrag über die Errichtung des Doppelhauses, Haustyp Toskana lt. Plan vom 25.09.2008, abgeschlossen. In den Leistungen der I GmbH sei auch die einmalige Planänderung des Einreichplanes, der von I GmbH zur Verfügung gestellt wurde (siehe Pkt 2. der Allgemeinen Auftragsbedingungen), inkludiert gewesen. Gem…
…geführt: Anschaffungskosten seien jene Aufwendungen, die geleistet werden würden, um ein Wirtschaftsgut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten seien diesen hinzuzurechnen. Die Bemessungsgrundlage für die AfA bildeten die Anschaffungskosten, welche auf die Restnutzungsdauer zu verteilen seien. Die Aufwendungen, d.h…
…Nutzwertgutachtens erfolgen kann, soweit nicht die Zustimmung sämtlicher weiterer Miteigentümer zu einer Änderung vorliegt." Am 4.5.2015 wurde von der Beschwerdeführerin bei der Gemeinde ***Ort1*** nach erfolgter Einwilligung der übrigen Miteigentümer hinsichtlich der erfolgten Planänderungen ein Ansuchen um Baubewilligung bzw "Änderung des Bauvorhabens § 34…
…zu bezahlen. Festgehalten wird, dass die GmbH für den "Edelrohbau" qualifizierte Unternehmen mit der Ausführung der Bauarbeiten beauftragt. Aufgrund des Werkvertrages hat die GmbH an Leistungen zu erbringen: Einreichplanung, einmalige Planänderung, Amtsgespräche, Beaufsichtigung der ausführenden Firmen. Dieser Auftrag wird direkt durch die GmbH abgewickelt. Die…
…Gestaltung des Hauses ist entscheidend, ob dem Abgabepflichtigen das Recht und die Möglichkeit der Einflussnahme auf die Gestaltung des Gesamtbauvorhabens oder das Recht zu wesentlichen Änderungen des Projektes zugestanden werden. Die Möglichkeit zu geringfügigen Planänderungen, Änderungen in der Raumaufteilung bzw. Einrichtung und Ausstattung ist nicht…
…im Bauwerkvertrag enthaltenen Leistungen von der beschwerdeführenden Partei zu tragen seien. Zudem könnten die vom Bauwerkvertrag umfassten Leistungen der ***Bau1 GmbH*** auch nachträglich noch reduziert werden und durch Eigenleistungen der beschwerdeführenden Partei ersetzt werden. Die beschwerdeführende Partei würde zudem auch das Baurisiko tragen und habe…
…der Grundrissplan (Beilage D) des Kaufobjektes sind dieser Vereinbarung angeschlossen. Die Verkäuferin ist berechtigt, Planänderungen durchzuführen, soweit dies durch behördliche Vorschriften oder technische Gegebenheiten erforderlich ist oder ohne Preiserhöhung eine Verbesserung des Kaufobjektes darstellt. In den Leistungen der Verkäuferin nicht enthalten sind alle über die…
…sodass nicht sicher gewesen sei, dass überhaupt ein Haus errichtet werden dürfe. Sie hätten durchgeführte Änderungen (zB nachträglicher Einbau einer Zisterne) selbst bezahlt und mit den ausführenden Firmen direkt abgerechnet. 3. Die Käufer hätten das Baurisiko dadurch getragen, dass sie die Bauversicherungen selbst abzuschließen hatten…
…sodass nicht sicher gewesen sei, dass überhaupt ein Haus errichtet werden dürfe. Sie hätten durchgeführte Änderungen (zB nachträglicher Einbau einer Zisterne) selbst bezahlt und mit den ausführenden Firmen direkt abgerechnet. 3. Die Käufer hätten das Baurisiko dadurch getragen, dass sie die Bauversicherungen selbst abzuschließen hatten…
…sodass nicht sicher gewesen sei, dass überhaupt ein Haus errichtet werden dürfe. Sie hätten durchgeführte Änderungen (zB nachträglicher Einbau einer Zisterne) selbst bezahlt und mit den ausführenden Firmen direkt abgerechnet. 4. Die Käufer hätten auch das Baurisiko getragen, sodass sie die Bauversicherungen abzuschließen hatten. 5…
…sodass nicht sicher gewesen sei, dass überhaupt ein Haus errichtet werden dürfe. Sie hätten durchgeführte Änderungen (zB nachträglicher Einbau einer Zisterne) selbst bezahlt und mit den ausführenden Firmen direkt abgerechnet. 4. Die Käufer hätten auch das Baurisiko getragen, sodass sie die Bauversicherungen abzuschließen hatten. 5…