…Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe zu verhindern. Ohne Relevanz für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Aussetzungszinsen ist auch, dass der Bf. von einer für ihn positiven Entscheidung im Beschwerdeverfahren betreffend die Einkommensteuer ausgegangen ist. Besteht der Abgabenanspruch zu Unrecht, fallen keine Aussetzungszinsen an…
…nun im Ergebnis dieses unterlassene Rechtsmittelverfahren betreffend die Einkommensteuer 2003 und 2005 im Wege der Nachsicht nachgeholt werden. Bei einer derartigen Ausgangslage liegt aber - wie oben dargestellt - keine sachliche Unbilligkeit vor, die ein erster Schritt für die Beurteilung einer möglichen Nachsicht wäre." In der dagegen…
…im Ergebnis dieses unterlassene Rechtsmittelverfahren betreffend die Einkommensteuer 2000 und 2001 im Wege der Nachsicht nachgeholt werden. Bei einer derartigen Ausgangslage liegt aber - wie oben dargestellt - keine sachliche Unbilligkeit vor, die ein erster Schritt für die Beurteilung einer möglichen Nachsicht wäre. Auf die weiterführenden Ausführungen…
…des § 209a BAO, in welcher eine nachträgliche Änderung der Einkommensteuerbescheide zu Gunsten des Abgabenpflichtigen auch nach Eintritt der Verjährung zugesagt wird, vertraut hat, wird mit diesem Vorbringen keine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO dargelegt. Allgemeinen Verwaltungsanweisungen, wie z.B. Richtlinien oder Erlässen, kann…
…in einer völlig unbestimmten Behauptung. Im Ergebnis war das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit wegen Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu verneinen und die Beschwerde bereits aus Rechtsgründen abzuweisen; für eine Ermessensentscheidung blieb kein Raum. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Diese Bestimmung findet nach § 236 Abs. 2 BAO auf bereits entrichtete Abgaben sinngemäß Anwendung. 28 Eine sachliche Unbilligkeit ist - unbeschadet der in § 3 der Verordnung BGBl. II Nr. 453/2005 beispielsweise aufgezählten Fälle - nach ständiger…
…der Rechtsprechung des VwGH durch den verstärkten Senat tatsächlich einzigartig. Im Ergebnis ist die Einhebung der Abgabe im konkreten Fall daher sachlich unbillig iSd § 236 BAO. Die Feststellung des Vorliegens von "Unbilligkeit" ist dabei nach der Rsp der VwGH keine Ermessensfrage (VwGH 93/17/9156)…
…nachvollziehbar - steuerlich nicht anerkannt worden. Er habe keinen wirtschaftlichen Vorteil daraus erzielt. Nach Rücksprache mit dem zuständigen Richter habe er sich entschlossen, die Bescheidbeschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 aus verwaltungsökonomischen Gründen zurückzuziehen. Er erfülle somit die sachliche Unbilligkeit, da er den Sachverhalt im Vertrauen auf…
…hohen, aber ertraglosen Umsätze einen massiven Wettbewerbsnachteil und wird zunehmend aus dem Wettbewerb gedrängt. Die Einhebung der KU 1 stehe in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten wettbewerbsrechtlichen Nachteilen, die die Bf erleidet. Es liege eine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO vor, weil…
…Inland auf den Markt gebracht werden, mit keiner Sperre versehen werden. Die Berufung auf diese Informationsquelle vermag somit eine sachliche Unbilligkeit der Einhebung im Beschwerdefall nicht darzutun. Wenn der Bf seinen guten Glauben auf die telefonisch erteilte Auskunft ins Treffen führt, so ist ihm entgegenzuhalten…
…Die Fehleinschätzung der steuerlichen Auswirkung des Gewinnspiels stellt indes ein Unternehmenswagnis dar, das keine Unbilligkeit begründet und auch konzernintern für die Antragstellerin ausgeglichen werden konnte. Eine sachliche Unbilligkeit ist auch anzunehmen, wenn im Einzelfall bei Anwendung des Gesetzes aus anderen als aus persönlichen Gründen ein…
…durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, kann auch eine allfällige lange Dauer des Beschwerdeverfahrens keine sachliche Unbilligkeit in der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen (denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschub beim Abgabepflichtigen gegenübersteht) begründen (VwGH 16.10.2002, 99/13/0065…
…Säumnis in unangemessener Weise Rechnung tragenden Belastung kann daher keine Rede sein (VwGH 17.9.1997, 93/13/0080; Ritz/Koran, BAO7, § 236 Rz 15-17) Aus den genannten Gründen in Zusammenschau mit der höchstgerichtlichen Judikatur war weder eine persönliche noch eine sachliche Unbilligkeit erkennbar…
…vertreten: Es ist nach der Rechtsprechung des VwGH (siehe etwa VwGH 20.06.1990, 89/13/0249) eine sachliche Erwägung, wenn die Abgabenbehörde von dem ihr zustehenden Ermessen zur Abgabennachsicht keinen positiven Gebrauch macht, weil der Abgabepflichtige die ihm obliegenden Pflichten (etwa Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten)…
…Entstehen der Aussetzungszinsen in gegebenenfalls beträchtlicher Höhe durch Entrichtung der ausgesetzten Abgaben zu verhindern, könne auch eine allfällig lange Dauer des Rechtsmittelverfahrens keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung der dadurch aufgelaufenen Aussetzungszinsen begründen, denen außerdem der Aspekt des Zinsengewinnes durch den Zahlungsaufschubes beim Abgabenpflichtigen gegenübersteht (VwGH…
…oben erwähnte) höchstgerichtliche Judikatur kurz besprochen. Ein Abgehen von dieser Judikatur war daher nicht möglich, da alle von dieser Rechtslage betroffenen Abgabepflichtigen gleich behandelt werden/wurden und daher keine sachliche Unbilligkeit vorliegt. Nachsicht für Anspruchszinsen: Der Zweck der Anspruchszinsenregelung besteht darin, mögliche Zinsvorteile bzw. Zinsnachteile…
…persönliche oder sachliche sein. Die persönliche Unbilligkeit ergibt sich aus der wirtschaftlichen Situation des Antragstellers. Sie liegt bei einem wirtschaftlichen Missverhältnis zwischen Einhebung der Abgabe und im Bereich des Abgabepflichtigen entstehenden Nachteilen vor (zB VwGH 9.12.1992, 91/13/0118). Es bedarf keiner Existenzgefährdung…
…verpufft“ seien. Das FA gab dem Ratenansuchen des BF statt. Mit Bescheid vom 04.12.2012 wies das FA das Nachsichtsansuchen ab und begründete dies im Wesentlichen damit, dass es keine sachliche Unbilligkeit der Abgabenerhebung darstelle, wenn eine Rechtsform die Berücksichtigung von Verlustvorträgen nicht vorsehe…
…Anlassfallregelung davon ausgegangen, dass die Besserstellung im Anlassfall im Sinn der "Ergreiferprämie" keine unbillige Ungleichbehandlung darstelle. Das Ergebnis der Anlassfallregelung im gegenständlichen Fall könne vom Gesetzgeber nicht gewollt sein, da den Beschwerdeführer eine einseitige Schlechterstellung treffe. Eine sachliche Unbilligkeit sei auch darin gelegen, dass der…
…Aushebelung der Rechtskraft von Bescheiden führen. Eine sachliche Unbilligkeit liegt daher nicht vor, sodass eine Nachsicht schon allein aus diesem Grunde nicht in Frage kommt. Ermessen war hierbei nicht zu üben, da die Beurteilung, ob Unbilligkeit vorliegt, keine Ermessensfrage, sondern die Auslegung eines unbestimmten Gesetzesbegriffes…