…Aussetzungszinsen in beträchtlicher Höhe zu verhindern. Ohne Relevanz für das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit der Einhebung der Aussetzungszinsen ist auch, dass der Bf. von einer für ihn positiven Entscheidung im Beschwerdeverfahren betreffend die Einkommensteuer ausgegangen ist. Besteht der Abgabenanspruch zu Unrecht, fallen keine Aussetzungszinsen an…
…nun im Ergebnis dieses unterlassene Rechtsmittelverfahren betreffend die Einkommensteuer 2003 und 2005 im Wege der Nachsicht nachgeholt werden. Bei einer derartigen Ausgangslage liegt aber - wie oben dargestellt - keine sachliche Unbilligkeit vor, die ein erster Schritt für die Beurteilung einer möglichen Nachsicht wäre." In der dagegen…
…im Ergebnis dieses unterlassene Rechtsmittelverfahren betreffend die Einkommensteuer 2000 und 2001 im Wege der Nachsicht nachgeholt werden. Bei einer derartigen Ausgangslage liegt aber - wie oben dargestellt - keine sachliche Unbilligkeit vor, die ein erster Schritt für die Beurteilung einer möglichen Nachsicht wäre. Auf die weiterführenden Ausführungen…
…des § 209a BAO, in welcher eine nachträgliche Änderung der Einkommensteuerbescheide zu Gunsten des Abgabenpflichtigen auch nach Eintritt der Verjährung zugesagt wird, vertraut hat, wird mit diesem Vorbringen keine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO dargelegt. Allgemeinen Verwaltungsanweisungen, wie z.B. Richtlinien oder Erlässen, kann…
…in einer völlig unbestimmten Behauptung. Im Ergebnis war das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit wegen Verletzung des Grundsatzes von Treu und Glauben zu verneinen und die Beschwerde bereits aus Rechtsgründen abzuweisen; für eine Ermessensentscheidung blieb kein Raum. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist…
…nach § 4 Abs. 3 EStG, nämlich der Ausschluss der Teilwertabschreibung, sind somit vom Gesetzgeber offensichtlich gewollt und stellen daher keine "sachliche" Unbilligkeit dar. Dass es im Beschwerdefall zu einer konfiskatorischen Besteuerung gekommen wäre, wurde vom Bw nicht vorgebracht. Laut Einkommensteuerbescheid 2004 vom 18. März 2008…
…beigebracht. Dies solle bei der Entscheidung berücksichtigt werden. Das Finanzamt wies den Antrag mit Bescheid vom 9. August 2011 ab. Es liege keine sachliche Unbilligkeit vor. Aufgrund der Rechtslage gelte bei Lieferungen von neuen Fahrzeugen ausschließlich das Bestimmungslandprinzip. Demzufolge stehe Österreich das alleinige Besteuerungsrecht zu…
…sei die Zweckmäßigkeit: Die Bw. seien keine rechtskundigen Leute, sie hätten aber mit der Anzeige bekundet, dass sie die Gebühren entrichten wollen. Damit sei nach Ansicht der Bw. die sachliche Unbilligkeit gegeben. Die Amtspartei trat der Ansicht der Bw. entgegen und erklärte zur von der…
…im § 205 BAO genannten Zeitpunkt geführt haben, im Anwendungsbereich dieser Bestimmung grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet hat (VwGH 24.9.2008, 2007/15/0175; keine sachliche Unbilligkeit der Einhebung von Anspruchszinsen, wenn die Abgabenbescheide nicht innerhalb der Frist des § 311 BAO erlassen wurden; vgl. auch Ritz…
…für die Folgejahre ein Verlustvortrag in Höhe von 237.586,27 € verbleibe, der in der Zukunft aufgrund der nur mehr in geringem Ausmaß ausgeübten Tätigkeit nur mehr teilweise verrechnet werden könne. Mit diesem Vorbringen wird keine sachliche Unbilligkeit im Sinne des § 236 BAO aufgezeigt…
…Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag zwingend abzuweisen. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe kann eine persönliche oder sachliche sein. Mit dem Vorbringen, die Abgabenbehörde habe ein bereits als verfassungswidrig aufgehobenes Gesetz angewendet, wird das Vorliegen sachlicher Unbilligkeit geltend gemacht. Eine sachliche Unbilligkeit der…
…Ermessensentscheidung kein Raum, sondern ist der Antrag zwingend abzuweisen. Die Unbilligkeit der Einhebung einer Abgabe kann eine persönliche oder sachliche sein. Mit dem Vorbringen, die Abgabenbehörde habe ein bereits als verfassungswidrig aufgehobenes Gesetz angewendet, wird das Vorliegen sachlicher Unbilligkeit geltend gemacht. Eine sachliche Unbilligkeit der…
…Belastungswirkung und, verglichen mit anderen Fällen, zu einem atypischen Vermögenseingriff kommt (vgl. VwGH 29. 1. 2004, 2002/15/0002). Hingegen ist in der allgemeinen Auswirkung einer generellen Norm keine sachliche Unbilligkeit gelegen (vgl. VwGH 5. 11. 2003, 2003/17/0253; VwGH 30. 9. 2004, 2004…
…wäre". 1.3. Das Finanzamt gab dem Nachsichtsansuchen mit Bescheid vom 4. 7. 2006 keine Folge, weil es eine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung verneinte. Dem Standpunkt der Nachsichtswerberin, der Rechtsformwechsel sei im Vertrauen auf die von ihr ins Treffen geführte Rechtsprechung bzw. unter der Annahme…
…91/13/0225). Der Bw. erblickt eine sachliche Unbilligkeit in dem Umstand, dass der Bw. den Betrieb wegen Erkrankung übernehmen musste, jedoch der Verlustvortrag nicht auf ihn übergegangen ist. Dazu ist festzustellen, dass das Einkommensteuergesetz keine Haushaltsbesteuerung kennt. Ob der Steuerpflichtige allein oder mit einer…
…aufgefasst werden, sodass legislatorisch bedingte Unzulänglichkeiten, die subjektiv als ungerecht empfunden werden, keine Unbilligkeit zu begründen vermögen. Der Bw leitet eine sachliche Unbilligkeit eines Teiles der vorgeschriebenen Anspruchszinsen daraus ab, dass der Wille des Gesetzgebers darauf gerichtet gewesen sei, Einkommensteuernachzahlungen nicht unverzinst zu belassen. Falls…
…die gegen die Annahme einer sachlich bedingten Unbilligkeit der Einhebung der berufungsgegenständlichen Anspruchszinsen sprechen. Auf diese Ausführungen wird zur Vermeidung von Wiederholungen verweisen. Da es insgesamt gesehen somit schon an den tatbestandsmäßigen Voraussetzungen des § 236 BAO fehlte, blieb für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Es war…
…die der nationale Gesetzgeber (aufgrund der Vorgaben des Richtliniengebers) zu vermeiden habe, liege eine sachliche Unbilligkeit vor. Auch stünde die Nichtberücksichtigung des Vorsteuerabzuges in keinem wirtschaftlich vertretbaren Verhältnis zu jenen Nachteilen, die sich dadurch für die Berufungswerberin ergeben würden. Nach Auffassung des Finanzamtes habe die…
…eine sachliche Unbilligkeit im Sine des § 236 BAO sei somit nicht gegeben. Wie aus dem Akteninhalt ersichtlich, habe der Bw. in den Jahren 1997 und 1998 (für die Folgejahre lägen keine Erklärungen vor) jeweils Einkünfte in Höhe von 1,1 bis 1,2 Millionen Schilling…
…89/13/0279, mit weiteren Hinweisen). Demnach vermag die Bw. mit ihrem Vorbringen, die Börsenumsatzsteuer sei erst nach Erlassung des maßgeblichen Erkenntnisses durch den Verfassungsgerichtshof festgesetzt worden, keine sachliche Unbilligkeit der Abgabeneinhebung aufzuzeigen. Somit war das Berufungsbegehren zur Gänze abzuweisen. Wien, am 14. Dezember 2005