…Vorstrafe wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG. Die AB verweist darauf, dass aus dem Jahr 2013 eine Vorstrafe wegen fahrlässiger Abgabenverkürzung vorliegt, die wegen Verlängerung durch die neuerliche Strafverfügung aus dem Jahr 2018 bisher nicht getilgt ist. Die Parteien stellen keine weiteren…
…Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a und der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) sowie hinsichtlich der Bf.2 wegen deren Verbandsverantwortlichkeit nach § 28a FinStrG i.V.m. § 3 VbVG für Taten (Finanzordnungswidrigkeiten) ihres Entscheidungsträgers nach § 49 Abs…
…Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu…
…mit dem bescheidmäßig festzusetzende Abgaben zu niedrig festgesetzt wurden oder wenn diese infolge Unkenntnis der Abgabenbehörde von der Entstehung des Abgabenanspruches mit dem Ablauf der gesetzlichen Erklärungsfrist (Anmeldefrist, Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…§ 13 FinStrG zu verantworten und nicht nur eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG, die durch einen Schuldspruch wegen versuchter Abgabenhinterziehung nunmehr konsumiert wird. Strafbemessung: Gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG ist Grundlage für die Strafbemessung die Schuld des Täters. § 23 Abs. 2 FinStrG…
…werden. Lebt die Schuld nach Entrichtung ganz oder teilweise wieder auf, so bewirkt dies unbeschadet der Bestimmungen des § 31 insoweit auch das Wiederaufleben der Strafbarkeit. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben, die selbst zu berechnen sind…
…keine Abgabenverkürzung hinsichtlich der bekannten Abgabenpflichten begehen kann. Veranlagungssteuern begründen eine Art Dauerschuldverhältnis, weil die Behörde auf Basis der ihr bekannten Informationen von einem Fortbestand der Verhältnisse ausgehen darf und muss. Diese Pflichtverletzung ist dann nur mehr - bei Vorsätzlichkeit - als Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 51 Abs. 1…
…Abgabenhinterziehung lediglich festgehalten: "AB modifiziert in Richtung § 33 Abs. 1 FinStrG." Diese Vorgehensweise ist gesetzlich jedoch nicht gedeckt. Die bescheidmäßige Einleitung eines Finanzstrafverfahrens wegen Abgabenhinterziehung beruhte lange Zeit auf einem Erlass des Bundesminsteriums für Finanzen, der den Vorgaben der Judikatur der Gerichtshöfe öffentlichen Rechts im…
…zu, sodass angesichts der diversen möglichen Rechtsansichten ein Vorsatz zur Begehung eines Finanzvergehens (hier auch ein allfälliger, nicht Gegenstand der bescheidmäßigen Einleitung des Finanzstrafverfahrens bildender Vorwurf einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG) nicht gegeben ist." (Anm.: im beschwerdegegenständlichen Fall sei der 7…
…2016/01915-001: Verurteilung (Strafverfügung gemäß § 143 BAO) vom 28. September 2016 wegen einer Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu einer Geldstrafe von 3.000 Euro oder einer Haftstrafe von 15 Tagen, sowie b. Zur Strafnummer 2016/02499-001: Verurteilung (Strafverfügung gemäß …
…Dr. Franz Stefan Pechmann, Prinz Eugen Straße 70/2/1.1, 1040 Wien, wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 und Abs. 2 lit. a, 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Amtsbeauftragten vom 2…
…170,49 (teilweise) gemäß §§ 136, 157 FinStrG eingestellt. Die mit dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates erfolgte Verfahrenseinstellung (Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betreffende lohnabhängige Abgaben [L, DB, DZ] 1-12/2011) bleibt unberührt. III.) Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs…
…143 Finanzstrafgesetz vom ***Datum4*** wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG eine Geldstrafe verhängt wurde, ist die Voraussetzung für die Haftungsinanspruchnahme nach § 11 BAO zweifelsfrei erfüllt. Somit geht auch jene Argumentation ins Leere, welche vorgibt, dass kein Finanzvergehen vorliegen würde." **…
…10.2019 wegen der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG betraf den Zeitraum 2017 bis 2018. Es war daher im Sinne des § 21 Abs. 3 FinStrG eine Zusatzstrafe zu verhängen. Wäre das nunmehr gegenständliche Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 1 FinStrG bereits…
…1) Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG oder 2) Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, wobei für deren Begehung Vorsatz als Schuldform gefordert ist. Die Umsatzsteuerjahreserklärung 2019 wäre am 12.4.2021 einzureichen gewesen, wegen Nichtabgabe der Jahreserklärung liegt der prävalierende…
…mangels Vollmacht keine Beschwerdeerhebung durch den ausgewiesenen Verteidiger erfolgt." Erwächst nämlich der (Teil)-Schuldspruch der Finanzstrafbehörde mangels Bekämpfung in (Teil-)Rechtskraft, so ist er nicht mehr Gegenstand des Beschwerdeverfahrens. Als Konsequenz daraus ist auch dieser Schuldspruch der Finanzstrafbehörde (hier: Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit…
…zwar am 29.8.2024 von der Finanzstrafbehörde als Auskunftspersonen vernommen wurden. Die Einleitung der Finanzstrafverfahren gegen die Beschuldigten erfolgte mit Verfügungen der Finanzstrafbehörde jeweils vom 19.02.2025. Rechtslage: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer vorsätzlich Abgaben…
…zu berechnenden Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum fünften Tag nach Fälligkeit unterblieben, daher liegt der objektive Tatbestand des § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG vor. Lohnabhängige Abgaben: Gemäß § 79 Abs. 1 EStG hat der Arbeitgeber die gesamte Lohnsteuer, die in einem Kalendermonat einzubehalten war, spätestens am 15…
…Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer die im § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat grob fahrlässig begeht. § 33 Abs. 3 gilt entsprechend. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…
…Anzeigefrist) nicht festgesetzt werden konnten. Gemäß § 34 Abs. 1 FinStrG macht sich der grob fahrlässigen Abgabenverkürzung schuldig, wer die im § 33 Abs. 1 bezeichnete Tat grob fahrlässig begeht. § 33 Abs. 3 gilt entsprechend. Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig…