…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die einzelnen Kriterien haben lediglich für die Beweiswürdigung Bedeutung. Nahe Angehörige sind generell…
…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und - zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Diese Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Die einzelnen Kriterien haben lediglich für die Beweiswürdigung Bedeutung. Nahe Angehörige sind generell…
…hin zum Ausdruck kommen muss, nicht (hinreichend) Rechnung getragen. 2. Zum eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt Der Inhalt der behaupteten mündlichen Vereinbarung liegt dem BFG nicht vor. Eine Beurteilung kann daher nicht abgegeben werden. Betrachtet man den schriftlichen Mietvertrag, zeigt sich folgendes Bild…
…und sei es nur, um zu vermeiden, dass die akquirierende Partei (d.h. die ***GmbH***) die Kunden letztlich tatsächlich nicht der Rechtsanwaltskanzlei des Beschwerdeführers, sondern einer anderen Kanzlei zuführt. b) Eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt Einer Vereinbarung fehlt die erforderliche Eindeutigkeit jedenfalls dann…
…bloßen Verwendungsbezeichnung gehe der genaue Tätigkeitsbereich nicht hervor und werde im Dienstvertrag nicht umschrieben. Weiters mangle es an einer Bestimmung über die Vergütung einer allfälligen Mehrarbeit (Überstunden, Zeitausgleich, etc). Ein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt der Vereinbarung zwischen nahen Angehörigen sei durch das…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl. zB VwGH 4.6.2003, 2001/13/0300). Er habe für seine Gattin einen Dienstzettel erstellt und das Arbeitsverhältnis bei der Gebietskrankenkasse als geringfügige Beschäftigung angemeldet…
…eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (vgl VwGH 22.11.2012, 2008/15/0265; 11.11.2008, 2006/13/0046). Entsprechendes gilt für Verträge zwischen Kapitalgesellschaften und ihren Gesellschaftern sowie für Verträge, die…
…nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), • einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und • zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen. Auch die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genügen (vgl…
…und die dort zitierte Judikatur). Gemessen an diesen Kriterien ergibt sich folgendes Bild: Zu (1): Das Mietverhältnis ist - Gegenteiliges ist nicht bekannt - mit der Aufnahme in die Steuererklärungen nach außen hin zum Ausdruck gekommen. Zu (2): Was den eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt…
…als Versicherungsnehmer eingetragen ist, ist nur durch Einsicht des Versicherungsvertrags erkennbar. Insofern hat der Versicherungsvertrag über die Haftpflicht keine Wirkung nach außen. eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt: Da keine Vereinbarung vorliegt, ist dieses Kriterium nicht gegeben. Auch wenn hier nicht relevant, ist festzustellen…
…und Inhalt des Vertrages üblich, ihn in Schriftform abzuschließen. Was den klaren, eindeutigen und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt betrifft, gilt nicht nur bei Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen der Grundsatz, dass bei zweifelhaftem Vertragsinhalt derjenige, der sich darauf beruft, zur Aufklärung besonders beizutragen hat. Verbleibende Zweifel…
…wonach sie die Tätigkeit für niemand anderen als für den Bf. gemacht hätte. Der Vereinbarung kommt daher kein klarer, eindeutiger und jeden Zweifel ausschließender Inhalt zu. - Fremdüblichkeit: Im Rahmen der Fremdüblichkeit ist zu prüfen, ob die Vereinbarung auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen…
…können vertragliche Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen geschlossen worden wären. Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen (vgl. z.B…
…Anerkennung finden, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kamen, einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Dem erstgenannten Erfordernis wird regelmäßig nicht entsprochen, wenn die Vereinbarung dem Finanzamt erst nach Ablauf eines Besteuerungszeitraumes…
…durch das familiäre Naheverhältnis veranlasst ist, setzt die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen demnach voraus, dass sie - nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, - einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und - einem Fremdvergleich standhalten, d. h. dass sie auch zwischen Familienfremden…
…6.2003: Vorerst liegt kein eindeutiger, klarer und jeden Zweifel ausschließender Inhalt der Vereinbarung vor: Aus der dem Pachtvertrag vom 1.6.2003 beiliegenden nachträglich vorgelegten und nicht unterfertigten "Inventarliste 2003" gehen lediglich die mit Stand 2003 pachtgegenständlichen Maschinen u. Arbeitsgeräte hervor. Hinsichtlich weiterer dem…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen und auch zwischen fremden Dritten unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diesen Kriterien kommt Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung zu und sind diese Kriterien im Rahmen der Beweiswürdigung auch im Falle…
…klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen und auch zwischen fremden Dritten unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Diesen Kriterien kommt Bedeutung im Rahmen der Beweiswürdigung zu und sind diese Kriterien im Rahmen der Beweiswürdigung auch im Falle…
…dann anerkannt, wenn sie nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen (Publizitätswirkung), einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben, und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären (Fremdvergleich). Auch die Erfüllung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen, also ihre tatsächliche Durchführung, muss diesen…
…einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so ist zu überprüfen, welches Rechtsverhältnis die Vertragspartner angestrebt haben und welche Rechtsfolgen sie eintreten ließen. Bedenkt man, dass die Bestellung…