…zweckmäßig gewesen, dem Fristverlängerungsansuchen zu entsprechen und hat die belangte Behörde daher das ihr eingeräumte Ermessen im Sinn des Gesetzes ausgeübt. 3.2.2. Keine hemmende Wirkung des neuerlichen Fristerstreckungsansuchens Der VwGH hat in seinen Erkenntnissen vom 5.3.2020, Ro 2019/15/0008, und…
…zum Stichtag 30. November 2011 3.1.2.6. Kausalität und Ausmaß der Haftungsinanspruchnahme 3.1.2.7. Keine hemmende Wirkung nach Abweisung des Antrages auf Aussetzung 3.1.2.8. Unbilligkeit 3.1.2.9. Sehr lange Verfahrensdauer 3.1.2.10. Ausübung des…
…1.000 €. 3.1.2.7. Keine hemmende Wirkung nach Abweisung des Antrages auf Aussetzung Durch den Antrag auf Aussetzung der Einhebung, der am 3. Jänner 2011 gestellt wurde, entstand, wie schon in Punkt 3.1.2.5. dargestellt, einbringungshemmende Wirkung gemäß § 230 Abs…
…jeweils € 7.000,00 im Dezember 2015 und Anfang Jänner 2016 bezahlt worden seien, der Rückstand mit den Einkommensteuervorauszahlungen 2015 jedoch nicht. Weiters habe eine Vereinbarung keine hemmende Wirkung für den Rückstand. Eine Antragstellung auf Zahlungserleichterung sei per eMail nicht zugelassen, weil diese Art…
…unbegründet ab, weil aufgrund der Beschwerdeerledigungen zwingend der Ablauf der Aussetzung zu verfügen gewesen sei. Der Beantragung von Verfahrenshilfe komme keine hemmende Wirkung zu. Mit Eingabe vom 24. September 2024 brachte der Beschwerdeführer einen Vorlageantrag gegen die Beschwerdevorentscheidung ein und brachte wiederum vor, dass das…
…€ 36.654,72 umfasse das Stundungsansuchen bereits länger fällige Altrückstände, entstanden ab August 2010, für welche schon zum Zeitpunkt der Einbringung keine hemmende Wirkung zukam. Dagegen richtet sich die (nach Fristverlängerung) rechtzeitige Berufung der Bf vom 21. September 2013 (erg. somit nach Konkurseröffnung gelegen…
…Satz 2 gestellten wiederholten Ansuchen um Zahlungserleichterung kommt keine die Einbringung hemmende Wirkung (mehr) zu (VwGH 27. 8. 2008, 2008/15/0202; Fischerlehner in Fischerlehner/Brennsteiner/Leitner/Petrag-Wolf, Abgabenverfahren4 § 230 BAO Rz 6 (Stand 1.3.2025, rdb.at). Keine hemmende Wirkung haben Zahlungserleichterungsansuchen…
…Behörde einlangen (VwGH 17.9.1996, 96/14/0042). Im vorliegenden Fall ist nach den Feststellungen des Bundesfinanzgerichts ein Zahlungserleichterungsersuchen bei der belangten Behörde tatsächlich aber nie eingelangt und würde auch aus diesem Grund keine hemmende Wirkung im Sinne des § 230 Abs 3 BAO bestehen…
…Stundungsansuchens, das längst fällige Abgabenrückstände umfasst, habe gemäß § 230 Abs 4 BAO keine hemmende Wirkung. Der gleichzeitig gestellte Antrag auf Aussetzung der Einhebung wurde zurückgewiesen. Gegen den Bescheid vom 19. August 2013 hat die ***Bf*** (nachstehend mit "Bf" bezeichnet) mit Zustimmung des Masseverwalters am 21…
…zu verlängern. Die verspätete Einbringung des Fristverlängerungsantrages am 17.12.2014 hatte nämlich zur Folge, dass diesem keine hemmende Wirkung zukam und die Frist zur Einreichung des Vorlageantrages am 15.12.2014 endete. Diese Fristversäumnis ergibt sich zweifelsfrei aus der Aktenlage, wurde der Bf. und…
…8.3.1994, 91/14/0026, Rechtssatz 1 sowie laut Ritz/Koran, BAO7, § 245 Rz 14 und 25) wegen seiner Einbringung nach Ablauf der (verlängerten) Rechtsmittelfrist keine hemmende Wirkung. Laut VwGH 8.9.2009, 2009/17/0110, Rechtssatz 1 sowie laut Ritz/Koran, BAO7, § 245…
…lit. c GBG wegen Abgabenansprüchen von 330.000,00 €. Mit Beschluss vom 29.5.2019 bewilligte das Bezirksgericht die Einschränkung dieser Pfandrechtsvormerkung auf den Betrag von 215.238,00 €. Dem Antrag auf aufschiebende Wirkung der Vollstreckung zur Sicherung kam keine hemmende Wirkung zu…
…2018 zu verhindern gewesen wäre und dass das neuerliche Zahlungserleichterungsansuchen vom 24. Mai 2018 keine hemmende Wirkung hatte. Unstrittig ist somit, dass durch die verspätete Einbringung grundsätzlich eine Säumnis eingetreten ist. Sofern jedoch den Abgabepflichtigen an der Säumnis kein grobes Verschulden trifft, sind Säumniszuschläge nach …
…92/13/0062 (ebenso VwGH 23.11.2011, 2009/13/0153; 28.2.2013, 2011/16/0012), keine hemmende Wirkung zu, da eine neuerliche Sachentscheidung über die Antragssache „Verlängerung der Frist“ nicht mehr möglich und damit unzulässig ist (Ritz, BAO 6 , § 245 Tz 26). II…
…6. 5. 2014) weitere Gelder beschlagnahmt. Offenbar geht die Finanzverwaltung davon aus, dass ein Antrag nach § 18 Z. 1 AbgEO keine hemmende Wirkung bis zur Erledigung des Antrages entfaltet Dazu ist anzumerken, dass § 1 AbgEO ausdrücklich auf § 3 BAO verweist. Mit diesem Verweis wird sichergestellt…
…6. 5. 2014) weitere Gelder beschlagnahmt. Offenbar geht die Finanzverwaltung davon aus, dass ein Antrag nach § 18 Z. 1 AbgEO keine hemmende Wirkung bis zur Erledigung des Antrages entfaltet. Dazu ist anzumerken, dass § 1 AbgEO ausdrücklIch auf § 3 BAO verweist. Mit diesem Verweis wird sichergestellt…
…Bescheid vom 10.01.2023 schlussendlich bewilligt wurde, hatte auf die bereits am selben Tag eingetretene Verwirkung des ersten Säumniszuschlages entgegen der Ansicht der Bf. keinen Einfluss, da Zahlungserleichterungsansuchen keine hemmende Wirkung haben, wenn es sich bei der Zahlungsfrist, vor deren Ablauf sie eingebracht wurden…
…nicht statt, zumal dafür keine konkreten Gründe angeführt waren. Dieser Bescheid wurde der Bf. am 27.10.2021 zugestellt (Beginn der Abholfrist) und ist in Rechtskraft erwachsen. In der Folge kam den nach Abweisung dieses Fristverlängerungsansuchens eingebrachten neuerlichen Fristsetzungsansuchen keine hemmende Wirkung zu (vgl. VwGH…
…vom 26.04.2021 hat somit letztlich zur Folge, dass diesem keine hemmende Wirkung zukam und die Frist zur Einreichung der Vorlageanträge betreffend die Umsatzsteuer 2017 und 2018 - wie bereits ausgeführt - jeweils am 22.04.2021 endete. Die mit Schriftsatz vom 27.05.2021 am…
…Einbringung eines Vorlageantrages endete daher am 15.2.2021. Das bedeutet, dass die Anträge auf Verlängerung der Rechtsmittelfrist in FinanzOnline am 16.2.2021 verspätet eingebracht wurden und keine hemmende Wirkung entfalten konnten. Des Weiteren wurden die Vorlageanträge in FinanzOnline am 16.2.2021 ebenfalls…