…deren Unwiderrufbarkeit und Unwiederholbarkeit (Antoniolli/Koja, Allgemeines Verwaltungsrecht 3, 579). Wesentlich ist der Inhalt der mündlichen Verkündung und nicht der Inhalt des schriftlich ausgefertigten Bescheides (VwGH 18.11.1998, 98/03/0207 und OGH 30.5.1995, 14 Os 72, 73/95 [R 134/4…
…Mängel aufweisen (Spruch, Begründung, Rechtsfolgen). Daraus folgt, dass keine mündliche Verkündung eines Bescheids erfolgt ist. Wird von § 162 BAO Gebrauch gemacht, so führt dies bei Verweigerung der verlangten Angaben, worunter ua die Angabe eines anderen als des tatsächlichen Empfängers zu verstehen ist, auch dann zur…
…bereits). Der Einbau der Wohneinheiten im nördlichen Teil erfolgte 1992 auf Grund der mündlichen Zusage des damaligen Bürgermeisters. Diese mündliche Zusage ist in einer Niederschrift des amtlichen Sachverständigen schriftlich festgehalten. Gemäß § 62 AVG ist ein mündlicher Bescheid zulässig (nicht nach Baurecht). Das Bauansuchen selbst wurde…
…0021). Da im gegenständlichen Fall das Verfahrensrecht des AVG zur Anwendung gelangt ist, unterblieb wohl - wie von der Beschwerdeführerin kritisiert - die Erlassung einer verfahrensleitenden Verfügung nach § 94 BAO, welche als schriftlicher oder mündlicher Bescheid ergehen hätte können (ausführlich dazu Ritz, BAO5, § 94 Tz 4 ff)…
…für die Eignung zum Wehrdienst. Der Beschluss der Stellungskommission lautete auf vorübergehend untauglich bis 04/2015. Der Beschluss wurde durch den Vorsitzenden … verkündet (mündlicher Bescheid) (Bestätigung der Ergänzungsabteilung vom 27.01.2015) Am 19. Mai 2015 unterzog sich der Sohn der Bf. [wiederum] den…
…dass laut Niederschrift über die mündliche Verhandlung vor dem Spruchsenat und dem Finanzstrafregister sechs Wochen Ersatzfreiheitstrafe festgesetzt wurden, allein in der schriftlichen Ausfertigung des Erkenntnisses die Ersatzfreiheitsstrafe mit einer Woche angegeben war. Ein Bescheid ist bereits mit seiner mündlichen Verkündung rechtlich existent geworden (Hinweis VwGH…
…Rechtsmittel nicht zulässig. § 94 BAO normiert, dass Verfügungen, die nur das Verfahren betreffen, schriftlich oder mündlich erlassen werden können. Gemäß § 260 Abs. 1 lit a BAO ist eine Bescheidbeschwerde mit Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder mit Beschluss (§ 278) zurückzuweisen, wenn sie nicht zulässig ist. Laut § 284 Abs…
…zu bezeichnen. Geschieht dies nicht, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt bewirkt, in dem das Dokument dem Zustellungsbevollmächtigten tatsächlich zugekommen ist. Ein Bescheid ist bereits mit seiner mündlichen Verkündung rechtlich existent geworden (Hinweis VwGH 27.04.1995, 95/17/0007; VwGH 26. 09…
…des Finanzamtes bekannt gegeben, dass im gegenständlichen Fall keine Verletzung der Entscheidungspflicht vorliege, weil die Ablehnung der Einsicht in die Seiten 53-59, 81-85 und 99-100 durch mündlichen Bescheid gemäß § 94 BAO erfolgt sei. Ein entsprechender Aktenvermerk sei angefertigt worden. Die Akteneinsicht in…
…mittels der schriftlichen Ausfertigung des mündlich verkündeten Bescheides) ausreichende Information über die ihm gegenüber erhobenen Vorwürfe und dessen rechtliche Implikationen erhält und sich nach ausreichender Vorbereitungszeit zum strafrelevanten Sachverhalt und zur Rechtsfrage zu äußern vermag. Im gegenständlichen Fall hat aber - siehe das Verhandlungsprotokoll - nach dem…
…klar ersichtlich, dass die Aufforderung zur Empfängerbenennung mit E-Mail übermittelt wurde. Die bloße Ankündigung einer derartigen Vorgangsweise, noch dazu ohne schriftliche Dokumentation über einen etwaigen Bescheidinhalt, ist keine mündliche Verkündung eines Bescheids, da essentielle Bescheiderfordernisse (Spruch, Begründung, Rechtsfolgen) fehlen. Elektronische Zustellung ist nach § 5bFOnV…
…nicht darauf an, ob "nur" ein Außenprüfungsbericht ohne Feststellungen oder ein Abgabenbescheid an die ***6*** GmbH vorliegt (wobei es für die im Vorlageantrag aufgestellte Behauptung, es sei ein mündlicher Bescheid im Zuge der Schlussbesprechung erlassen worden, in den Akten keinerlei Beleg gibt). In beiden Fällen…
…Finanzstrafverfahren die Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Gemäß § 160 Abs. 1 FinStrG ist über Beschwerden nach vorangegangener mündlicher Verhandlung zu entscheiden, es sei denn, die Beschwerde ist zurückzuweisen oder der angefochtene Bescheid bereits aufgrund der Aktenlage aufzuheben, das Verfahren einzustellen oder es ist nach § 161 Abs…
…nach Bekanntgabe (§ 97) des Abgabenbescheides fällig. Wenn bei mündlicher Verkündung eines Bescheides auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. (6) Soweit eine Abgabe nur deswegen als nicht entrichtet anzusehen ist, weil vor dem…
…mit Ablauf eines Monates nach Bekanntgabe (§ 97) des Abgabenbescheides fällig. Wenn bei mündlicher Verkündung eines Bescheides auch eine schriftliche Ausfertigung zuzustellen ist, wird die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung in Lauf gesetzt. (2) Wird ein Bescheid, der eine sonstige Gutschrift (§ 213 Abs…
…09.01.2015 betreffend Säumniszuschlag - Steuer nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Im angefochtenen Bescheid wurden hinsichtlich der Umsatzsteuer 2007…
…Strafverfahrens. Eine dem § 210 Abs. 1 letzter Satz BAO angelehnte Bestimmung, wonach bei mündlicher Verkündung eines Bescheides die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung im Lauf gesetzt wird, sieht das FinStrG nicht vor. Rechtskräftig ist eine Strafentscheidung, wenn gegen sie kein ordentliches Rechtsmittel…
…Strafverfahrens. Eine dem § 210 Abs. 1 letzter Satz BAO angelehnte Bestimmung, wonach bei mündlicher Verkündung eines Bescheides die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung im Lauf gesetzt wird, sieht das FinStrG nicht vor. Rechtskräftig ist eine Strafentscheidung, wenn gegen sie kein ordentliches Rechtsmittel…
…Strafverfahrens. Eine dem § 210 Abs. 1 letzter Satz BAO angelehnte Bestimmung, wonach bei mündlicher Verkündung eines Bescheides die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung im Lauf gesetzt wird, sieht das FinStrG nicht vor. Rechtskräftig ist eine Strafentscheidung, wenn gegen sie kein ordentliches Rechtsmittel…
…Strafverfahrens. Eine dem § 210 Abs. 1 letzter Satz BAO angelehnte Bestimmung, wonach bei mündlicher Verkündung eines Bescheides die Monatsfrist erst mit der Zustellung der schriftlichen Ausfertigung im Lauf gesetzt wird, sieht das FinStrG nicht vor. Rechtskräftig ist eine Strafentscheidung, wenn gegen sie kein ordentliches Rechtsmittel…