…soweit es sich um Besorgungsleistungen handelt. Eigenleistungen müssten - wie oben ausgeführt - gesondert besteuert werden und zwar - soweit ersichtlich - mit dem Normalsteuersatz von 20%. Aufwendungen, denen keine Reisevorleistungen im Sinne des § 23 Abs. 4 UStG 1994 zu Grunde liegen (insbesondere die anteiligen Kosten für die Zentrale…
…Bemessungsgrundlage der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 in Abzug gebracht, da es sich hierbei um anteilig um Eigenleistungen und keine Reisevorleistungen handelt. Die bei der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 in Abzug gebrachten Bruttoumsätze iHv EUR 2.451,02 (brutto) bzw. EUR 2.042,51…
…die er im eigenen Namen, an Nichtunternehmer unter Beanspruchung von Reisevorleistungen ausführt. Die besondere Besteuerungsform des § 23 UStG gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Dies ist bei der Reisebetreuung durch…
…es lägen Reisevorleistungen vor, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 16. September 2024 führte die Bf. im Wesentlichen aus, dass sie Veranstaltungen jeder Art plane und durchführe und nicht Reisen veranstalte. Demensprechend habe sie sich auch keiner Dritten zur Durchführung…
… 23 UStG zu unterziehen sind. Bisher wurde bei den Reisevorleistungen (Eintritte, Verpflegung, etc.) ein Vorsteuerabzug geltend gemacht. Der Erlös wurde auf verschiedene Konten aufgeteilt, und zur Gänze mit Umsatzsteuer (zumindest 10%) versteuert. Es erfolgte keine Differenzierung hinsichtlich der Empfänger (Unternehmer bzw. Nichtunternehmer). Durch die BP…
…mit eigenen Bussen, Vermietung von Ferienhäusern des Reisunternehmers). Werden im Rahmen einer einheitlichen Reise teils Reisevorleistungen, teils eigene Reiseleistungen erbracht, kommen die Rechtsfolgen des § 23 UStG nur insoweit zum Tragen, als Vorleistungen in Anspruch genommen wurden. Für die Eigenleistungen gelten keine umsatzsteuerliche Besonderheiten. Für sie…
… 23 Abs. 8 UStG 1994 zwingend der Vorsteuerabzug, auch wenn mangels einer Marge keine Besteuerung (am Unternehmensort) stattfindet, wenn die Reisevorleistung beispielsweise ohne Aufschlag weitergegeben würde. Die dahingehenden österreichischen Regelungen entsprechen in diesem Bereich den Vorgaben der MwStSystRL. Im Übrigen ist § 25 dUStG in diesem…
…ermögliche, diese Tanzaktivitäten komprimiert durchzuführen. Dies sei so auszulegen wie eine Fortbildungsveranstaltung oder ein Seminar einer bestimmten Berufsgruppe. Somit handle es sich auf keinen Fall um Reisevorleistungen. Gleichzusetzen seien diese Aktivitäten auch mit Konzernweiterbildungen oder Fortbildung von Berufsverbänden jeglicher Art, die auch im Ausland stattfänden…
…Die Reisevorleistungen (z.B. Busbeförderungsleistungen, Beherbergungsleistungen in Hotels, Eintrittskarten, Leistungen von externen Reiseführern etc.) werden zum Teil aus Österreich eingekauft und zum Teil aus anderen Ländern (z.B. Deutschland) bezogen. Die einheitlichen Reisepakete werden ausschließlich an andere Unternehmer verkauft. Sie verkaufe keine Reiseleistungen direkt an…
…war zu beurteilen, inwieweit hier die Margenbesteuerung gemäß § 23 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung gelangt, als dass Reisevorleistungen bezogen und keine Eigenleistungen vorliegen. Zur Vorgeschichte dieses Falles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. September 2023, Zl. Ra 2021/13/0150, betreffend Umsatzsteuer…
…2004/15/0120, eindeutig festgestellt hat, dass Reisevorleistungen an Unternehmer keine Leistungseinheit bilden. Es seien vielmehr die einzelnen Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern. Grundsätzlich ist jede Leistung selbständig zu beurteilen. Eine einheitliche Leistung liegt nicht schon deshalb vor, weil die einzelnen Leistungen auf…
…wäre ebenfalls Deutschland. Damit die BF derartige Leistungen durchführen kann, erhält sie von der AG eine sogenannte Handlingfee. Auch diese wird mit deutscher Umsatzsteuer berechnet. Gegenüber der AG gibt es keinen weiteren Vertrag, sondern nur eine Zusage ohne Leistungsbeziehung. Diese Zusage beinhaltet, dass die AG…
…zusammenhängenden Reisevorleistungen bestehe als in den Umsatzsteuerrichtlinien in Verbindung mit § 23 UStG vorgesehen. Zusätzlich verweise er auf das beiliegende, von der Staatsanwaltschaft in Auftrag gegebene Gutachten, Seite 347, Tz 815, wonach er erst mit 12.12.2013 die Zahlungsunfähigkeit habe erkennen können, weshalb keine Konkursverschleppung…
…bezogen und sei dazu wie folgt auszuführen: Die GmbH habe Reiseleistungen von mehr als EUR 100.000,00 pro Jahr in die Türkei vermittelt und wären somit die Reisevorleistungen im Drittlandsgebiet Türkei echt steuerbefreit gewesen. Im Umsatzsteuerbescheid 2012 befinde sich kein einziger Cent steuerbefreiter Umsätze…
…wie hoch die Reisevorleistungen tatsächlich waren. - Tz 5: An die Firma G-4 wurden Provisionen ohne Leistungsaustausch gezahlt. - Tz 6: An den faktischen Geschäftsführer P-8 erfolgten überhöhte Zahlungen. - Tz 7: Ebenso wurden an die G-6 überhöhte Rechnungen bezahlt, die keine detaillierten Leistungsbeschreibungen enthielten…
…der Herzegowina im Süden sehen wir die beeindruckende Quelle des Flusses Buna, bevor unsere Fahrt weitergeht über Trebinje ins kleine südliche Nachbarland Montenegro. Ein landschaftlicher Höhepunkt der Reise ist die Bucht von Kotor. Die Bewegungen der Erdkruste und das Meerwasser haben hier ein über 30…
…daß der Aufenthalt an einem Ort, der als Mittelpunkt der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angesehen werden muß, keine Reise darstellt, wobei zu einem (weiteren) Mittelpunkt der Tätigkeit ein Ort auf Grund längeren Aufenthaltes des Steuerpflichtigen wird. Die Rechtfertigung der Annahme solcher Werbungskosten liegt bei kurzfristigen Aufenthalten…
…im Fahrzeug (z.B. LKW) ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet werde. Gemäß RZ 720 EStG liege kein Mittelpunkt der Tätigkeit für die ersten fünf Tage (Anfangsphase) vor, wenn erstmals oder zuletzt vor mehr als sechs Monaten diese Tätigkeit ausgeführt wurde. Daher würden die Diäten…
…für den Kalendertag zu. Nachdem die laut Lohnzettel an den Beschwerdeführer ausbezahlten steuerfreien Bezüge in Höhe von Euro 2.442,09 mit den sich aus den im Zuge des Beschwerdeverfahrens vorgelegten Unterlagen ergebenden Beträgen nicht übereingestimmt haben und der Beschwerdeführer hiezu keine Angaben machen konnte…
…mehrere Jahre regelmäßig aufgesuchten Zielen um Standorte, also Betriebsstätten des Unternehmens handle und diese It. Punkt 2 des Dienstvertrages auch als vorübergehende Dienstorte gewertet werden müssen, es liegen hiermit keine Reisen gem. § 3(1) Z 16b EStG vor. Die steuerliche Berechnung durch den Dienstgeber sei…