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BFG RV/5101225/2019Keine Haftung des Komplementärs gemäß § 12 BAO bei Erfüllung des Sanierungsplans der KG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis01.06.2022

…Firmenbuch eingetragene, unbeschränkt haftende Gesellschafterin der Primärschuldnerin und somit verpflichtet, die Abgabenschulden aus deren Mittel zu bezahlen. § 12 BAO sei keine Ausfallshaftung. Durch § 12 BAO seien die handelsrechtlichen Regelungen über die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Gesellschafter einer KG in das Abgabenrecht übertragen worden, sodass dem…

BFG RV/7400062/2023Geschäftsführerhaftung, keine Haftung für vor der Übernahme der Geschäftsführung fällige, aber noch nicht festgesetzte Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis12.09.2023

… 238 Abs. 2 BAO nicht eingetreten ist. 2. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im…

BFG RV/7400029/2022Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, keine Kenntnis von Malversationen des früheren Geschäftsführers, wenn diese erst im Konkursverfahren festgestellt werden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.06.2022

…wonach diese Abgaben tatsächlich aus dem Jahr 2019 stammten, zu verweisen. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im…

BFG RV/2100007/2019Finanzstraftäterhaftung (§ 11 BAO): Keine Prüfung des Verschuldens als Haftungsvoraussetzung oder bei der behördlichen Ermessensübung im Haftungsverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.02.2019

…enthalten waren, aber für diese Abgabenschuldigkeiten erfolgte per dato noch keine Haftungsinanspruchnahme. Sie verweisen in Ihrer Beschwerde auf die am 19.03.2018 eingebrachte Stellungnahme. Die Haftung ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung und knüpft an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an. Bei der…

BFG RV/7400028/2022Geschäftsführerhaftung von lohnabhängigen Abgaben, Frage des Verschuldens (vertretbare Rechtsansicht im Falle des Vorliegens von Bescheiden) und der Entstehung der Steuerschuld (erstmalige Geltendmachung im Haftungsbescheid) bei der Qualifizierung von Vortragenden eines Sprachinstitutes als Dienstnehmer oder Selbstständige
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2023Teil 2/3

…diesfalls frühestens am D-5 eintreten hätte können. 4. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im Fall der…

BFG RV/7400033/2021Sind dem Haftungsbescheid zwingend Kopien der Grundlagenbescheide beizulegen?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis27.05.2021Teil 2/2

…2.) Erschwerte Einbringlichkeit der Abgabenforderungen: Im Gegensatz zu § 9 BAO ist die Haftung nach § 6a KommStG und § 6a DGAG keine Ausfallshaftung. Es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den Haftungsbestimmungen insbesondere im Falle des Insolvenzverfahrens. Mit…

BFG RV/6100618/2018Ermessensübung bei der Haftung nach § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis05.10.2021

…sich das FA veranlasst gesehen, die Haftung im vollen Ausmaß geltend zu machen. Es handle sich bei der Haftung gemäß § 11 BAO zwar um keine Ausfallshaftung, dennoch sei darauf hinzuweisen, dass die Abgaben bei der GmbH nicht mehr eingebracht werden könnten. Bei zweifellos uneinbringlichen Abgabenschulden…

BFG RV/7105761/2015Haftung nach § 11 BAO, Wegfall der haftungsgegenständlichen Umsatzsteuervorauszahlungen durch Verrechnung mit Gutschriften nach Entscheidung im Beschwerdeverfahren gegen die Jahressteuer
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis06.06.2019

…wenn sie nicht selbst abgabepflichtig seien, für den Betrag, um den die Abgaben verkürzt worden seien. Es handle sich hierbei um eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung (wie etwa nach § 9 BAO). Sie knüpfe an die bescheidmäßige oder urteilsmäßige Bestrafung an; der rechtskräftige Bescheid oder…

BFG RV/7101102/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.11.2017

…dieser Grenzen sei die zu treffende Ermessensentscheidung damit zu begründen, dass die Haftung nach § 12 BAO zwar keine Ausfallshaftung, jedoch das Prinzip der Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme der Gesellschaft zu berücksichtigen sei, da der Haftende in der Regel nur dann in Anspruch…

BFG RV/7101458/2016Haftung nach § 12 BAO, Gesellschafterhaftung besteht verschuldensunabhängig
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 3/3

…auszuführen (wobei der Verwaltungsgerichtshof davon ausgeht, dass Begründungsmängel im abgabenbehördlichen Verfahren im Rechtsmittelverfahren saniert werden können), dass die Haftung nach § 12 BAO zwar keine Ausfallshaftung ist, die Nachrangigkeit der Haftung aber auch hier zu berücksichtigen ist. Das bedeutet, dass der Haftende in der Regel nur…

BFG RV/7101463/2016Haftung gemäß § 12 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis26.01.2017Teil 2/2

…Interessen der Partei", dem Gesetzesbegriff "Zweckmäßigkeit" die Bedeutung "öffentliches Anliegen an der Einbringung der Abgaben" beizumessen. Die Haftung nach § 12 BAO ist zwar keine Ausfallshaftung, jedoch ist das Prinzip der Nachrangigkeit der Haftung im Verhältnis zur Inanspruchnahme der Gesellschaft zu berücksichtigen. Der Haftende kann somit…

BFG RV/7103105/2026Doppelbestrafung im Fall der Verhängung einer Wertersatzstrafe im gerichtlichen Finanzstrafverfahren und Geltendmachung der Haftung nach § 11 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.08.2026

…das Gesetz dem Ermessen zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Erwägungen Die Haftung nach § 11 BAO ist eine unbeschränkte Primärhaftung und keine Ausfallshaftung wie etwa § 9 BAO. Sie knüpft an die urteilsmäßige…

BFG RV/7400276/2018Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer, Verjährung, lange Dauer des Beschwerdeverfahrens
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.06.2025

…2015 | 789,60 | Säumniszuschlag | 01-11/2015 | 15,78 | gesamt | 2.353,05 Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können…

BFG RV/7400077/20241. Geschäftsführerhaftung Magistrat 2. Nicht mehr operativ tätig 3. Konkursquote nicht berücksichtigt
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.01.2025Teil 2/2

…| 85,32 | Dienstgeberabgabe | 06/2021 | 85,32 | Dienstgeberabgabe | 07/2021 | 85,32 Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können…

BFG RV/6100267/2021§11 BAO, Haftungsbescheid
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.01.2024

…Die Argumentation in der Beschwerde, es wäre de facto keine Abgabenschuld entstanden, hätte der Bf demnach im Strafverfahren führen müssen. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Eine Haftungsinanspruchnahme setzt eine Geltendmachung der Abgabenschuld gegenüber der Primärschuldnerin nicht voraus (Ellinger…

BFG RV/3100137/2023Haftungsinanspruchnahme gem. § 12 BAO iVm §§ 128 und 130 UGB nach Änderung der Gesellschafterstellung von beschränkt haftend (Kommanditist) auf unbeschränkt haftend, sowie Rechtsformwechsel von KG auf OG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.05.2023

…unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. 3.2. Die gem. § 12 BAO bestehende Haftung ist keine Ausfallshaftung; sie ist außerdem verschuldensunabhängig. Zu beachten ist im Rahmen der Ermessensübung in erster Linie der Zweck der Haftungsbestimmung, welcher in der Besicherung des Abgabengläubigers besteht…

BFG RV/6100057/2022Haftung gemäß § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.05.2022

…Urteilspruch des Landesgerichtes Salzburg gebunden, sodass der Abgabenbehörde ein Abspruch über die Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe nach verwehrt ist. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Aus dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde, der bekämpfte Bescheid ließe…

BFG RV/6100056/2022rechtskräftige Verurteilung im Finanzstrafverfahren hat Bindungswirkung für Verfahren gemäß § 11 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.06.2022

…Urteilspruch des Landesgerichtes Salzburg gebunden, sodass der Abgabenbehörde ein Abspruch über die Abgabenschuld dem Grunde und der Höhe nach verwehrt ist. Die Haftung nach § 11 BAO ist keine Ausfallshaftung, sondern eine uneingeschränkte Primärhaftung. Aus dem Vorbringen des Bf in der Beschwerde, der bekämpfte Bescheid ließe…

BFG RV/7400078/2021Geschäftsführerhaftung Kommunalsteuer und Dienstgeberabgabe, kein ordnungsgemäßer Gleichbehandlungsnachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 1/2

…dem Bundesfinanzgericht mitgeteilten Umstände wurden dem Bf. zur Kenntnis gebracht und blieben unwidersprochen. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen…

BFG RV/7400044/2020Haftung nach §§ 6a KommStG und DGAG, Berücksichtigung der Konkursquote
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.05.2020

…die sie verwalten, entrichtet werden. Erschwerte Einbringlichkeit Die Haftung nach § 6a KommStG sowie § 6a DGAG ist keine Ausfallshaftung, es ist lediglich vorausgesetzt, dass die Abgaben nicht ohne Schwierigkeiten eingebracht werden können. Dies gilt nach den genannten Haftungsbestimmungen insbesondere im Fall der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Im…