…bestehe. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie der Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…befänden. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie der Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…befänden. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie der Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…angemessen. Bei der Strafbemessung sei auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollten andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie die Bf. von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheine…
…der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täterinnen in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheint es daher erforderlich, die Strafe im gegenständlichen Ausmaß…
…der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täter in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheint es daher erforderlich, die Strafe im gegenständlichen Ausmaß…
…Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte abgehalten werden. Aufgrund der stark zugenommenen Anzahl an widmungswidriger Inanspruchnahme öffentlichen Gemeindegrundes erscheint es daher erforderlich, die Strafe im gegenständlichen Ausmaß…
…Abhalten des Beschuldigten von weiteren Verwaltungsübertretungen) und generalpräventiven Gründen (Abhalten potentieller Nachahmungstäter) nicht möglich. Bei der Strafbemessung ist nämlich auch der Gedanke der Generalprävention zu berücksichtigen, d.h. es sollen andere potentielle Täter*innen in der gleichen Lage wie Sie von der Begehung ähnlicher Abgabendelikte…
…nicht doppelt oder mehrfach für ein und dasselbe Delikt bestraft worden, weshalb die Geldstrafe aus diesen Gründen nicht herabzusetzen ist. Der Grad des Verschuldens verringert sich nicht dadurch, dass potentielle Täter Straftaten mangels Gelegenheit nicht begehen. Die Geldstrafe ist daher nicht herabzusetzen, weil die Bf…
…nicht doppelt oder mehrfach für ein und dasselbe Delikt bestraft worden, weshalb die Geldstrafen aus diesen Gründen nicht herabzusetzen sind. Der Grad des Verschuldens verringert sich nicht dadurch, dass potentielle Täter Straftaten mangels Gelegenheit nicht begehen. Die Geldstrafen sind daher nicht herabzusetzen, weil die Bf…
…behördlichen bzw. gerichtlichen) Ermessensentscheidung entsprechend zu berücksichtigenden Kriterien hinaus sind – sowohl für die Geld- als auch für die Ersatzfreiheitstrafe – auch die zukünftige Taten nach Möglichkeit verhindernde Aspekte der sich einerseits an den Täter und andererseits an andere potentielle Täter richtenden Prävention zu berücksichtigen (vgl. etwa…
…die Rede sein. Dazu kommt auch die Beachtung des spezial- und generalpräventiven Aspekts, also der Strafzweck, den Täter selbst, aber auch potentielle weitere Täter von der Begehung eines solchen Finanzvergehens abzuschrecken. Man könnte z.B. dann mit einer Verwarnung das Auslangen finden, wenn bei der…
…auch diejenigen Personen, welche den oder die unmittelbaren Täter zur Ausführung eines solchen Finanzvergehens bestimmt haben oder welche sonst zu ihrer Ausführung beigetragen haben. Sind mehrere Täter an einer solchen Tat als unmittelbare Täter beteiligt gewesen (etwa wenn beispielsweise mehrere Wahrnehmende beschließen, die Zahllast betreffend…
…als auffallend sorglos angesehen werden. Schon die Art der Auftragserteilung per Telefon über mit Inkassovollmacht ausgestattete Kontaktpersonen, der Umstand, dass diese Kontaktpersonen für mehrere Firmen abwechselnd und hintereinander tätig waren und auch die unbestrittene Tatsache, dass zumindest K.L. (ehemaliger Arbeiter, der wegen Alkoholproblemen nicht…
…rechtlichen Beurteilung überhaupt nicht eingegangen wäre. Gerade im vorliegenden Fall wäre - im Hinblick auf die eherechtlichen Verfehlungen sowie die strafrechtlich relevanten Handlungen des Geschäftsführers - eine genaue Betrachtung des subjektiven Tatelementes umso wichtiger. Zum objektiven Element müsse eine subjektive Tatseite hinzutreten. Die subjektive Komponente der verdeckten…
…diese darzulegen, keinen Gebrauch gemacht hat und für eine solche Annahme kein Anhaltspunkt besteht. Eine Strafe soll geeignet sein, den Täter und andere potentielle Nachahmungstäter von weiteren Vergehen dieser Art abzuhalten. Das BFG ist zu dem Schluss gekommen, dass die ausgesprochene Geldstrafe sowie im Nichteinbringungsfall…
…dass im bisherigen Verfahren entsprechende Rechnungen nicht vorgelegt worden seien. Die im Anbringen des Beschwerdeführers vom 22.10.2020 angeführte Darstellung der potentiellen Vorsteuer reiche nach Auffassung der belangten Behörde nicht aus, um eine Schätzung der Vorsteuer im Sinne der Rechtsprechung des VwGH zu rechtfertigen…
…dieses Gesetzes sei jede bzw. jeder, in deren bzw. dessen Namen oder auf deren bzw. dessen Rechnung das Wettterminal gehalten werde. Seien zwei oder mehrere Unternehmerinnen bzw. Unternehmer (Mitunternehmerinnen bzw. Mitunternehmer) vorhanden, so seien sie als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner abgabepflichtig. Die lnhaberin oder der lnhaber…
…dieses Gesetzes sei jede bzw. jeder, in deren bzw. dessen Namen oder auf deren bzw. dessen Rechnung das Wettterminal gehalten werde. Seien zwei oder mehrere Unternehmerinnen bzw. Unternehmer (Mitunternehmerinnen bzw. Mitunternehmer) vorhanden, so seien sie als Gesamtschuldnerinnen bzw. Gesamtschuldner abgabepflichtig. Die lnhaberin oder der lnhaber…
…Veranstaltung steuerpflichtig. Unternehmer der Veranstaltung im Sinne dieses Gesetzes ist jeder, in dessen Namen oder auf dessen Rechnung die Veranstaltung durchgeführt wird oder die Entgelte gefordert werden. Sind zwei oder mehrere Unternehmer (Mitunternehmer) vorhanden, so sind sie als Gesamtschuldner steuerpflichtig. ln den Fällen des § 1…