…es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die belangte Behörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese…
…Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine Beweismitteibeschaffungspflicht, eine Vorsorgepflicht und wie hier bei Auslandssachverhalten eine erhöhte Mitwirkungspflicht. Außerdem hat…
…hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese ihre "erhöhte" Mitwirkungspflicht im Abgabenverfahren, so kann das dadurch bedingte Aufklärungsdefizit nicht der Abgabenbehörde…
…für das Abgabenverfahren erforderliche Dokumente und Unterlagen verfügbar sind; alle relevanten Sachverhaltselemente so zu dokumentieren, dass sie für die Abgabenbehörde nachvollziehbar sind, etc (vgl nur BFG 9.12.2021, RV/7100350/2014). Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein…
…die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er habe durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände biete. Verletze die Partei diese erhöhte Mitwirkungspflicht, so könne das dadurch bedingte Aufklärungsdefizit nicht…
…so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese ihre…
…vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot (VwGH 28.10.2010, 2006/15…
…Mitwirkungspflicht und es liegt an diesem, die Geschäftsbeziehungen vollkommen offen zu legen (VwGH 28.10.2010, 2006/15/0326). Tritt eine Mitwirkungspflicht in den Vordergrund, liegt es am Abgabepflichtigen, Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat dann durch konkrete und vollständige Aufklärung…
…um eine konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen sicherzustellen (VwGH 28.10.2010, 2006/15/0326). Zuletzt führte auch Vorbringen des Beschwerdeführer wie beispielsweise, dass er über nichts verfügen könne und sein gesamtes Vermögen seit mehr als 10 Jahren, teilweise 15 Jahren sichergestellt und blockiert…
…Der Bf hätte die Möglichkeit gehabt, durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich der Abgabenbehörde aufgrund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Zwischenzeitig hat das Finanzamt Österreich am 27.06.2024 hinsichtlich der sicherzustellenden Abgabenansprüche Abgabenbescheide erlassen (Anmerkung…
…den Vordergrund, so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt…
…Tatsachen bzw. Sachverhaltselemente beizuschaffen. Er hat durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bietet; es besteht eine erhöhte Mitwirkungspflicht, eine Beweismittelbeschaffungspflicht und eine Vorsorgepflicht. Nach § 167 Abs. 2…
…Beweise für die Aufhellung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen (Hinweis VwGH 22.1.1992, 90/13/0200). Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die belangte Behörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot…
…Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die Abgabenbehörde aufgrund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Verletzt die Partei diese ihre erhöhte Mitwirkungspflicht, so kann das dadurch bedingte Aufklärungsdefizit nicht der Abgabenbehörde als…
…Satz BAO). In solchen Fällen tritt die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in den Vordergrund und liegt es daher vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Die Partei hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für…
…und VwGH 19.10.2006, 2006/14/0109, mwN). Tritt in solchen Fällen die Mitwirkungspflicht des Abgabepflichtigen in den Vordergrund, so liegt es vornehmlich an ihm, Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen und hat die Partei diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen…
…Vorbringens zu erbringen. Er hätte durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen gehabt, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot; es traf den Bf. eine erhöhte Mitwirkungs-, eine Beweismittelbeschaffungs- und eine Vorsorgepflicht. Es wäre…
…Beweise für die Aufklärung auslandsbezogener Sachverhaltselemente beizuschaffen. Weiters umfasst diese erhöhte Mitwirkungspflicht bei Auslandssachverhalten insbesondere die Beweisvorsorgepflicht (VwGH 7. September 1993, 93/14/0069) und die Beweismittelbeschaffungspflicht (VwGH 30. Mai 1995, 91/13/0248). Der Beschwerdeführer hat diesfalls durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen…
…generell betrifft - durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen gehabt, der sich für die Abgabenbehörde auf Grund der ihr durch die anonyme Anzeige zur Kenntnis gelangten Umstände bot; es traf den Bf. eine erhöhte Mitwirkungs-, eine Beweismittelbeschaffungs- und eine Vorsorgepflicht. Der…
…durch konkrete und vollständige Aufklärung der Tatsachen den Anschein zu widerlegen, der sich für die belangte Behörde auf Grund der ihr zur Kenntnis gelangten Umstände bot. Die Abgabenbehörde erster Instanz wäre unserer Ansicht nach bei Erlassung von Bescheiden verpflichtet gewesen, die persönlichen und die wirtschaftlichen…