…erledigen. Sachverhalt: Der Bf. war im Streitjahr bis 30. April bei der A-Bank als Key Account Manager für multinationale Unternehmen in Österreich, und ab Mai bei der B-Bank als Geschäftsstellenleiter einer Z Filiale beschäftigt. Zum Aufgabenbereich des Bf. bei der A-Bank gehörten…
…dem UN Global Compact, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und auf weiteren multinational verpflichtenden Abkommen. Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodexes sind die Unternehmen verpflichtet, innerhalb ihres Einflussbereiches die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Sozial- und Umweltstandards anzuerkennen und im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik, die zu ihrer…
…dem UN Global Compact, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und auf weiteren multinational verpflichtenden Abkommen. Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodexes sind die Unternehmen verpflichtet, innerhalb ihres Einflussbereiches die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Sozial- und Umweltstandards anzuerkennen und im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik, die zu ihrer…
…dem UN Global Compact, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und auf weiteren multinational verpflichtenden Abkommen. Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodexes sind die Unternehmen verpflichtet, innerhalb ihres Einflussbereiches die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Sozial- und Umweltstandards anzuerkennen und im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik, die zu ihrer…
…dem UN Global Compact, den OECD-Richtlinien für multinationale Unternehmen und auf weiteren multinational verpflichtenden Abkommen. Mit der Unterzeichnung dieses Verhaltenskodexes sind die Unternehmen verpflichtet, innerhalb ihres Einflussbereiches die in diesem Verhaltenskodex festgelegten Sozial- und Umweltstandards anzuerkennen und im Rahmen ihrer Unternehmenspolitik, die zu ihrer…
…das Erfordernis einer fremdverhaltenskonformen Gewinnaufteilung zwischen verbundenen Unternehmen vorgesehen. Art 9 OECD-Musterabkommen kommt eine Sperrwirkung zu, die dazu verpflichtet, den inländischen Gewinn einer zu einem multinationalen Konzern gehörenden österreichischen Gesellschaft höchstens im fremdüblichen Ausmaß in sinngemäßem Abstellen auf nicht miteinander verbundene Unternehmen zu besteuern…
…nicht richtig waren und in den Zollanmeldungen auch kein Hinweis auf den Beförderungsnachweis erfolgt ist. Bei den Empfängern handelt es sich um multinationale Unternehmen mit verschiedenen Standorten und Handelsnamen, unter denen sie ihre Produkte herstellen und vertreiben. Die Beschwerdeführerin legte im Zuge der Betriebsprüfung bzw…
…sind dabei die von der OECD überarbeiteten und ergänzten "Verrechnungspreisgrundsätze für multinationale Unternehmungen und Steuerverwaltungen" zu berücksichtigen; die OECD-Verrechnungspreisgrundsätze 1995 wurden mit Update 2010 neu gefasst (= OECD-VPG 2010). Verrechnungspreise sind demnach so festzusetzen, wie dies zwischen fremden, voneinander unabhängigen Unternehmen geschehen würde…
…und experimentellen Entwicklungsaktivitäten dar. Mit Schreiben vom 4.4.2022 teilte die Bf dem FA mit: Die bf GmbH erklärte die Durchführung des Forschungsprojektes in chronologischer Abfolge. Diese Tätigkeiten seien hauptsächlich durch ein Unternehmensdarlehen der Muttergesellschaft (zuletzt 8 Mio per 30.6.2021) finanziert worden…
…ausgeübt (s. ***Konzernstruktur.pdf***). Die Ausübung der tatsächlichen Geschäftsführungsfunktion sei sehr wohl ausschlaggebend dafür, welcher Gesellschaft im multinationalen Unternehmen eine Funktion auch tatsächlich zuzurechnen sei, das heißt, ob eine tatsächliche Anknüpfung an einem österreichischen Steuersubjekt vorliege. 3.3 Zeugenaussagen im Rahmen eines Strafverfahrens: In den…
…ausgeübt (s. ***Konzernstruktur.pdf***). Die Ausübung der tatsächlichen Geschäftsführungsfunktion sei sehr wohl ausschlaggebend dafür, welcher Gesellschaft im multinationalen Unternehmen eine Funktion auch tatsächlich zuzurechnen sei, das heißt, ob eine tatsächliche Anknüpfung an einem österreichischen Steuersubjekt vorliege. 1.4.3 Zeugenaussagen im Rahmen eines Strafverfahrens: In…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist eine Angestellte bei einem multinationalen Unternehmen. Die bezugsauszahlende Stelle ist die Fa. A-GmbH. Mit dem Einkommensteuerbescheid 2021 vom 24.01.2023 wurde die Abgabengutschrift in Höhe von 139…
…29.03.2019, - Körperschaftsteuerbescheid 2018 vom 27.05.2020, - Körperschaftsteuerbescheid 2019 vo m 09.09.2021. Am 01.02.2024 erließ das Finanzamt Österreich überdies den Körperschaftsteuerbescheid 2020. Während der zweimalig verlängerten Rechtsmittelfrist wurde die Bf. eine Geschäftseinheit einer berichtspflichtigen multinationalen Unternehmensgruppe gemäß § 3 Abs…
…6 VPDG. Diese Norm definiert den "Länderbezogenen Bericht" (Country-by-Country Report oder kurz CbCR) als Bericht, der Informationen zur weltweiten Verteilung der Erträge, der Steuern und der Geschäftstätigkeit einer multinationalen Unternehmensgruppe, aufgeteilt auf die einzelnen Staaten oder Gebiete, enthält. Daraus leuchtet hervor, dass in…
…iSd § 4 VPDG auf diese Tatsache aufmerksam gemacht wurde und es ihm damit grundsätzlich bekannt ist, dass eine bestimmte Gesellschaft Geschäftseinheit einer multinationalen Unternehmensgruppe ist. Wenn eine betroffene Gesellschaft dazu auch noch in einem eigenen Schriftsatz (wie hier der "Nacherklärung" vom November 2021) darauf hinweist…
…beschreibe die zwei Methoden zur Beseitigung dieser Doppelbesteuerung in Art. 23: Die Befreiungs- und die Anrechnungsmethode. - In Abwesenheit einer harmonisierten europäischen Steuergesetzgebung würden insbesondere multinational tätige Unternehmen den gesamten Abgabendruck durch aggressive Steuerplanung zu optimieren versuchen. Die dazu entwickelten Strukturen würden meist den Einsatz von…
…würde jedes Preiselement, von dem behauptet wird, es sei auf die Tätigkeit der zwischengeschalteten Gesellschaft zurückzuführen, einem anderen Unternehmen im multinationalen Konzern zuzuordnen sein, da unabhängige Unternehmen einer solchen Gesellschaft üblicherweise keinen Anteil am Gewinn des Geschäfte eingeräumt hätten“ (vgl. Macho/Steiner/Spensberger, aaO, 80)…
…Gruppe, die seit den 1980er-Jahren zur sog. A-Gruppe, einem multinationalen Zementkonzern mit Hauptsitz in Ort-A in Österreich, gehört. Die A-GmbH steht im Eigentum der (mit Erklärung ihrer Gesellschafterin A-KG vom 28.08.2006 errichteten) A2-GmbH und der A4-GmbH…
…Obersten Gerichtshofes (OGH ***StrOrt3***.2014, 2 Ob 75/14i) sei bei einem Firmenfahrzeug grundsätzlich davon auszugehen, dass das Unternehmen die Verfügungsgewalt über ein Kfz habe und daher Halter des Fahrzeuges sei. Dem Bf. sei von der ***AG1*** eine Fahrerlaubnis ausgestellt worden, wonach dieser berechtigt sei…
…Y-Untergruppe, die seit den 1980er-Jahren zur sog. Y-Gruppe, einem multinationalen Zementkonzern mit Hauptsitz in Ort-Y in Österreich, gehört. Die Y-GmbH steht im Eigentum der (mit Erklärung ihrer Gesellschafterin Y-GmbH+CoKG. vom 28.08.2006 errichteten) Y2-GmbH und der…