…die nicht mehr besteht. Ein Feststellungsbescheid gemäß § 188 BAO, der nach Beendigung der Personengesellschaft an diese ergeht, entfaltet keine Rechtswirkungen. Im Zusammenhang mit der Bescheidadressierung ist somit der Zeitpunkt der Beendigung der Gesellschaft bürgerlichen Rechts maßgeblich. Mit dem GesbR-Reformgesetz, BGBl. I Nr. 83/2014…
…werde ein allfälliger Zustellmangel nach § 7 ZustG geheilt (VwGH 2010/05/0165, 96/09/0354, 98/14/0134.) Nachdem die Bescheidadressierung (GmbH) richtig und die Zustelladressierung falsch seien, sei der Zustellmangel nach § 7 ZustellG einer Heilung zugänglich. Dafür müsse das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugehen…
…Mitteln zu entrichten. Die XY GmbH sei aktiv und aufrecht. Es werde ein grober Verfahrensmangel geltend gemacht, die Einstellung des Verfahrens und die Aufhebung der bezugnehmenden Bescheide beantragt. Es werde mangelhafte Bescheidbegründung dadurch konstatiert, dass unter dem Titel Rückstand laut Abgabenkonto Summierungen angeführt worden seien…
…des § 13 UmgrStG ableiten (vgl. Ludwig in taxlex 2005, 311). Auch die UmgrStRI sprechen in Rz 791 davon, dass eine mangelhafte Meldung die Rückwirkungsfiktion nicht auslösen könne. Im BMF-Erlass 06 8601/2-IV/6/99 vom 15. 6. 1999 (siehe ARD 5041 - 9. 7…
…Oktober 2008. Die Erledigung richtete sich im Adressfeld an "***X GmbH & Mitbes***" zH der steuerlichen Vertretung. Aufgrund mangelhafter Bescheidadressierung war diese Erledigung unstrittig als Nichtbescheid zu qualifizieren. In seiner Begründung verweist dieser Nichtbescheid auf Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, die der darüber aufgenommenen Niederschrift bzw dem…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien gegen den Bescheid des FA Wien 2/20 vom 15.01.2008, betreffend Zurückweisung des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung…
…Jänner 2019 wurde die Beschwerde gemäß § 260 BAO zurückgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der angefochtene Bescheid sei mangelhaft adressiert, weshalb er als „Nichtbescheid“ zu qualifizieren sei. Gegen diese Beschwerdevorentscheidung haben die Bf. mit Eingabe vom 18. Jänner 2019 binnen offener Frist aus Gründen der Rechtssicherheit einen…
…keine Veranlassung besteht, die inhaltliche Richtigkeit der niederschriftlichen Angaben der Zeugen in Zweifel zu ziehen, sodass er diesen Angaben vollinhaltlich folgt. B 2.b) Die Feststellungen zu B 1.b) betreffend "Bescheidadressierung und -zustellung" begründen sich in der Vollmachtsurkunde vom 2. Juli 2015, den vorliegenden…
…04.1995, 93/15/0088). Als "Nichtbescheide" sind behördliche Dokumente anzusehen, die zwar Form und Inhalt eines Bescheides haben, aber als Folge fehlerhafter Adressierung, mangelhafter tatsächlicher Zustellung, fehlenden Hinweises auf die Zustellfiktion des § 101 Abs. 3 BAO oder einer Zustellung nicht an die nach § 81…
…sich auch die Eintragungen im Vereinsregister, in das Einsicht genommen wurde. Die Feststellung zur Bescheiderlassung im Jahr 2022 und zur Bescheidadressierung und Zustellung der Beschwerdevorentscheidungen im Jahr 2023 gründet sich auf die vorgelegten Bescheide sowie die im Akt befindlichen Zustellnachweise. Die Feststellung zum Vollmachtsvermerk in…
…der Firma *****Firma**** GmbH zur Haftung der Kapitalertragsteuer herangezogen. Mittels Schriftsatzes vom 17.3.2023 erhob der Insolvenzverwalter Beschwerde gegen die Haftungsbescheide und amplifizierte im Wesentlichen, dass das Verfahren mangelhaft sei und Rechtswidrigkeit des Inhaltes geltend gemacht werde. So wiesen die Haftungsbescheide keine Begründung auf…
…2014 als unzulässig zurückgewiesen, da die Erledigung des Finanzamtes auf Grund einer mangelhaften Adressierung als "Nicht-Bescheid" anzusehen sei. Daraufhin erließ das Finanzamt gegenüber der "H-AG & Stille" am 27.10.2014 abermals neue - den Ergebnissen der Außenprüfung entsprechende - Feststellungsbescheide für 2005. Dagegen wurde wiederum…
…2014 als unzulässig zurückgewiesen, da die Erledigung des Finanzamtes auf Grund einer mangelhaften Adressierung als "Nicht-Bescheid" anzusehen sei. Daraufhin erließ das Finanzamt gegenüber der "H-AG & Stille" am 27.10.2014 abermals neue - den Ergebnissen der Außenprüfung entsprechende - Feststellungsbescheide für 2005. Dagegen wurde wiederum…
…widerspreche auch dem Gleichheitsgrundsatz. Schließlich könne es nicht sachlich gerechtfertigt sein, dass man zwar Bescheide auf mangelhaften oder nicht existenten Grundlagen erlassen könne, diese jedoch bei Erkenntnis des Wegfalls der Grundlage nicht aufheben müsse. Richtig interpretiert müsse § 295 BAO natürlich auch zur Aufhebung von abgeleiteten…
…Hinsichtlich der von der Bf nicht bezahlten Fakturen über 108.970,72 Euro wurden keine Unterlagen bzw Schriftverkehr von der Bf zu den behaupteten mangelhaften Arbeiten durch das Subunternehmen vorgelegt. Es wurden keine der in den Werkvertragen der Bf mit den Subunternehmen angeführten Unterlagen vorgelegt.…
…konkrete Aufteilung der Einnahmen und Vorsteuern, als auch der Inhalt des Festspielvertrages für die gegenständlichen Jahre sei erst im Rahmen der Außenprüfung bekannt geworden. Vorbringen der BF: Die BF bringt zusammengefasst folgende Punkte vor: Es liege eine falsche Bescheidadressierung vor, da anstatt Marktgemeinde die Abkürzung…
…März 2018 wegen Unkenntnis der Vollmacht des Bescheidadressaten, des Bf. als ehemaligen Geschäftsführer der Primärschuldnerin, mangelhaft sei. Der eingeschrittenen steuerlichen Vertretung werde daher der Nachweis einer Vollmachtserteilung bis zum 4. Mai 2018 aufgetragen. Bei Versäumung dieser Frist gelte die Beschwerde als zurückgenommen. Erläuternd wurde ausgeführt…
…an eine Person gerichtet waren, die nicht mehr existierte. Die Bescheidadressierung vom 27.1.2012 und auch vom 28.7.2008 lautete: "***AB_KG*** z.H. [...]" Am 11.8.2022 erließ das Finanzamt Österreich eine Erledigung hinsichtlich Wiederaufnahme- und Einkünftefeststellung 2005, die als Bescheid überschrieben…
…auf Grund des Nichteingehens das Finanzamts auf die Argumente der Bf. laut Stellungnahme vom 29.07.2015 schwer mangelhaft. Daher werde die ersatzlose Aufhebung der angefochtenen Bescheide beantragt. IV. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 21.09.2016 wurde die o.a. Beschwerde als unbegründet abgewiesen. V. Dagegen…
…es nicht nachvollziehbar sei, warum die Betriebsgröße einen Zuschlag von 14% rechtfertige. Diese Erhöhung werde nicht begründet, wodurch der Bescheid mangelhaft sei. Ein derartiger Zuschlag wäre nur dann gerechtfertigt, wenn die tatsächlichen Verhältnisse der im § 36 bezeichneten Ertragsbedingungen von den regelmäßigen Verhältnissen, die bei der…