…Anmietung von Beförderungsmitteln, einer kompletten Unterkunft (zB Hotel) ohne Personal (siehe Rz 2949) usw. Soweit der Unternehmer selbst infolge der Stornierung einer Reise durch den Kunden bereits bestellte Reisevorleistungen (zB Hotelzimmer) gegen Gebühr stornieren muss, liegen insoweit keine Reisevorleistungen vor. 23.4.5. Gestellung von…
…soweit es sich um Besorgungsleistungen handelt. Eigenleistungen müssten - wie oben ausgeführt - gesondert besteuert werden und zwar - soweit ersichtlich - mit dem Normalsteuersatz von 20%. Aufwendungen, denen keine Reisevorleistungen im Sinne des § 23 Abs. 4 UStG 1994 zu Grunde liegen (insbesondere die anteiligen Kosten für die Zentrale…
…Bemessungsgrundlage der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 in Abzug gebracht, da es sich hierbei um anteilig um Eigenleistungen und keine Reisevorleistungen handelt. Die bei der Margenbesteuerung gemäß § 23 UStG 1994 in Abzug gebrachten Bruttoumsätze iHv EUR 2.451,02 (brutto) bzw. EUR 2.042,51…
…die er im eigenen Namen, an Nichtunternehmer unter Beanspruchung von Reisevorleistungen ausführt. Die besondere Besteuerungsform des § 23 UStG gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Dies ist bei der Reisebetreuung durch…
…zum Verkauf angeboten würden. Im Antrag auf Vorlage der Berufung zur Entscheidung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde in einer Stellungnahme ausgeführt, dass die berufungsgegenständlichen Leistungen keine Reisevorleistungen darstellen würden. Reisevorleistungen seien nämlich Leistungen, die durch Fremdunternehmer erbracht würden und dem Reisenden unmittelbar zugute kämen…
…es lägen Reisevorleistungen vor, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten. In der dagegen eingebrachten Beschwerde vom 16. September 2024 führte die Bf. im Wesentlichen aus, dass sie Veranstaltungen jeder Art plane und durchführe und nicht Reisen veranstalte. Demensprechend habe sie sich auch keiner Dritten zur Durchführung…
…besondere Besteuerungsform des § 23 gilt nicht, soweit der Unternehmer im eigenen Namen Reiseleistungen mit eigenen Mitteln und Einrichtungen erbringt, also keine Reisevorleistungen in Anspruch nimmt. Das ist der Fall bei Beförderungsleistungen mit eigenen Beförderungsmitteln, bei Unterbringungs- und Verpflegungsleistungen in selbst betriebenen Hotels, Pensionen und Gasthäusern…
…Vorsteuern aus Vorleistungen, die keine Reisevorleistungen sind, 90.000 Euro. Lösung: | Bemessungsgrundlage (10% von 4,000.000 Euro) | 400.000 Euro | | Umsätze zu 20% | 400.000 Euro x 20% | 80.000 Euro | minus Vorsteuern | | - 90.000…
…UStG 1994 in Österreich steuerbar. Es handle sich ebenfalls nicht um Reisevorleistungen gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994, da sie keine Reiseleistungen gegenüber ihren Kunden erbringe. Da sie demnach im Streitzeitraum keine steuerbaren Umsätze in Österreich erbracht und auch keine Reisevorleistungen in Anspruch genommen habe…
… 23 UStG zu unterziehen sind. Bisher wurde bei den Reisevorleistungen (Eintritte, Verpflegung, etc.) ein Vorsteuerabzug geltend gemacht. Der Erlös wurde auf verschiedene Konten aufgeteilt, und zur Gänze mit Umsatzsteuer (zumindest 10%) versteuert. Es erfolgte keine Differenzierung hinsichtlich der Empfänger (Unternehmer bzw. Nichtunternehmer). Durch die BP…
…iVm § 23 Abs. 5 UStG 1994 nicht der Fall sei. Im Gemeinschaftsgebiet würden keine Reisevorleistungen erbracht. Diese Reiseteilnehmer reisten im Regelfall selbständig mit dem Flugzeug aus dem Drittland an. Die Besorgung der Flugtickets sei eine Besorgungsleistung und habe mit der Reise nichts zu tun. Was…
…mit eigenen Bussen, Vermietung von Ferienhäusern des Reisunternehmers). Werden im Rahmen einer einheitlichen Reise teils Reisevorleistungen, teils eigene Reiseleistungen erbracht, kommen die Rechtsfolgen des § 23 UStG nur insoweit zum Tragen, als Vorleistungen in Anspruch genommen wurden. Für die Eigenleistungen gelten keine umsatzsteuerliche Besonderheiten. Für sie…
…lit. a UStG 1994 dort erbracht, wo die Veranstaltung stattfinde. Der ausländische Unternehmer dürfe für seine Leistung keine Mehrwertsteuer in Rechnung stellen und brauche diese auch nicht in Österreich abführen. Da aus den Ausgangsrechnungen ersichtlich sei, dass diese Leistungen auch an Private verkauft worden seien…
… 23 Abs. 8 UStG 1994 zwingend der Vorsteuerabzug, auch wenn mangels einer Marge keine Besteuerung (am Unternehmensort) stattfindet, wenn die Reisevorleistung beispielsweise ohne Aufschlag weitergegeben würde. Die dahingehenden österreichischen Regelungen entsprechen in diesem Bereich den Vorgaben der MwStSystRL. Im Übrigen ist § 25 dUStG in diesem…
…ermögliche, diese Tanzaktivitäten komprimiert durchzuführen. Dies sei so auszulegen wie eine Fortbildungsveranstaltung oder ein Seminar einer bestimmten Berufsgruppe. Somit handle es sich auf keinen Fall um Reisevorleistungen. Gleichzusetzen seien diese Aktivitäten auch mit Konzernweiterbildungen oder Fortbildung von Berufsverbänden jeglicher Art, die auch im Ausland stattfänden…
…hat das auf das Vergütungsverfahren in Österreich keine Auswirkungen, da hier nach österreichischem (richtlinienkonform ausgestaltetem) Recht vorzugehen ist, das einen Vorsteuerabzug für Reisevorleistungen im berufungsgegenständlichen Fall nicht vorsieht. Auch aus dem Hinweis der BW auf die Urteile des EuGH C-317/94 vom 24.10…
…Die Reisevorleistungen (z.B. Busbeförderungsleistungen, Beherbergungsleistungen in Hotels, Eintrittskarten, Leistungen von externen Reiseführern etc.) werden zum Teil aus Österreich eingekauft und zum Teil aus anderen Ländern (z.B. Deutschland) bezogen. Die einheitlichen Reisepakete werden ausschließlich an andere Unternehmer verkauft. Sie verkaufe keine Reiseleistungen direkt an…
…BGBl.Nr. 279/1995 und die Inanspruchnahme des Vorsteuerabzuges gemäß § 23 Abs. 8 UStG 1994 für Reisevorleistungen ausgeschlossen sei. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. innerhalb offener Frist Berufung und führte aus, sie sei eine juristische Person polnischen Rechtes und keinesfalls ein Reisebüro. Die durch…
…war zu beurteilen, inwieweit hier die Margenbesteuerung gemäß § 23 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung gelangt, als dass Reisevorleistungen bezogen und keine Eigenleistungen vorliegen. Zur Vorgeschichte dieses Falles wird auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 20. September 2023, Zl. Ra 2021/13/0150, betreffend Umsatzsteuer…
…2004/15/0120, eindeutig festgestellt hat, dass Reisevorleistungen an Unternehmer keine Leistungseinheit bilden. Es seien vielmehr die einzelnen Leistungen nach den allgemeinen Vorschriften zu versteuern. Grundsätzlich ist jede Leistung selbständig zu beurteilen. Eine einheitliche Leistung liegt nicht schon deshalb vor, weil die einzelnen Leistungen auf…