…iHv € 222.000,00 geschlossen worden, weshalb es sich um einen einmaligen Verkaufsvorgang ohne jede Wiederholungsabsicht handle. Bei diesem Verkauf hätte sich die Bf das Eigentum an den Gegenständen vorbehalten und der Kaufpreis sei im Kaufvertrag fixiert worden. Das Zahlungsziel sei an den Zeitpunkt…
…einem solchen Fall müsste die Nachhaltigkeit der Tätigkeit nicht nur anhand der einmaligen Auftragserteilung sondern auch anhand der folgenden Verkäufe geprüft werden. Dieser Fall ist in wirtschaftlicher Betrachtung nicht anders zu beurteilen als die Situation, bei der die Sammlungsstücke vom Sammler selber sukzessive abverkauft werden…
…werde auch kein eigenständiger Betrieb begründet, weil eine einmalige Veräußerung vorliege, die auf eine einmalige Gelegenheit zurückzuführen sei, die sich zufällig ergeben habe, sodass von keiner Wiederholungsabsicht auszugehen sei. Da nicht das Grundstück, sondern das Kaufanbot selbst veräußert worden sei, liege zudem kein Anwendungsfall der…
…Nachhaltig ist eine Tätigkeit, wenn Wiederholungsabsicht besteht oder wenn sie unter Ausnutzung derselben Gelegenheit und desselben dauernden Verhältnisses ausgeübt wird (VwGH 12.12.1988, 87/15/0107; VwGH 25.1.1995, 93/13/0084). Bei einer zunächst einmaligen Tätigkeit ist Nachhaltigkeit gegeben, wenn an Hand…
…der ***Bezeichnung Person1***, sodass diese "Herr der Leistungsbeziehung" ist. Aus dem Gesagten folgt, dass die ***Bezeichnung Person1*** nachhaltig unter Tragung eines Unternehmerrisikos tätig wird und somit - auch bei nur einmaliger Tätigkeit - eine Unternehmerin im Sinne des § 2 UStG ist. Zu den Folgen einer fehlenden Unternehmereigenschaft…
…fünf des Berichtes "Beilage" 2. Absatz) entgegengetreten, dass die geplanten Umbaumaßnahmen nur bei Entlassung der Gebäude aus dem Denkmalschutz realisierbar wären. Das Vorbringen der Bf., dass die Erstellung und nachfolgende Realisierung eines Verwertungsprojektes für eine Liegenschaft dieser Art, Größe und Spezialität unter Bedachtnahme auf den…
…andere Person übertragen, dann können ab dem der Übertragung folgenden Kalenderjahr restliche Zehntelbeträge nicht mehr abgezogen werden. Nur bei Erwerb von Todes wegen kann der Rechtsnachfolger die Zehntelabsetzungen weiter geltend machen, wenn er die Absetzung für Abnutzung für das erworbene Gebäude vom Einheitswert (§ 16 Abs…
…Für die Wiederholungsabsicht sei nicht die behauptete innere Motivation eines Steuerpflichtigen maßgebend, sondern es sie sei aus den objektiven Umständen heraus zu erschließen. Entgegen der Darstellung in der Beschwerde, stelle der Verkauf eines Autos an einen Abnehmer keine betriebliche Tätigkeit dar, nur weil sich die…
…ein einmaliger Umsatz für sich noch keinen Gewerbebetrieb (...). Was die Schaffung der wesentlicher [sic!] Voraussetzung für die Erschließung und künftige Bebauung betrifft (Punkt 3 der Stellungnahme), so blieb es bei den Vorbereitungshandlungen für dieses ,eine Projekt'. Mangels einer Umsetzung dieses Projektes gelangte nämlich nur diese…
…Die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr müssen auch bei den übrigen betrieblichen Einkunftsarten (§ 21, § 22) gegeben sein. Gewerbliche Einkünfte liegen daher nur vor, wenn keine Einkünfte aus LuF sowie aus selbständiger Arbeit erzielt werden. § 23 erfüllt die Funktion…
…auf zwei Parkplätze). Zu keinem Zeitpunkt habe die Absicht bestanden und bestehe auch nicht, weitere Liegenschaften zu kaufen und zu verwerten (keine Wiederholungsabsicht). Die Beschwerdeführerin habe nur deswegen ein Bauträgergewerbe angemeldet, weil die Wohnungskäufer nur dann in den Genuss der Wohnbauförderung kommen, wenn die Wohnung…
…auf die Wiederholung oder Fortsetzung einer einmaligen Tätigkeit geschlossen werden kann. Lassen die Umstände eine Wiederholungsabsicht nicht erkennen, dann begründet eine einmalige Tätigkeit keine Nachhaltigkeit. (vgl. Doralt/Kauba in Doralt, EStG10, § 23 Rz 43 ff mit weiteren Nachweisen). Der Bf. war Angestellter bei der X…
…schon dann gegeben, wenn eine Tätigkeit durch längere Zeit hindurch ausgeübt wird, auch wenn sie nur gegenüber einem Auftraggeber erfolgt und keine Wiederholungsabsicht besteht. Lt. dem vorliegenden Sachverhalt betreibt der Steuerpflichtige einen Architektenbetrieb und ist er 100%iger Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, deren Unternehmensgegenstand…
…kann (Wiederholungsabsicht; Tz 45). Lassen die Umstände eine Wiederholungsabsicht nicht erkennen, dann begründet eine einmalige Tätigkeit keine Nachhaltigkeit (VwGH 10.9.1979, 2049/79). Zwar hat der deutsche BFH die Erfindertätigkeit (auch Zufallserfindungen) als nachhaltig angesehen (siehe Doralt, Tz 57 zu § 23), doch nur deshalb…
…Belastungen keine Rechtsgrundlage gebe. Dem Finanzamt werde entgegnet, dass die Massagedüsen im Whirlpool speziell auf den Wirbelsäulenbereich des Beschwerdeführers angepasst worden seien. Der Beschwerdeführer setze sie ausschließlich zu Therapiezwecken ein und sei die Behandlung der geschädigten Körperstellen mitunter teilweise unangenehm und führe nur bei in…
…liegt keine Einkunftsquelle, sondern Liebhaberei im steuerlichen Sinne vor. Dabei ist zu beachten, dass nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH bei der Beurteilung des jeweiligen Falles in erster Linie auf die objektiven Merkmale Bedacht genommen werden muss, während den subjektiven Merkmalen (Absicht des Steuerpflichtigen) nur…
…wurden, ist keine Verkaufswerbung am bzw. im Fahrzeug ersichtlich. Im Zuge der nachfolgenden Außenprüfung ergab sich, dass das Cabrio grundsätzlich in der Garage (Privathaus) eingestellt ist und nur dann am Verkaufsgelände in Adresse2 stand, wenn der Bf. damit vom Wohnort nach Adresse2 (bei Schönwetter) fuhr…
…werde auch kein eigenständiger Betrieb begründet, weil eine einmalige Veräußerung vorliege, die auf eine einmalige Gelegenheit zurückzuführen sei, die sich zufällig ergeben habe, sodass von keiner Wiederholungsabsicht auszugehen sei. Da nicht das Grundstück, sondern das Kaufanbot selbst veräußert worden sei, liege zudem kein Anwendungsfall der…
…gegeben sind, kann dahingestellt bleiben, ob die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als einmalige Handlung ohne Wiederholungsabsicht (Zuweisung der Bediensteten) oder im Sinne einer dauernden Zurverfügungstellung als regelmäßige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Da die Beschwerdeführerin keine gewerbliche Tätigkeit ausübt und die weiteren in § 2 Abs. 1 WKG…
…gegeben sind, kann dahingestellt bleiben, ob die Tätigkeit der Beschwerdeführerin als einmalige Handlung ohne Wiederholungsabsicht (Zuweisung der Bediensteten) oder im Sinne einer dauernden Zurverfügungstellung als regelmäßige Tätigkeit zu qualifizieren ist. Da die Beschwerdeführerin keine gewerbliche Tätigkeit ausübt und die weiteren in § 2 Abs. 1 WKG…