…eine Lagerung von Abfällen keiner behördlichen Bewilligung bedarf. Davon geht auch § 15 Abs. 3 AWG 2002 aus. Bedürfte nämlich ausnahmslos jede Lagerung von Abfällen einer Genehmigung, wäre es nicht verständlich, dass § 15 Abs. 3 Z. 2 AWG 2002 die Lagerung (auch) an für die Sammlung…
…die keiner Person zurechenbar sind, weil jeder der Beteiligten für sich genommen nicht sorgfaltswidrig gehandelt hat. Aufgrund der vorstehenden Ausführungen kann mit guten Gründen bekräftigt werden, dass Frau Mag. A. hinsichtlich der Delegierung an einen abfallrechtlichen Beauftragten zur Wahrnehmung dieser (in umseitiger lit b) sowie…
…keinen solchen Tatbestand für vorübergehendes Lagern und die zitierte Bestimmung gehört nicht zu den in § 3 Abs 1a AISAG normierten Ausnahmen von den in Abs 1 normierten Fällen der Beitragspflicht. [...] Die vom Erkenntnis vom 24. Jänner 2013, 2010/07/0218, VwS/g 18553/A, an…
…3 FinStrG in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes der Nachweis in objektiver und auch subjektiver Hinsicht zu führen, dass der Finanzstraftäter die ihm zum Vorwurf gemachten Taten auch tatsächlich begangen hat) und der unterschiedlichen Bindungen (eine Bindung der Finanzstrafbehörde an Entscheidungen in korrespondierenden Steuerverfahren besteht nicht, vgl…
…3 FinStrG in Anwendung des Zweifelsgrundsatzes der Nachweis in objektiver und auch subjektiver Hinsicht zu führen, dass der Finanzstraftäter die ihm zum Vorwurf gemachten Taten auch tatsächlich begangen hat) und der unterschiedlichen Bindungen (eine Bindung der Finanzstrafbehörde an Entscheidungen in korrespondierenden Steuerverfahren besteht nicht, vgl…
…10. April 2020 hat die N & N Steuerberatungsgesellschaft mbH für den Beschuldigten - unter Wiederholung ihrer These einer Gerichtzuständigkeit zur Anordnung der verfahrensgegenständlichen Anordnungen - auf den Umstand verwiesen, dass nunmehr im korrespondierenden Steuerverfahren zu StNr. aaqqq nach erfolgter Wiederaufnahme betreffend das Veranlagungsjahr 2009 am 17. Dezember…
…weil - anders als im strafgerichtlichen Finanzstrafverfahren - das strikte Anklageprinzip in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht zur Anwendung gelangt. Im Zweifel zu Gunsten für den Erstbeschuldigten kann aber zumal in Anbetracht dieser steuerlichen Würdigung im korrespondierenden Steuerverfahren mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht ausgeschlossen werden…
…weil - anders als im strafgerichtlichen Finanzstrafverfahren - das strikte Anklageprinzip in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht zur Anwendung gelangt. Im Zweifel zu Gunsten für den Erstbeschuldigten kann aber zumal in Anbetracht dieser steuerlichen Würdigung im korrespondierenden Steuerverfahren mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht ausgeschlossen werden…
…weil - anders als im strafgerichtlichen Finanzstrafverfahren - das strikte Anklageprinzip in einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht zur Anwendung gelangt. Im Zweifel zu Gunsten für den Erstbeschuldigten kann aber zumal in Anbetracht dieser steuerlichen Würdigung im korrespondierenden Steuerverfahren mit der für ein Finanzstrafverfahren erforderlichen Sicherheit nicht ausgeschlossen werden…
…entzogen. In Ansehung vorstehender Ausführungen hegt das BFG an der Steuerbarkeit der in Streit stehenden Veräußerungen, sprich der generellen Unterwerfung nämlicher Rechtsgeschäfte unter das Regime des § 30 EStG 1988 idF BGBl. I 22/2012 keine Zweifel. Korrespondierend damit sieht sich das Verwaltungsgericht auch nicht zur…
…hinzuweisen, dass es sich dabei um keine Akte handelt, die einen normativen Inhalt aufweisen (vgl. VfGH 30.9.1982, B 441/77, VfSlg. 9518). Eine Bindung von Gerichten an diese Richtlinien besteht daher schon deswegen nicht (zB VwGH 31.1.2018 Ra 2017/15/0038 )…
…127,00 und an Einkommensteuer in Höhe von € 2.039,00 gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG zu verantworten. Die hinterzogene Umsatzsteuer wurde mittels Umbuchung am 13. Dezember 2016 entrichtet; hinsichtlich der hinterzogenen Einkommensteuer ist die Einhebung infolge eines Rechtsmittels im korrespondierenden Steuerverfahren noch ausgesetzt…
…nicht dazu führen, dass bei der in den Streitjahren stattfindenden Prüfung des steuerlich relevanten Sachverhalts die in der Vergangenheit unrichtig erklärte Einkunftsart vom BFG als gegeben angesehen werden muss. Insbesondere besteht keinerlei Bindung an die Abgabenerklärung, wiewohl einer derartigen Erklärung zweifellos Indizwirkung zukommt, da die…
…daher korrespondierende Begriffe: Der Veräußerung beim Verkäufer entspricht die Anschaffung beim Erwerber. Die Vereinbarungen müssen auf die Übertragung des Eigentums an einem Grundstück gerichtet sein (DKMZ/ Bodis/Hammerl § 30 Rz 58 ff). Demgegenüber ist die Zerstörung oder der Untergang (totaler Wertverlust) eines Wirtschaftsgutes keine Veräußerung…
…Vorsteuern aus Rechnungen der Subunternehmen E-GmbH, F-GmbH und G-GmbH nicht anerkannt wurden. Festgehalten wird, dass in einem Finanzstrafverfahren keine Bindung an die Feststellungen der Abgabenbehörde und deren rechtliche Würdigung besteht, sondern die Finanzstrafbehörde eigenständig festzustellen hat, inwieweit Abgabennachforderungen als strafbestimmende Wertbeträge für…
…600,00 stehen keine korrespondierenden Abhebungen gegenüber. Es wurden nur am 20.11. und 21.11. jeweils € 1.500,00 am Automaten abgehoben. Letztlich scheint am 13.12.2010 eine Abhebung von € 3.000,00 auf, der die behauptete Barzahlung an die Pr…
…durchbrochen (siehe weiter oben). Auch an der steuerlichen Behandlung von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgütern, die im Zuge der Liquidation auf die Anteilsinhaber übertragen werden, ist im Übrigen ersichtlich, dass hinsichtlich des Ansatzes im Abwicklungs-Endvermögen keine Bindung an unternehmensrechtliche Bilanzierungsregeln besteht; denn diese sind…
…gem. § 47 EStG vorliege. Die Tätigkeit konnte von HB in seinem eigenen Ermessen ausgeübt werden und seine Bestimmungsfreiheit wurde dabei in keiner Weise eingeschränkt. Aufgrund des Fehlens einer Bindung an Ordnungsvorschriften ist ein Merkmal, das für eine selbständige Tätigkeit spricht, erfüllt. Wenn die Feststellung, ob…
…den beim Arbeitgeber vorgefundenen EDV-Programmen ergeben, erscheinen sie dem Finanzamt schlüssig und nachvollziehbar. Für die Veranlagungsbehörde besteht keine Bindung an die (unrichtige) Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Ebenso wenig ist der Umstand von Bedeutung, ob der Arbeitgeber zur Haftung für die…
…Bestimmungen des § 41 EStG 1988 sind die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in der tatsächlich festgestellten Höhe anzusetzen. Hierbei besteht keine Bindung an die Vornahme des Lohnsteuerabzuges vom Arbeitslohn durch den Arbeitgeber. Somit kann ein fehlerhafter Lohnsteuerabzug im Rahmen der Veranlagung wieder korrigiert werden. Dies entspricht…