… 212a BAO sei nicht nur die unmittelbare oder mittelbare Abhängigkeit der Höhe einer Abgabe von einer Beschwerde, sondern auch die Zurückführung der Nachforderung auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht oder dem kein Anbringen zugrunde liegt. Da die dem Aussetzungsantrag zugrunde liegende Nachforderung nicht…
…deutliche Anhaltspunkte für das Fehlen liquider Mittel zur Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten zum jeweiligen Fälligkeitstag (12. und 16.11.2009) vor. Da der Bf. somit die Abgaben nicht entrichtet hat, weil der Vertretene überhaupt keine liquiden Mittel zur Verfügung hatte, hat er keine abgabenrechtliche Pflicht verletzt. …
…Juli 2015 wurde der Bf. um zusätzliche Informationen ersucht, die belegen könnten, dass - wie behauptet - "tatsächlich keine liquiden Mittel vorhanden gewesen sind, da aus dem Akt zu ersehen, ist, dass für die Firma C-GmbH für den Monat 10/2011 eine Umsatzsteuervoranmeldung mit einer Gutschrift…
… 212a Abs. 1 und 3 BAO besteht mangels mittelbarer Abhängigkeit kein Grund, einen aus Anlass eines Vorlageantrages gegen einen zurückgewiesenen Wiedereinsetzungsantrag eingebrachten Antrag auf Aussetzung der Einhebung zu bewilligen: Die Einbringung eines Antrages auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand stellt lediglich den Beginn eines eigenen…
…der Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung vor. Das Finanzamt hat damit zu Recht keine Beschwerdevorentscheidung erlassen und die Beschwerde unverzüglich dem Bundesfinanzgericht vorgelegt. § 212a Abs. 1 BAO lautet: "Die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Bescheidbeschwerde abhängt, ist auf Antrag des…
…Mieten sei neuerlich gestundet worden bzw. die Frist zur Bezahlung verlängert, weil vorläufig keine Mittel in der Gesellschaft zur Bezahlung der offenen Mieten verfügbar gewesen wären. Die Räumlichkeiten und Infrastruktur werde nach wie vor von der B. GmbH genutzt, andere Untermieter hätte es bis dato…
…nicht etwas bezahlen könne, was noch nicht bekannt sei. Als dies bekannt geworden sei hätten jedoch keine Zahlungen mehr geleistet werden können, weil 1. keine Mittel mehr vorhanden gewesen seien, was in der Folge auch unmittelbar zum Konkurs geführt habe und 2. ein Gläubiger gegenüber…
…und keine Geschäftstätigkeit mehr entfaltet worden durch taugliche Unterlagen unter Beweis zu stellen, wobei jedenfalls Kontoauszüge der GmbH vorzulegen wären sowie die Vermögensverhältnisse der GmbH durch eine Liquiditätsaufstellung im Detail für den genannten Betrachtungszeitraum bekanntzugeben, ua auch den Stand der Verbindlichkeiten und die liquiden Mittel…
…eingeladen sowie auch vom Bf. Vorträge gehalten. Daran sei zu erkennen, dass keine mittelbare Forschungsförderung vorliege, sondern durch das Wirken des Bf. in Österreich eine unmittelbare Förderung der Wissenschaft und Forschung in Österreich eintrete. Wäre die Auffassung des BMF richtig, dann würden Universitätsprofessoren nie eine…
…stelle daher keine sachliche Unbilligkeit dar. Im Hinblick auf das Vorliegen einer persönlichen Unbilligkeit teilte die Richterin der Bf. mit, dass das Finanzamt zu dieser Überrechnung berechtigt gewesen sei, die Abgabenschuld hiermit beglichen sei und folglich die Bf. für die Begleichung nunmehr keine Mittel aus…
…die Besteuerung somit auf Ebene der Gesellschafter (Mitglieder der EWIV) zu erfolgen habe. Schließlich entfalte eine Beschwerde gegen die Abweisung eines Wiedereinsetzungsantrages keine aufschiebende Wirkung und liege daher keine mittelbare Abhängigkeit im Sinne des § 212a BAO vor. Im Vorlageantrag vom 6.12.2024 wurde ausgeführt…
…keine Erkenntnisse zur Liquiditätssituation zu den Fälligkeitsterminen gewonnen werden. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt bei der Lohnsteuer der Gleichbehandlungsgrundsatz nicht zum Tragen. Aus der Bestimmung des § 78 Abs. 3 EStG 1988, wonach in Fällen, in denen die dem Arbeitgeber zur Verfügung stehenden Mittel…
…hätte sohin erkannt, dass dem Beschwerdeführer keine Mittel zur Bedienung der behaupteten Aushaftung zur Verfügung gestanden seien. Sohin sei eine Inhaftungnahme nicht zulässig. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 10.2.2017 wies das Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab und führte dazu begründend aus: "Gemäß § 80 Abs…
…er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten (VwGH 15.5.1997, 96/15/0003). Dazu ist festzustellen, dass sich nach Aktenlage für eine völlige Vermögenslosigkeit der Primärschuldnerin keine Anhaltspunkte ergeben…
…der belangten Behörde bekannt gewesen und habe sie dies im angefochtenen Bescheid auch wiedergegeben. Daraus zeige sich, dass keine (ausreichenden) Mittel zur Abgabenerfüllung vorhanden gewesen seien. Eine detaillierte, nach Monaten gegliederte Liquiditätsaufstellung und die auf den Abgabengläubiger entfallende monatliche Quote zu berechnen, sei dem Bf…
…offenen Forderungen insoweit nicht beachtet, als er keinem der Gesellschaftsgläubiger auch nur anteilig Zahlung leistet. Darüber hinaus ist dieser Umstand ohnehin nicht aussagekräftig für das Vorhandensein von liquiden Mitteln vor dem Ausgleichsverfahren. Das Gleichbehandlungsgebot gilt jedoch ohnehin nicht für die Lohnsteuer, da f ür aushaftende…
…die im Sanierungs- bzw. Konkursvefahren angemeldet wurden, durch Drittzahlung im Ausmaß der Quote erledigt worden. Die Gesellschaft habe selbst keine Mittel aufgewendet. Eines Nachweises über die Gleichbehandlung aller Gläubiger durch die Vorlage einer Berechnung bedürfe es nicht. Zusätzlich beantragte der Bf. die Einvernahme des ehemaligen…
…es, die ihm bekannten Abgaben aus den Mitteln der Gesellschaft (soweit vorhanden) zu begleichen. Komme es ohne sein Verschulden zu einer Nichtabfuhr - wobei dies daran liegen könne, dass er ohne sein Verschulden von einer Abgabenpflicht keine Kenntnis gehabt habe - zB so wie im gegenständlichen Fall…
…er weist nach, dass er diese Mittel anteilig für die Begleichung aller Verbindlichkeiten verwendet, die Abgabenschulden daher im Verhältnis nicht schlechter behandelt hat als andere Verbindlichkeiten (VwGH 19.5.2015, 2013/16/0016). Im gegenständlichen Fall bringt der Bf. jedoch keine triftigen Gründe, aus denen…
…August bis Oktober 2009 erzielten Umsätzen von € 53.946,75, € 49.365,37 und € 37.419,41 ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung. Bezüglich des Einwandes, dass das Finanzamt es verabsäumt habe…