…Bf.*** im Wesentlichen auf die Feststellungen der Betriebsprüfung hinsichtlich des Vorliegens eines Dienstverhältnisses eingegangen, und im Wesentlichen bestritten, dass Unternehmerwagnis, Vertretungsbefugnis, laufende Lohnzahlungen, Weisungsgebundenheit, organisatorische Eingliederung, Fremdleistungen als Deckungsrechnung vorliegen würden, und daher die Schätzung hinsichtlich der Lagerarbeiter nicht gerechtfertigt sei. Dazu wird Folgendes festgestellt…
…des Bf. vornehmen. Dies ist ebenfalls ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. ad Laufende Lohnzahlung: Zu den wesentlichen Merkmalen eines Dienstverhältnisses zählt, dass der Arbeitnehmer für seine Dienstleistungen laufend ein angemessenes Entgelt erhält, wobei Dienstverhältnisse an keine zeitliche Mindestdauer geknüpft werden, da…
…4. Auflage, § 23 Tz 18): Weisungsfreiheit, keine Eingliederung in die Organisation des Arbeitgebers, Vertretungsbefugnis, vorliegendes Unternehmerrisiko und keine laufende Lohnzahlung. Bei Vorliegen von Merkmalen, die für die Selbständigkeit sprechen, und Merkmalen, die der Annahme der Selbständigkeit entgegenstehen, ist auf das Überwiegen abzustellen (Doralt, EStG, 4…
…betriebliche Organisation des Arbeitgebers noch keine genaue Einordnung ermöglichen. Das Unternehmerwagnis ist aber nicht allein entscheidend und kann auch für Dienstverhältnisse zutreffen (VwGH 31.3.2005, 2000/15/0127). Laufende Lohnzahlung: Werden fortlaufende, im Wesentlichen gleich bleibende Arbeiten mit einem fortlaufenden, gleich bleibenden Betrag entlohnt…
…einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichten, sei auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehörten insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis. Es sei daher das Gesamtbild einer Tätigkeit darauf zu untersuchen, ob die Merkmale der Selbständigkeit oder jene…
…um jederzeit eine Lieferung übernehmen zu können, ist ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. < Laufende Lohnzahlung: Zu den wesentlichen Merkmalen eines Dienstverhältnisses zählt, dass der Arbeitnehmer für seine Dienstleistungen laufend ein angemessenes Entgelt erhält, wobei Dienstverhältnisse an keine zeitliche Mindestdauer geknüpft werden…
…angeführt, spreche auch das kurzfristige einvernehmliche Vereinbaren einer Arbeitsleistung nicht gegen das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Betreffend laufende Lohnzahlung und leistungsbezogenes Entgelt: Eine Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden stelle noch keine erfolgsabhängige Entlohnung dar und diene somit als weiteres gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit…
…zu organisieren war, sodass im Beschwerdefall eine generelle Vertretungsmöglichkeit nicht angenommen werden kann. Laufende Lohnzahlung: Eine Abrechnung nach geleisteten Arbeitsstunden stellt noch keine erfolgsabhängige Entlohnung dar und dient somit als weiteres gewichtiges Indiz für das Vorliegen einer nichtselbständigen Tätigkeit (VwGH 5.10.1994, 92/15…
…eines Dienstverhältnisses sprechen. Dazu gehört insbesondere das Fehlen des für eine selbstständige Tätigkeit typischen Unternehmerrisikos, das Vorliegen bzw. Nichtvorliegen einer Vertretungsbefugnis sowie laufende Lohnzahlungen. Auch diese Kriterien sind in die Gesamtbetrachtung einzubeziehen. Unternehmerwagnis: Dieses besteht darin, dass der Leistungserbringer die Möglichkeit hat, im Rahmen seiner…
…obenstehenden Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. In diesen Fällen ist auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehören insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis (Doralt, Kommentar zum EStG, TZ 56 zu …
…Bf., um jederzeit eine Lieferung übernehmen zu können, ist ein starkes Indiz für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Laufende Lohnzahlung: Zu den wesentlichen Merkmalen eines Dienstverhältnisses zählt, dass der Arbeitnehmer für seine Dienstleistungen laufend ein angemessenes Entgelt erhält, wobei Dienstverhältnisse an keine zeitliche Mindestdauer geknüpft werden…
…Fälle, in denen beide Kriterien noch keine klare Abgrenzung zwischen einer selbständig und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen. ln diesen Fällen ist auf weitere Abgrenzungskriterien abzustellen. Zu diesen gehören insbesondere die laufende Lohnzahlung sowie das Fehlen eines Unternehmerwagnisses und einer Vertretungsbefugnis (Doralt, Kommentar zum EStG…
…und einer nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit ermöglichen, ist nach ständiger Rechtsprechung auf weitere Abgrenzungskriterien (wie etwa auf das Fehlen eines Unternehmerrisikos, die Befugnis, sich vertreten zu lassen oder laufende Lohnzahlungen) Bedacht zu nehmen (VwGH 18.12.2013, 2009/13/0230, mwN). In diesem Fall ist das…
…Der Bf. erhielt von der T. GmbH laufende Lohnzahlungen in Höhe von monatlich CHF 6.000,00 sowie einen dreizehnten und vierzehnten Monatsgehalt. Vom Lohn wurden die Beiträge in die AHV und die Pensionsversicherung sowie eine Grenzgänger-Quellensteuer von 4% einbehalten. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen…
…oder jene der Nichtselbstständigkeit überwiegen (vgl VwGH 28.5.2015, 2013/15/0162). Als weitere Merkmale für die Nichtselbstständigkeit gelten das Fehlen eines Unternehmerwagnisses, keine Vertretungsbefugnis sowie laufende Lohnzahlungen. Unternehmerwagnis Das Unternehmerrisiko liegt vor, wenn der Steuerpflichtige sowohl die Einnahmenseite als auch die Ausgabenseite…
…Im Hinblick auf die in den Einkommensteuerrichtlinien unter Rz 1130 festgelegten Kriterien der Fremdüblichkeit von Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen seien diese Kriterien kumulativ gegeben: "schriftliche Verträge, in denen wesentliche Vertragsinhalte geregelt sind Arbeits- und Urlaubsaufzeichnungen Laufende Lohnzahlungen Angemessene Entlohnung Mehrere Behörden waren informiert (Krankenkasse, Finanzamt…
…wie etwa das Fehlen des Unternehmerrisikos, der Befugnis sich vertreten zu lassen, sowie laufende Lohnzahlungen) Bedacht zu nehmen ist. Grundsätzlich ist das Unternehmerwagnis zu bejahen, wenn der Erfolg der Tätigkeit und daher auch die Höhe der erzielten Einnahmen weitgehend von der persönlichen Tüchtigkeit, vom Fleiß…
…der Phase vor Insolvenzeröffnung" nicht mehr über ausreichend liquide Mittel verfügt, um alle Verbindlichkeiten voll zu bezahlen. Da der Gesellschaft im Haftungszeitraum daher offensichtlich liquide Mittel zur Verfügung standen (siehe auch laufende Lohnzahlungen und erzielte Umsätze laut Buchungsabfrage des Abgabenkontos StNr. N), war der Bf…
…Abfindungen, ausgenommen von BV-Kassen ausbezahlte Abfertigungen und Zahlungen für den Verzicht auf Arbeitsleistung für künftige Lohnzahlungszeiträume), sind nach Maßgabe folgender Bestimmungen mit dem Steuersatz von 6% zu versteuern: 1. Der Steuersatz von 6% ist auf ein Viertel der laufenden Bezüge der letzten zwölf Monate…
…Zuordnung einer Zahlung zu den sonstigen Bezügen Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer laufende, d.h. für regelmäßige Lohnzahlungszeiträume flüssig gemachte Bezüge erhalte (VwGH 21.09.1983, 82/13/0094). Laufende Bezüge bildeten somit den Gegensatz zu den sonstigen Bezügen (VwGH 27.09.2000, 2000/14/0087)…