…Zahlungserleichterung ebenso kein Raum, wie wenn die Einbringlichkeit erst durch die Zahlungserleichterung selbst gefährdet würde (VwGH 24.11.1998, 94/14/0036; VwGH 20.9.2001, 2001/15/0056, VwGH 22.4.2004, 2003/15/0112). Für die Annahme einer Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben…
…Gefährdung der Einbringlichkeit nicht vorliegt. Sie hat insbesondere nicht glaubhaft gemacht, dass sie durch die Gewährung der Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom Zahlungserleichterungsansuchen umfassten Abgabenschuldigkeiten innerhalb einer angemessenen Frist entrichten zu können. Die Beschwerdeführerin legte lediglich ihre angespannte finanzielle Lage dar (keine…
…19 Monaten der offene Betrag getilgt und die Gefährdung der Einbringlichkeit ist demnach nicht gegeben. Speziell möchte ich anführen, dass ich zahlungswillig bin, siehe Dauerauftrag, und ersuche deshalb um keine Einleitung von exekutiven Maßnahmen zur Einbringung des offenen Betrages." Das Finanzamt wies die Beschwerde mit…
…des hier gegenständlichen Sicherstellungsauftrages die ihr obliegenden Pflichten der Begründung der Ermessensübung. Ermessen stellt keine Willkür dar. Sicherstellungsaufträge dürfen nicht nur deshalb erlassen werden, weil eine abstrakte Möglichkeit von Vermögensminderungen vorliegen könnte. Die Gefährdung der Einbringlichkeit ist eine der Voraussetzungen für das Erlassen eines Sicherstellungsauftrages…
…April 2022. Eine Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben ist aus dem Abgabenakt nicht ableitbar. Da die Voraussetzungen für die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages gemäß § 232 BAO nicht vorgelegen sind, war der Beschwerde stattzugeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufzuheben. Zur Unzulässigkeit einer Revision: Gegen ein Erkenntnis…
…1 BAO und nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt die Tatsache, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, als unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einer Zahlungserleichterung. Liegt eine derartige Gefährdung vor, ist die Begünstigung – ohne weitere Prüfung des Antrages – zwingend zu versagen. Die wirtschaftliche…
…1 BAO und nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt die Tatsache, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben besteht, als unabdingbare Voraussetzung für die Gewährung einer Zahlungserleichterung. Liegt eine derartige Gefährdung vor, ist die Begünstigung – ohne weitere Prüfung des Antrages – zwingend zu versagen. Die wirtschaftliche…
…um eine Stundung zu gewähren. Grundsätzlich sei unabdingbare Voraussetzung für eine Zahlungserleichterung, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben bestehe und somit dieses Stundungshindernis dann nicht vorliege, wenn keine Gefährdung durch die Stundung selbst verursacht werde. Die Abweisung eines Stundungsansuchens diene dazu, einen Abgabenanspruch durchzusetzen…
…bestehender Gefährdung der Einbringlichkeit ist für die Gewährung einer Stundung kein Raum (vgl. z.B. das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 24. November 1998, 94/14/0036). Letzteres trifft hier zu. Da die Tatbestandsvoraussetzungen des § 212 BAO nicht erfüllt sind, bleibt für eine Ermessensentscheidung kein Raum…
…ein Jahr; s. oben) angesichts der über eineinhalb Jahre (Liegenschaft) bzw. fünf Jahre (Kunstsammlung) laufenden Verkaufsbemühungen mittlerweile verstrichen ist. Da die beiden kumulativ erforderlichen Tatbestandsvoraussetzungen des § 212 Abs. 1 BAO (erhebliche Härte, keine Gefährdung der Einbringlichkeit) nicht vorliegen, kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht. Eine…
…Der Bf. bringt zu seiner Einkommenssituation vor, dass er ein monatliches Einkommen von € 800,00 erziele und Sorgepflichten für drei Kinder und seine Gattin habe. Nach § 212 Abs. 1 BAO und nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes gilt die Tatsache, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit…
…dieser Tatbestandsmerkmale nicht erfüllt, so kommt eine Zahlungserleichterung nicht in Betracht und es bedarf daher auch keiner Auseinandersetzung mit dem anderen Tatbestandsmerkmal. Angesichts des offenen, fälligen, in Vollstreckung befindlichen Rückstandes von € 248.664,53 ist die Gefährdung der Einbringlichkeit offensichtlich gegeben; eine wirtschaftliche Notlage…
…RV/7100280/2020). Dass gegenständlich aus welchen Gründen auch immer keine Gefährdung der Einbringlichkeit der zum Teil nach wie vor rückständigen Abgaben vorliegt, wurde im Übrigen seitens der beschwerdeführenden Partei im gegenständlichen Verfahren nie behauptet, obgleich aufgrund der Beschwerdevorentscheidung, aber auch aufgrund des Vorlageberichtes (beide…
…sie an der G-3 mit einem Kommanditanteil von 99%, dieses Unternehmen sei Eigentümer sämtlicher Aktien der Bf. Das Finanzamt sei daher konfrontiert mit einer Strukturbereinigung einer "Unternehmensgruppe", nicht in steuerrechtlicher, jedoch in wirtschaftlicher und handelsrechtlicher Sicht, sodass man keine Gefährdung der Einbringlichkeit von Abgaben…
…ausgegangen werden, dass die Entrichtung der Abgaben eine erhebliche Härte darstellen würde. Darüber hinaus entspricht auch das Vorbringen zur Nichtgefährdung der Einbringlichkeit nicht den gesetzlichen Anforderung. Insbesondere wurde nicht glaubhaft gemacht, dass er durch die Gewährung der Zahlungserleichterung in die Lage versetzt wird, die vom…
…sofortige volle Entrichtung der Abgaben für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Es müssen somit zwei Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich das Vorliegen einer erheblichen Härte und das Merkmal, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit durch den…
…steht dem Beschwerdeführer der zuvor genannte Betrag von € 338,- frei zur Verfügung und kann dieser anschließen - bis zur vollständigen Bezahlung - an die belangte Behörde abgeführt werden. Es liegt daher keine Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgaben vor. Vielmehr würde die sofortige Bezahlung des gesamten Betrages…
…der Vorrang vor einer Zahlungserleichterung habe. Keine Gefährdung der Einbringlichkeit: Auch diese Voraussetzung des § 212 Abs. 1 BAO sei aus den bereits dargelegten Gründen und wegen seiner finanziellen Möglichkeiten erfüllt. Es sei daran erinnert: Entrichte der Steuerbürger den von ihm - wenn auch zu Unrecht - verlangten…
…spielt es keine Rolle, ob es bereits zu einem Ausfall gekommen ist. Es reicht aus, wenn das Abgabenaufkommen in Gefahr ist oder ernsthaft in Gefahr zu geraten droht. Die Gefährdung der Einbringlichkeit muss vom FA nicht förmlich nachgewiesen werden. Es genügt, dass nach der sachgerechten…
…waren zu diesem Zeitpunkt nicht in sicht. Auch in dieser Hinsicht stellen die oben genannten Verkäufe keine Gefährdung der Einbringlichkeit dar, sondern das Gegenteil. Hr. ***11*** hat in der Schlussbesprechung am 27.09.2018 die Prüfung von ca. 2000 Original Belegen die in Papierform vorgelegt…