…der ***58*** damit abgedeckt werde. Der Bf. habe das Geschäft weder selbst getätigt (was im Übrigen auch dem vollkommen klaren Vertragskonsens in dem dem Akt einliegenden Kaufvertrag widersprechen würde) noch daraus wirtschaftliche Vorteile gezogen. Er habe letztendlich nur eine Kaufgelegenheit zum Erwerb eines vom ursprünglichen…
…ist der so entstandene Kundenstock ein Aktivum des Unternehmers geworden, aus dem während des bestehenden Vertragsverhältnisses sowohl der Unternehmer als auch der Vertreter Vorteile gezogen haben. Mit der Vertragsauflösung bleiben diese Vorteile in der Regel nur beim Unternehmer, sodass die ursprünglich bestehende Ausgewogenheit dieses "Nutzungsverhältnisses"…
…Beschwerde an das Bundesfinanzgericht gestellt. Dabei wurde ergänzend ausgeführt, dass - wie sich aus aus den zwischenzeitig veranlagten Steuererklärungen ergebe, mit der späten Abgabe der Steuererklärungen keinerlei Vorteile für die Steuerpflichtige gegeben seien, insbesondere hinsichtlich Zinsen. Weiters sei insbesondere darauf hinzuweisen, dass der Steuerpflichtige längere Zeit…
…ein besonderer Fall vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet sei. Durch die Nichtdeklaration habe er keinerlei Vorteile erlangt. Er sei nach wie vor der Überzeugung, dass für das Fahrzeug…
…ein besonderer Fall vor, wenn sich die Abgabenbelastung als unbillig nach Lage der Sache oder wenn die Existenz des Abgabenschuldners durch die Abgabenbelastung ernsthaft gefährdet sei. Durch die Nichtdeklaration habe er keinerlei Vorteile erlangt. Er sei nach wie vor der Überzeugung, dass für das Fahrzeug…
…unbedingt verhängte Geldstrafe von € 4.000,00 bei weitem überhöht, da zu berücksichtigen sei, dass der Beschwerdeführer selbst keinerlei Vorteile aus der irrtümlich falschen Angabe des Warenortes gezogen habe bzw. überhaupt hätte ziehen können. Auch im Hinblick auf die aus eigenem erfolgten Aufklärung des…
…komme und diese auch sinnvoller seien, als in fremden Sparten. Ausdrücklich festgehalten werde auch, dass Herr B. persönlich keinerlei Vorteile aus der Beteiligung lukrieren konnte. Der auf Seite 2 der Niederschrift angeführte angemessene Rabatt für Flüge auf Flugzeugen der S. habe nichts mit der Beteiligung…
…daneben keinerlei selbständige Tätigkeit aus, er betreibt vor allem kein Labor oder eine sonstige Einrichtung, deren Zweck auf ertragreiche Erfindungen ausgerichtet ist. Herr B hat in der Vergangenheit keinerlei Erfindergeist gezeigt und auch keine einzige derartige Erfindung gemacht, aus der er finanzielle Vorteile gezogen hätte…
…der Gesellschaft widerrechtlich bereichern würde, würde es an einem der Gesellschaft zuzurechnenden Verhalten fehlen und es würden idR Betriebsausgaben der Gesellschaft vorliegen. Die einkommensteuerliche Erfassung der gezogenen Vorteile des bereicherten Geschäftsführers hätte sich an der von ihm ausgeübten Tätigkeit zu orientieren. Auf Ebene der Körperschaft…
…einer renommierten Wirtschaftsprüfungskanzlei mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen); keinerlei persönliche Vorteile aus der Einräumung der Bankgarantien und der Auftragserteilung an die W GmbH erlangt habe und in seiner Eigenschaft als Gesellschafter der A Holding GmbH selbst geschädigt sei; Zahlungen zur Schadensgutmachung nicht nur in den…
… 182 BAO vom 7. April 2023). In Zusammenhang mit der Frage, ob bzw inwieweit zwischen den Zahlungen der Tierpaten und den von der Beschwerdeführerin gewährten Vorteilen ein innerer Zusammenhang besteht, ist zunächst auf die oa Feststellung zu verweisen, dass rund 4% der Paten mehrere Patenschaftsverträge…
…vorgebracht, dass die von der belangten Behörde vertretene Ansicht, die Beschwerdeführerin sei ausschließlich zum Zwecke der Ausnutzung steuerlicher Vorteile gegründet worden, durch keine Beweise "unterlegt" sei und nicht den Tatsachen entspreche. Der Beschwerdeführer habe im Bereich des gewerblichen Grundstückshandels tätig sein wollen und habe beschlossen…
…eine GPLA-Prüfung durchführen müsse, weil die Finanzverwaltung nicht in der Lage sei, ihre Feststellungen so detailliert zu treffen, dass sie nachprüfbar und allenfalls in Berufung gezogen werden können. Die Feststellungen der Abgabebehörde seien mangelhaft, unvollständig und zum Teil gesetzwidrig. Der darauf ergangene GPLA-Bescheid…
…Spruchsenat glaubhaft die Verantwortung dahingehend abgelegt, dass er in keiner Phase je an eine Steuerpflicht gedacht hat. Er war aus Sicht des Spruchsenats glaubhaft und kam auch keinerlei Zweifel auf. Im Übrigen ist die Verantwortung des Beschuldigten auch lebensnah nachvollziehbar. Wenn auch das Bundesfinanzgericht in…
…86 Abs. 2 EStG 1988. 4. Fakt ist, dass im bezugshabenden GPLA-Bericht auch keinerlei überprüfbare Feststellungsangaben darüber getroffen worden waren, welche betroffenen Arbeitnehmer welche unrichtig versteuerten Vorteile (zB. Diätenbeträge) aus dem Dienstverhältnis im jeweiligen Lohnzahlungszeitraum bezogen haben. Daher ist auch nicht überprüf- bzw. ermittelbar…
…2001 auf den Bf. angemeldet und am 09.06.2009 abgemeldet (Abfrage im Kfz-Zentralregister). Der Bf. gab noch an, dass nach der Kontrolle durch die Finanzpolizei keinerlei Auflagen erteilt worden seien, ein allfälliges Fahrtenbuch zu führen, um insbesondere auch darzulegen, dass ausschließlich die Tochter…
…GmbH*** zu verwenden. In späteren Jahren sei die zentrale Lagerfunktion Österreichs ausgedehnt und um grenzüberschreitende Warenlieferungen von Österreich in zentral- und osteuropäische Länder erweitert worden. Neben den logistischen Vorteilen habe sich der ***T***-Konzern von der Bündelung der nicht-*** Tochterunternehmen unter die Bf. spezielle Synergieeffekte…
…ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (§ 31) die Grenzen überschreitet, die einem begünstigungsschädlichen "unentbehrlichen Hilfsbetrieb", also einem "Zweckverwirklichungsbetrieb", gezogen sind, oder überschreitet er den Bedingungs- und Wirkungskreis eines "entbehrlichen Hilfsbetriebes", werden also die der an sich begünstigten Körperschaft dienenden Potentiale, insbesondere die geschäftsartigen, betriebsähnlichen Mittel in einer Weise…
…der AGVO - da sie dazu führt, dass den Unternehmen, die unter diesen Begriff fallen, meist durch Ausnahmen von allgemeinen Regeln Vorteile gewährt werden - der stRsp des EuGH zufolge eng auszulegen ist (vgl EuGH 24.9.2020, C 516/19, NMI Technologietransfer, EU:C:2020:754…
…zur Verfügung gestellt worden sei. Nach der vorliegenden schriftlichen Vereinbarung habe der Dienstnehmer einen Kostenbeitrag an den Arbeitgeber durch die Zurverfügungstellung seines Arbeitsplatzes in seinem Wohnhaus geleistet. Tatsächlich habe es keinerlei Zahlungsfluss gegeben. Der einzige Vorgang habe darin bestanden, dass der Sachbezug gekürzt worden sei…