…20 % Abgabenerhöhung € 26.567,40 Gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG tritt strafbefreiende Wirkung von anlässlich einer finanzbehördlichen Nachschau, Beschau, Abfertigung oder Prüfung von Büchern oder Aufzeichnungen erstatteten Selbstanzeigen hinsichtlich zumindest grob fahrlässig begangener Finanzvergehen nur insoweit ein, als neben den verkürzten Abgaben auch eine…
…allfällige Milderungs- und Erschwerungsgründe sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu berücksichtigen. In meinem Fall liegen mehrere gewichtige Milderungsgründe vor: 1.Unbescholtenheit - Ich bin bislang finanzstrafrechtlich wie auch allgemein strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten. 2.Fehlende Täuschungsabsicht - Es bestand keine vorsätzliche Absicht, Abgaben zu verkürzen…
…Anforderungen an eine Beweislage in einem Strafverfahren zu dem Schluss kommt, dass die Nachforderungsbeträge als verkürzte Abgaben anzusehen sind. Ist der Abgabepflichtige seiner Verpflichtung zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen weitestgehend nicht nachgekommen, weisen die spärlichen Geschäftsunterlagen darüber hinaus erhebliche materielle Mängel auf…
…Die Beschwerdeführerin hat bezüglich der eingesetzten Bauarbeiter keine Lohnkonten oder sonstigen Aufzeichnungen geführt und keine lohnabhängigen Abgaben entrichtet. Ihr bzw. ihrem Geschäftsführer war bewusst, dass durch diese Vorgangsweise Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe verkürzt werden. Am 17.1.2008 erteilte das Finanzamt Wien 8/16/17 einen…
…BFG unzweifelhaft zu, weil die Bekanntgabe der verkürzten Beträge für 2018 und 2019 auf der Beschäftigung einer einzigen bestimmten Person beruht, deren Entlohnung eben nicht zu Meldungen und zur Abfuhr der lohnabhängigen Abgaben bei der ***14*** geführt hat. Demnach hätten mit Abgabenerhöhungsbescheid nach § 29 Abs…
…fristgerecht eingereicht worden seien. Der sich nach ihren Berechnungen ergebende verkürzte Abgabenbetrag betrage € 31.995,67 (Tranche I/2007 und Tranche II/2007). Als Anlage wurde dem Finanzamt eine Aufstellung über die Tranche I/2007 und II/2007 sowie Gesellschafterlisten übersandt. Auf der Gesellschafterliste…
…hinterzogene Abgaben handelt. Die Verjährungsfrist gem. § 207 (2) zweiter Satz BAO (idF BGBI I 2004/57) beträgt somit 7 Jahre. Maßgebend für die verlängerte Verjährungsfrist ist allein der Umstand, dass es sich um hinterzogene Abgaben handelt. Nicht ausschlaggebend ist, vom wem die Abgaben verkürzt wurden…
…um Abgaben handle, welche einerseits vom Arbeitgeber als Haupttäter verkürzt und andererseits diese Beträge vom Beschwerdeführer in seinen Abgabenerklärungen nicht offen gelegt worden seien, habe die Abgabenbehörde diese als verkürzte Abgaben zu werten und betrage die Verjährungsfrist daher sieben Jahre. Wer die Abgaben verkürzt habe…
…Tatgeschehen ableiten, dass der Beschuldigte wusste, dass er rechtswidrig Vorsteuern für seine private Wohnraumschaffung geltend machte und somit Abgaben verkürzte. Stellungnahme: Aus Sicht des Betrugsbekämpfungsamtes stellt das Erkenntnis des Spruchsenats vom 11.11.2020 eine rechtsrichtige Entscheidung dar. Hinsichtlich der Strafhöhe ist auszuführen, dass diese…
…3.618,48 Einkommensteuer 2009 in Höhe von € 1.825,00 verkürzt. II.) Der Schuldspruch zu Punkt B b) des angefochtenen Erkenntnisses wird aufgehoben und das gegen Frau DD. beim Finanzamt Baden Mödling zur Strafnummer 2010 geführte Finanzstrafverfahren wegen des Verdachts der Abgabenhinterziehung nach …
…das reumütige Geständnis und als erschwerend eine einschlägige Vorstrafe sowie mehrere Vorstrafen, welche auf die gleiche schädliche Neigung beruhen (siehe Register der verwaltungsstrafrechtlichen Vormerkungen und LG Eisenstadt ***Zahl2*** vom 23.6.2020). Unter Abwägung sämtlicher Milderungs- und Erschwernisgründe, des Verschuldensgrades, der Höhe der verkürzten Abgaben…
…welche die Gebrauchsabgabe verkürzt wird, als Verwaltungsübertretungen mit Geldstrafen bis € 21.000,00 zu bestrafen; für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe ist eine Ersatzfreiheitsstrafe bis zu zwei Wochen festzusetzen. Die Verkürzung der Gebrauchsabgabe dauert so lange an, bis der Abgabepflichtige die Selbstbemessung nachholt…
…Erklärungen zur Sache abgibt, die Bestrafung für seine begangenen Finanzvergehen zu verhindern. Anzumerken ist aber auch, dass dabei für Zwecke des Finanzstrafverfahrens die im korrespondierenden Steuerverfahren vorgenommenen Vorschreibungen der verkürzten Abgaben, welche etwa aus verfahrensökonomischen Gründen zusammengefasst für einen Bemessungszeitraum festgesetzt wurden, nicht ohne Anpassung…
…auf der objektiven Tatseite die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes als auch die rechtliche Beurteilung dh die Beurteilung, ob der Steuertatbestand überhaupt verwirklicht wurde, und bejahendenfalls die Beurteilung, in welchem Ausmaß Abgaben verkürzt wurden, selbständig vorzunehmen (OGH 12.2.1998, 12 Os 7/98, ÖStZB 1998…
…lautet: "Artikel 213 Gibt es für eine Zollschuld mehrere Zollschuldner, so sind diese gesamtschuldnerisch zur Erfüllung dieser Zollschuld verpflichtet." Artikel 220 Abs. 1 ZK lautet: "Artikel 220 (1) Ist der einer Zollschuld entsprechende Abgabenbetrag nicht nach den Artikeln 218 und 219 buchmäßig erfasst oder mit…
…Frist (Abgabenentrichtung) ist (anders als bei einer Versäumung von Fristen des Verfahrensrechts) eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zulässig (s VwGH 11.9.2014, 2013/16/0215 [R 29(2)/6]). Innerhalb eines Monats ab Erstattung der Selbstanzeige sind daher etwa verkürzte Vorauszahlungen an…
…So gesehen ist es also möglich, dass für 2004 durch das Handeln des Beschuldigten tatsächlich keine Einkommensteuer verkürzt worden war. Ob ihm, weil etwa in Unkenntnis dieses Zusammenhanges mit 2003 bzw. in damaliger Unkenntnis des abgabenrechtlichen Instrumentes eines Verlustvortrages, nicht dennoch ein Verkürzungsvorsatz zu unterstellen…
…Bf. an der nachträglichen Ermittlung des (abgabenrechtlich und finanzstrafrechtlich) maßgeblichen Sachverhaltes (vgl. dazu § 34 Abs. 1 Z 17 2. Fall StGB), und stellt diesen deutlich für den Bf. sprechenden Umständen andererseits den Erschwerungsgrund des § 33 Abs. 1 Z 1 StGB (Begehung mehrerer strafbarer Handlungen) gegenüber…
…die Befolgung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten wäre in Zeiten einer Unternehmenskrise nicht mehr zu beachten. Der Deliktskonkurrenz in Form der zusätzlichen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG und der Vielzahl der deliktischen Angriffe über mehrere Jahre hinweg als erschwerend stehen jedoch als mildernd die…
…Seiten der Abgabenpflichtigen, noch auf Seiten des untreuen Dienstnehmers, möchte ich darauf hinweisen, dass die Übergangsbestimmung des § 323 Abs 27 rechts-, ja verfassungswidrig ist. Mit dem StRefG 2005, BGBl I 2004/57 wurde die verlängerte Verjährungsfrist nach § 207 Abs.2 BAO auf sieben Jahre verkürzt…