…sei der Bf. vom Handelsgericht Wien am Datum7 als vertretungsbefugtes Organ der S-LTD Niederlassung Österreich eingetragen worden. Diese Eintragung sei nach wie vor aufrecht (vgl. offenes Firmenbuch, FN 22222). Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung komme zwar der inländischen Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft keine eigene…
…der Form eines Sondervermögens gemäß § 2 Abs. 2 hat keine eigene Rechtspersönlichkeit; es zerfällt in gleiche, in Wertpapieren verkörperte Anteile (Anteilscheine). Die Anteilscheine sind Finanzinstrumente (§ 1 Z 6 lit. c WAG 2007); sie verkörpern die Miteigentumsanteile an den Vermögenswerten des OGAW und die Rechte der…
…3 BAO auch die Aufteilung des festgestellten Betrages auf die Teilhaber. Keine Feststellung der Einkünfte findet statt bei Einkünften aus Gewerbebetrieb und bei Einkünften aus selbständiger Arbeit, wenn die Personengesellschaft ohne eigene Rechtspersönlichkeit weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz noch eine Betriebsstätte im Inland hat (…
…ihren statutarischen Sitz hat und dort keine Geschäftstätigkeit entfaltet). Die inländische Zweigniederlassung der Primärschuldnerin besitzt nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH (siehe dazu z.B. ***84***) keine eigene Rechtspersönlichkeit. Träger der Rechte und Pflichten war die ausländische Gesellschaft. Im Beschwerdefall konnten somit gegenüber der ***1*…
…durch die nationale Aufsichtsbehörde, in gleicher Weise wie dies bei einem inländischen OGAW der Fall ist. Bf. Plc wurde in Satzungsform als Investmentgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (Public Limited Company) errichtet. Nach der Richtlinie 2009/65/EG ist nicht die Rechtsform eines Fonds, sondern seine Tätigkeit…
…196: "...Der von der Zweigniederlassung an die Hauptniederlassung gezahlte "Transferpreis" kann nicht zu Grunde gelegt werden, weil es kein echter Kaufpreis ist. Bewertet wird in diesen Fällen auf der Stufe des jeweiligen Abnehmers. Nimmt die inländische Niederlassung die von der ausländischen Hauptniederlassung erhaltenen Waren auf…
…nicht aber die inländische Zweigniederlassung, der keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt. Da aber schon im Firmenbuch zu FN1 die Bezeichnung der ausländischen Firma der OOD ausdrücklich mit "T GmbH" erfolgte, bezieht sich der angefochtene Haftungsbescheid auf die bulgarische Gesellschaft und bezeichnet daher ausreichend erkennbar die tatsächliche…
…Gewerbebetrieb erzielt werden, ist diese zur Vornahme der Absetzung für Abnutzung (AfA) für die vermieteten Liegenschaften berechtigt. Da der Geschäftseinrichtung in V. als unselbständige Zweigniederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit zukommt, kann diese nicht als lediglich "Nutzungsberechtigte" angesehen werden, der keine AfA-Berechtigung zukommt, da die Absetzung…
…mit eigener Rechtspersönlichkeit auszugehen. Zum Einwand der fehlenden Rechtssubjektivität wegen Vorliegen eines "Scheingebildes": Im Rahmen der mündlichen Verhandlung wendete der steuerliche Vertreter der Bf ein, dass es sich bei der Bf tatsächlich um ein Scheingebilde handle, dem nach den Bestimmungen der §§ 21ff BAO keine steuerliche…
…in der Funktion als gesetzlicher Vertreter beider Konzerngesellschaften. Im G1 Formular (Antrag auf Feststellung einer Unternehmensgruppe - Gruppenträger gemäß § 9 Abs. 8 KStG 1988) wurde angekreuzt, dass ein Steuerausgleich zwischen dem Gruppenträger und dem Gruppenmitglied vereinbart wurde und die inländischen Gruppenmitglieder und der Gruppenträger ausschließlich kleine…
…über keine inländische Zweigniederlassung, also über keinen von der Hauptniederlassung räumlich abgesonderten, weitgehend verselbständigten Teil des Unternehmens, der unter einer eigenen Leitung tätig wird, die fortlaufend namens der Gesellschaft für den betreffenden Unternehmensteil rechtsverbindlich zu handeln berechtigt ist, verfügt (vgl zur Definition des Begriffs "Zweigniederlassung…
…geben, da die B-AG im Jahr 2005 Gruppenmitglied war und mithin kein Körperschaftsteuerbescheid, sondern gemäß § 24a Abs. 1 KStG 1988 ein Feststellungsbescheid Gruppenmitglied zu erlassen ist. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig…
…Österreich rechtsverbindlich, weil sich die Rechts- und Handlungsfähigkeit einer in einem Mitgliedstaat errichteten Gesellschaft nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs nach dem Recht des Gründungsstaates beurteilt, auch wenn sie im Gründungsstaat nur ihren statutarischen Sitz hat und dort keine Geschäftstätigkeit entfaltet). Damit gilt bzw. galt…
…in das der Bilanzstichtag des Wirtschaftsjahres des Gruppenmitgliedes fällt. (2) Gruppenmitglieder (als Beteiligungskörperschaften oder als beteiligte inländische Körperschaften) können sein: - unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften und Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften, die unter § 7 Abs. 3 fallen, - nicht unbeschränkt steuerpflichtige ausländische Körperschaften, die mit einer inländischen Kapitalgesellschaft oder Erwerbs…
…2008 kein übertragbares Vermögen vorhanden war, ist die Anwendung des Art. 11 UmgrStG nicht möglich, sodass eine Liquidation der GmbH zum 25. 9. 2009 durchzuführen ist. Der Liquidationsgewinn beträgt 0 €. Die Mindestkörperschaftssteuer ist für die ersten beiden Quartale 2009 vorzuschreiben. Eine Übertragung der verrechenbaren…
…Es liegt auch kein Mehrmütterkonzern mit der Konzernspitze (Y-Untergruppe/Z-Gruppe) vor. Analysiert man das VwGH-Erkenntnis vom 28.10.2009; 2008/18/0049, erkennt man, dass hinter all diesen Gesellschaften Geschwister als Geschäftsführer bzw Gesellschafter gestanden haben und als Konzernspitze eine fiktive GesbR…
…ist daher festzuhalten, dass keine ungewöhnlichen Vertragsbestimmungen vorliegen, durch die eine Zurechnung des Mietobjektes iSd §§ 21 und 24 BAO an die Beschwerdeführerin gerechtfertigt wäre. Ebenso wenig handelt es sich nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse um eine missbräuchliche Gestaltung. II. Ausländische Einkünfte: 1. Sachverhalt:…
…was dann der Fall ist, wenn Abgabenverbindlichkeiten einer solchen Gesellschaft bescheidmäßig festzusetzen sind. Für das Rechtsmittelverfahren ist zu prüfen, ob sich auf Grund des Rechtsstreits nachträglich ein abwickelbares Vermögen ergeben könnte, sodass die Rechtspersönlichkeit insoweit als fortdauernd anzusehen wäre. Sind keine Zahlungen auf die strittige…
…eines Unternehmens derart untergeordnet ist, dass sie keinen eigenen Willen hat. In diesem Fall ist von einer Organschaft auszugehen. Rechtsfolge ist, dass die Umsätze des "willenlosen" Unternehmens (sog. Organgesellschaft - OG) den Umsätzen des den Willen beherrschenden Unternehmens (sog. Organträger - OT) zugerechnet werden. Umsätze zwischen der…
…260), Erwägungen des Bundesfinanzgerichtes Der ES erachtet behauptete Prüfungshandlungen des Finanzamtes im Sinne des § 147 Abs. 1 BAO als rechtswidrigen Verwaltungsakt, weil kein Prüfungsauftrag (§ 148 Abs. 2 BAO) vorliege. Diese Prüfungshandlungen seien mangels Prüfungsauftrag als rechtswidriger Verwaltungsakt bei einem bereits gelöschten Steuersubjekt und somit als…