…sodass auch daraus keine Leistung der Bf. an ihren Gatten erwachsen ist. Hinsichtlich der Bereitstellung der Verpflegung für die Eltern ist auf die obigen Rechtsausführungen zu verweisen, wonach ein Naturalauszug, der ausschließlich anderen Personen (Eltern) als dem Übergeber gewährt wird, nicht zur Sicherung des Lebensunterhaltes…
…mit gleichem Text, Einlangen ist nicht bestätigt); laut Akteninhalt fanden davon bei 4 zum Teil mehrere Runden assessments statt, Aufnahmen erfolgten jedoch keine. Eine Fluggesellschaft dieser 4 gab laut Bf im Juli 2013 die mündliche Zusage, dass er die nächste freie Stelle erhalten werde; eine…
…vereinbart ist und formell der Darlehensgeber die Gebühren trägt, werden diese implizit dem Darlehensnehmer über die Darlehenskonditionen verrechnet. Der Darlehensnehmer hat also letztendlich gar keinen Vorteil aus den Sicherungsgeschäften bzw deren Beurkundung. Wie kann daher sachlich gerechtfertigt werden, dass er mit diesen Gebühren belastet wird…
…da er durch den sofortigen Vollzug des Bescheides einen gravierenden wirtschaftlichen Nachteil zu befürchten habe und insbesondere auch durch die letzten Budgetbegleitgesetze keine Sicherung von einbehaltenen Abgaben gegeben sei sowie auch Zeweifel an der Rechtmäßigkeit des Haftungsbescheides bestünden. Mit Bescheid vom 27.08.2018 wies…
…Erwerbers umgehend im OeKB Clearing System gemeldet, regulär via OeKB voll gesettelt (T+3) und vollumfänglich im Depot der Bf. bei ***6*** eingeliefert worden seien. Es seien keine Sicherungsgeschäfte getätigt worden, die zu einer Verpflichtung, die Aktien zu verkaufen, zu verleihen oder anderweitig zu übertragen…
…wäre aus der Aktenlage zweifelsfrei abzuleiten, dass seitens der Abgabenbehörde lediglich ein Abgabenanspruch auf Kapitalertragsteuer 2005 in Höhe von € 57.170,67 festgestellt worden wäre und keine darüber hinausgehenden, allenfalls zu sichernden Abgabenansprüche auf Kapitalertragsteuer 2005 bestehen würden. Auch das wäre durch die aufhebende…
…gravierender und wirtschaftlicher Nachteil für ihn entsteht, insbesondere im Hinblick darauf, dass durch die letzten Budgetbegleitgesetze keine Sicherungsposten für die Rückerstattung derartiger Summen zur Verfügung stehen. Durch die Nichtberücksichtigung dieser Angaben ist die gegenständliche Entscheidung aber nicht nachvollziehbar. Die Einvernahme des Beschwerdeführers wäre geeignet gewesen…
…Abgabenbescheide aus 2008 auch kein Rechtmittel eingelegt wurde und die Bescheide in Rechtskraft erwachsen sind. Der Beschuldigte hat sich gegen diese abgabenrechtliche Feststellung somit nicht zur Wehr gesetzt und diese als unrichtig angesehen. Ein Nachweis des Verlustes bzw. warum keine Sicherungskopien der Buchhaltung vorhanden sind…
…das Ergänzungsersuchens vom 9.2.2022 nicht, wie ausdrücklich erbeten, vom Arbeitgeber ***1*** beantwortet worden. Nun würde keine schlüssige Aussage hinsichtlich der Zulässigkeit der Nutzung von externen Datenträgern zur Sicherung vertraulicher Daten vorliegen. Dem Dienstvertrag könne entnommen werden, dass Vertraulichkeit auch gegenüber im gemeinsamen Haushalt…
…verwendeten Kassa festgestellt habe. Er habe sich die Tages- und Monatsberichte ausdrucken lassen, die wiesen keine fortlaufende Nummerierung auf und waren somit gar nicht oder nur sehr schwer zuordenbar. Außerdem habe es keine Sicherungsdatei gegeben, somit sei die Datensicherung nicht gewährleistet gewesen, womit wiederum die…
…kommt von vornherein nur die Drittschuldnerverständigung als Publizitätsakt in Betracht (OGH 30.04.2014, 3 Ob 34/14t mit weiteren Judikaturhinweisen). Werden die strengen pfandrechtlichen Formvorschriften nicht eingehalten, so ist die Sicherungszession zivilrechtlich unwirksam und damit auch keine Gebührenfolge verbunden. (siehe Arnold/Arnold, Rechtsgebühren 9 …
…73 verwiesen, wonach die bloße Erwähnungen des bereits in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise beurkundeten Darlehensvertrages im Sicherungsgeschäft keine Beurkundung des Darlehensvertrages darstellt. Im Übrigen lag dem VwGH-Erkenntnis vom 10.6.1991 auch dahingehend ein vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde, als auch…
…gegen einen Sicherstellungsauftrag begründet dessen Aufhebung beantragt und dieser Aufhebungsantrag mit einem Antrag gemäß § 18 Z 1 AbgEO verbunden, kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden.
…verstrichen ist. Davon, dass der Bf sohin zumal in dieser Höhe „Abgaben schulde" kann keine Rede sein, tatsächlicher Rechtsgrund kann nur die Pfändung zur Sicherung bzw Verwahrung (vermeintlich) entstandener Abgabenansprüche sein. Dies wurde zB auch bereits mit Erkenntnis des BFG 11.8.2015, RV/6100261…
… 18 Z 1 AbgEO verbunden, kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur…
…kommt die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dieses Verfahren von vornhinein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet ist und im Sicherungsverfahren keine Exekutionsakte gesetzt werden dürfen, die einen irreversiblen Zustand und damit einen nicht wieder gutzumachenden Schaden herbeiführen…
… 18 Z 1 AbgEO verbunden, kann die Vollstreckung nicht nur in dem Sinne aufgeschoben werden, dass keine weiteren Sicherungsmaßnahmen mehr gesetzt werden, sondern es können auch bereits bewirkte Forderungspfändungen aufgehoben werden. Dies ist aber nur in begründeten Ausnahmefällen denkbar. Im Allgemeinen kann eine Exekution zur…
…lit. c GBG wegen Abgabenansprüchen von 330.000,00 €. Mit Beschluss vom 29.5.2019 bewilligte das Bezirksgericht die Einschränkung dieser Pfandrechtsvormerkung auf den Betrag von 215.238,00 €. Dem Antrag auf aufschiebende Wirkung der Vollstreckung zur Sicherung kam keine hemmende Wirkung zu…
…Geld erfolgt, dieses aber keiner Verwertung zugeführt worden. Nach herrschender Auffassung komme die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dieses Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet ist und im Sicherungsverfahren keine Exekutionsakte gesetzt werden dürfen, die…
…kommt die Aufschiebung einer Exekution zur Sicherstellung im Allgemeinen nicht in Betracht, weil dieses Verfahren von vornherein nur auf eine Sicherung des Abgabenanspruches gerichtet ist und im Sicherungsverfahren keine Exekutionsakte gesetzt werden dürfen, die einen irreversiblen Zustand und damit einen nicht wieder gutzumachenden Schaden herbeizuführen…