RIS AI
45 856 Treffer493 msnur geltende Fassungen
BFG RV/5300008/2015Unterbliebene Schenkungsmeldung iSd § 121a BAO; keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49a Abs. 1 FinStrG, weil Vorsatz nicht erweislich
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis10.09.2020

…vertreten durch Martin Friedl, Steuerberater, Marktplatz 2, 4650 Lambach, wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49a Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde der Beschuldigten vom 23. Dezember 2015 gegen das Erkenntnis der Einzelbeamtin des Finanzamtes Grieskirchen Wels als Finanzstrafbehörde vom 26. November 2014…

BFG RV/7300065/2020Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG, auch eine Überrechnung ist eine Form der Entrichtung der Abgaben und gilt mit dem Tag der Antragstellung als entrichtet, daher kein objektiver Tatbestand erfüllt, wenn vor Fälligkeit entrichtet wurde
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021

…des Bundesfinanzgerichtes hat in den Finanzstrafsachen gegen Frau ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Christoph Zitz MBA, murtax Steuerberatungs GmbH Kuenburgstraße 10, 5580 Tamsweg A-GmbH, Wien1 wegen des Finanzvergehens der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG), beim Verband gemäß § 28a Abs…

BFG RV/7300054/2019Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - subjektive Tatseite bestritten.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis03.12.2019

…X. GmbH keine Vorsteuerkorrektur gemäß § 12 Abs. 11 bzw. Abs. 12 UStG, weswegen diese im Rahmen der Außenprüfung für den Monat 06/2011 in Höhe von € 145.389,64 vorgenommen wurde. Unbestritten ist im gegenständlichen Fall das Vorliegen der objektiven Tatseite der Finanzordnungswidrigkeit gemäß …

BFG RV/5300022/20171. Nicht erweisliches Verschulden an einer rechtswidrigen Verwendung eines unverzollten drittländischen Fahrzeuges im Eigentum der liechtensteinischen Filiale einer österreichischen Rechtsanwälte-OG; 2. Unzulängliche Mitwirkung an einer Zollkontrolle
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Beschluss08.02.2021Teil 1/2

…ereignet habe, andererseits hätte er selbst den von der belangten Behörde getroffenen Feststellungen zufolge keine Finanzordnungswidrigkeit begangen. Tatsächlich habe sich der Vorfall am 30. Oktober 2013 folgendermaßen ereignet: Der Beschuldigte sei am besagten Tag mit dem verfahrensgegenständlichen Fahrzeug aus beruflichen Gründen von Wien nach Liechtenstein…

BFG RV/7300011/2024Aus dem Erkenntnis des Spruchsenates ist nicht zu ersehen, dass der Spruchsenat über alle Finanzvergehen laut Stellungnahme der Amtsbeauftragten entschieden hätte. Die Entscheidung war aufzuheben und zur neuerlichen Entscheidung über alle vorgeworfenen Finanzvergehen zurückzuverweisen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Beschluss26.03.2024

…dass "der Beschwerdeführer davon ausgegangen ist, dass die nunmehr laut Ansicht des Gerichtes nicht im bekämpften Erkenntnis enthaltenen Umsatzsteuervoranmeldungen der Zeiträume 01/2021, 03/2021, 06/2021 und 07/2021 keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG darstellen und die hierbei von Seiten…

BFG RV/7300045/2021Schriftliche Ausfertigung enthält anderen Spruch als mündlich verkündetes Erkenntnis, Abgabenhinterziehung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.01.2023

…Aus dem Spruch des mündlich verkündeten Erkenntnisses ist die korrekte Subsummierung des strafbaren Verhaltens als Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ersichtlich. Dass der Spruchsenat hier keine Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG bestraften wollte ist auch aus der Strafhöhe ersichtlich…

BFG RV/7101252/2020Abgabenerhöhung, Finanzvergehen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.07.2020Teil 1/2

…im gegenständlichen Fall ein "grob fahrlässiges Verhalten" vorliegt. Obwohl aus unserer Sicht im gegenständlichen Fall auch von keinem grob fahrlässigen Verhalten gesprochen werden kann, ergibt sich daraus jedenfalls, dass keine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und auch keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß§ 49 Abs…

BFG RV/7300041/2018Vorsteuerverkürzung; mit nachgereichten Unterlagen nachgewiesen, dass eine Wissentlichkeit der Verkürzung nicht gegeben ist
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.02.2019

…die D-GmbH bzw. der Beschuldigte als deren Geschäftsführer keine Wissentlichkeit einer Verkürzung der daraus resultierenden Vorsteuern haben konnte. Da somit die für eine Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG geforderte subjektive Tatseite nicht erfüllt ist und auch keine Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs…

BFG RV/5101113/2016Anrechnung einer Abgeltungssteuer aus dem Abkommen Österreich-Schweiz
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.12.2016Teil 1/2

…normativ betroffen ist der Abgabepflichtige, die Bank hat alles richtig gemacht. Daher keine Finanzordnungswidrigkeit nach Schweizer Bankrecht, weil die würde ja dann bestraft werden (eigene Sanktionsbestimmung). Aber trotzdem ist der Steuerpflichtige Normadressat des Art 13 Abs 3 und dieser Normadressat kann durch nachträgliche Offenlegung irgendwie…

BFG RV/7300008/2020Verantwortlichkeit eines Verbandes für die Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG und Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG ihres Geschäftsführers; Wahrnehmung der Verteidigung des Verbandes nach Eintritt des Konkurses über dessen Vermögen; Milderungsgründe beim Verband
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis12.05.2020Teil 2/2

…1 als ihrem Gf. angelasteten Finanzordnungswidrigkeiten keine Verbandsverantwortlichkeit der Bf. 2 gegeben. Für den Bf. 1 liegt mangels Täternennung nach § 29 Abs. 5 FinStrG keine wirksame Selbstanzeige, sondern nur Schadensgutmachung als Milderungsgrund vor. Zur subjektiven Tatseite und den gesetzlichen Anforderungen daran: Für die Erfüllung einer…

BFG RV/1300003/2021Abgabenhinterziehung iZm Glücksspielautomaten; Schätzung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis05.12.2024Teil 1/2

…es insofern aus der übermittelten Aktenkopie nicht hervorgeht, weshalb die Selbstanzeige "verwirkt" sein soll und dass (ii) evident keine vorsätzlich begangene Finanzordnungswidrigkeit vorliegen kann, wenn seitens der Buchhalterin einzelne Meldungen übersehen wurden. Ein strafbares Verhalten des Beschwerdeführers liegt somit von vornherein nicht vor. In rechtlicher…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 1/3

…5280 Braunau am Inn, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) und Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG über die Beschwerden des Beschuldigten und des belangten Verbandes vom 5. Mai 2014 gegen die jeweils sie selbst betreffenden Teile des…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 2/3

…Entrichtung bzw. Abfuhr hat erst mittels Saldozahlungen am 13. und 19. März 2012 stattgefunden (Kontoabfrage). A hat Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG zu verantworten. Betreffend den Voranmeldungszeitraum Jänner 2011 hatte der Beschuldigte für den belangten Verband bis zum Ablauf des 15. März…

BFG RV/5300016/2014Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten des Geschäftsführers einer GmbH, welcher jahrelang keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet bzw. abgeführt hat; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis01.10.2015Teil 3/3

…Bruttoumsätzen und Löhnen - gleichsam zu treuen Handen vereinnahmten Umsatzsteuern und Lohnsteuern - verwendete und nicht an die Abgabenbehörde weiterleitete. Daraus erschließt sich laut ständiger Judikatur kein rechtfertigender oder schuldausschließender Umstand, welche eine Bestrafung wegen verwirklichter Abgabenhinterziehungen oder Finanzordnungswidrigkeiten ausschließen könnte. Es ist dem Beschuldigten zu widersprechen…

BFG RV/3300002/2020Finanzordnungswidrigkeiten, Anpassung der strafbestimmenden Wertbeträge nach Jahressteuerbescheid; Geschäftsführer hat den Buchhalter nicht kontrolliert oder überprüft, das stellt keine vorsätzliche Handlungsweise dar; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer, dadurch Unterschreiten der Mindestgeldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2023Teil 1/2

…Finanzordnungswidrigkeit durch den Beschuldigten haben hätte sollen. Der Beschuldigte ist seinen steuerlichen Verpflichtungen in den letzten 26 Jahren nachgekommen. Eine vollständige Schadenswiedergutmachung wurde bereits vorgenommen (Erkenntnis Seite 8, 3. Absatz). Warum hätte der Beschuldigte Abgaben nicht melden und nicht entrichten sollen? Das macht schlichtweg keinen…

BFG RV/3300002/2020Finanzordnungswidrigkeiten, Anpassung der strafbestimmenden Wertbeträge nach Jahressteuerbescheid; Geschäftsführer hat den Buchhalter nicht kontrolliert oder überprüft, das stellt keine vorsätzliche Handlungsweise dar; Abschlag wegen überlanger Verfahrensdauer, dadurch Unterschreiten der Mindestgeldstrafe
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.04.2023Teil 2/2

…Antrag, der Beschwerde des Amtsbeauftragten keine Folge zu geben." Der Vollständigkeitshalber ist festzustellen, dass weder gegen den Buchhalter noch den belangten Verband ein Finanzstrafverfahren eingeleitet wurde. Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich einer Finanzordnungswidrigkeit schuldig, wer…

BFG RV/3300006/2017Finanzordnungswidrigkeiten nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG - keine Doppelbestrafung wegen zuvor festgesetzter Verspätungszuschläge
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.12.2017

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Finanz­strafsache gegen A, wegen Finanzordnungswidrigkeiten gemäß § 51 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 22. Oktober 2017 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Innsbruck als Finanzstrafbehörde vom…

BFG RV/6300005/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten eines in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Gastronomen, welcher die Übersendung der Umsatzsteuervoranmeldungen beendet und ebenso keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2017Teil 1/2

…und damit logischerweise auch nicht dem Finanzamt übersendet hatte, zumal weil ihm auch nicht korrespondierend ein ermittelter Abgabenbetrag (hier ausnahmsweise ein Guthaben aufgrund eines ungewöhnlichen Vorsteuerüberhanges) genannt worden war. Dennoch hat er keine entsprechende Veranlassung getroffen. A hätte eine Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit…

BFG RV/6300005/2016Abgabenhinterziehungen und Finanzordnungswidrigkeiten eines in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindlichen Gastronomen, welcher die Übersendung der Umsatzsteuervoranmeldungen beendet und ebenso keine Selbstbemessungsabgaben mehr entrichtet; Strafbemessung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis31.01.2017Teil 2/2

…übersendet hatte, zumal weil ihm auch nicht korrespondierend der von ihm zu entrichtende Abgabenbetrag genannt worden war. Dennoch hat er keine entsprechende Veranlassung getroffen und sich auch in Anbetracht seiner drückenden Finanznot entschieden, die gleichsam zu treuen Handen vereinnahmte Umsatzsteuer anderweitig zu verwenden. A hat…

BFG RV/7300085/2014Finanzordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 lit. a FinStrG - Vorsatz bestritten. Verspätete Zahlung der Selbstbemessungsabgaben durch den belangten Verband kann mangels Täterbenennung (§ 29 Abs. 5 FinStrG) keine strafbefreiende Selbstanzeige zugunsten des Geschäftsführers darstellen.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis10.02.2015

…der in dieser Bestimmung genannten Abgaben bis zum fünften Tag nach Fälligkeit. Die in dieser Bestimmung darüber hinaus erwähnte Bekanntgabe des geschuldeten Betrages bildet keinen Teil des Tatbildes, sondern stellt einen Strafausschließungsgrund dar. Dementsprechend muss sich ein für die Strafbarkeit der Finanzordnungswidrigkeit nach § 49 Abs…