…Es liege kein schweres Verschulden der Bf. vor. Sie sei von der Richtigkeit ihres Handelns ausgegangen als sie die UVA 08/2010 erstellt habe. Ihr geringfügiger Fehler sei erst durch die Steuerberatungskanzlei bei Erstellung des Jahresabschlusses erkannt und sofort berichtigt worden. Über die Beschwerde wurde…
…unterlassen hat, obwohl dem Bf bei der Angabe der Adresse des in einem Teil der Verfahren benannten Zeugen UM nur ein geringfügiger Fehler (falsche Türnummer) unterlaufen ist und er nach Benachrichtigung durch die belangte Behörde vom Zustellanstand unverzüglich die richtige Türnummer bekannt gegeben hat, hat…
…habe keine Steuern hinterzogen. Die Vorabmeldung sei ein bürokratischer Mehraufwand, der zwar im Erstattungsverfahren vorgesehen sei, aber eigentlich keine direkte Auswirkung auf die Fälligkeit oder die Höhe der Alkoholsteuer habe, da diese über die Steueranmeldung zu bestimmen sei. Der beanstandete Fehler sei lediglich ein geringfügiger…
…habe keine Steuern hinterzogen. Die Vorabmeldung sei ein bürokratischer Mehraufwand, der zwar im Erstattungsverfahren vorgesehen sei, aber eigentlich keine direkte Auswirkung auf die Fälligkeit oder die Höhe der Alkoholsteuer habe, da diese über die Steueranmeldung zu bestimmen sei. Der beanstandete Fehler sei lediglich ein geringfügiger…
…auch wie beim Privatanteil PKW) keine Beanstandungen und Kürzungen. Die pauschale Kürzung der Reisespesen erfolge nicht aus materieller Sicht, sondern weil die Formvorschriften (keine genaue Ortsbezeichnung und tw. fehlender Zweck) nicht vollständig erfüllt wurden. Die Berufskleidung wurde deshalb (unseres Erachtens in ohnehin geringfügiger Höhe) angesetzt…
…Buchhaltung gegenüber Tochter/Schwiegersohn stelle keine separate betriebliche Tätigkeit dar. Bei dieser Tätigkeit fehle die Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Die geringfügigen Erlöse würden einen Teil der Fixkosten abdecken, außerdem seien € 70,- an monatlichen Einnahmen für einen Beamten in Ruhestand kein zu vernachlässigendes Zubrot.…
…Bf. gebe es, da alle Gegenstände über WILLHABEN im Jänner 2023 erworben worden seien, leider keine Rechnungen. Die Bf. sei Buchhalterin und betreue einen zugeteilten Klientenstamm. Sie nehme die Unterlagen für die Bearbeitung der Buchhaltung mit nach Hause und habe somit ein Zimmer eingerichtet, das…
…liegen, die sich auf die sachliche Beweiskraft des Fahrtenbuchs nicht auswirkten, zumal der Fehler ausdrücklich nicht das Original-Fahrtenbuch betraf und vom FA über das Kennzeichen hinaus keine Feststellungen getroffen wurden, welche auf im Fahrtenbuch erfasste Fahrten mit dem LKW Mercedes 413 schließen lassen. Nicht…
…Vertretung kein Verkauf von Sodawasser berücksichtigt wurde, also auch nicht in Form von Mischgetränken. Infolgedessen wäre anhand von Daten für das Lokal BX aus dem Jahre 2016 ermittelt worden, wie hoch die Erlöskomponente von Sodawasser pur und als Teil von Mischgetränken ist. Die fehlenden Umsätze…
…zu verantworten. Hinsichtlich der übrigen Fehlberechnungen auf den Lohnkonten im strafrelevanten Zeitraum hingegen ist ein Verschulden des A aus der Aktenlage nicht abzuleiten; diesbezüglich ist das Finanzstrafverfahren mangels Feststellbarkeit eines finanzstrafrechtlichen Fehlverhaltens einzustellen. Gleiches gilt auch für die geringfügigen Abfuhrdifferenzen an Dienstgeberbeiträgen und Zuschlägen für…
… 1 Abs. 1 GSpG 12. Zum Einwand der Bf., Poker sei keine elektronische Lotterie (Punkt 5.2. der Beschwerde) 13. Behandlung der Boni beim Einsatz und bei den Jahresbruttospieleinnahmen 14. Zum Vorwurf fehlender Ermittlungen durch das Finanzamt 15. Zusammenfassung 16. Schlussfolgerungen 17. Zulässigkeit einer Revision…
…ohne an den Bf. oder bei der Vernehmung an Frau ***2*** heranzutreten, aufgrund ihrer falschen Recherche und trotz fehlender schriftlicher Beweise (keine Rechnung über Malertätigkeit der Fa.***41*** von 2016 sowie kein Mietvertrag des Aufenthaltraumes sowie Nebenraumes von der Fa. ***40*** vorhanden), die Arbeitsaufzeichnungen von…
…2.1.2017 -5.4.2018 in geringfügiger Beschäftigung und bezog Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe. Ihre Tochter hat die Lehrausbildung nach dem gesetzlichen Karenzurlaub nicht fortgesetzt. Sie hat die Lehrausbildung am 29.3.2016 abgebrochen, sodass ab dem Folgemonat April 2016 kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht." …
…Da bei ordnungsgemäßem Aktivieren eines elektronischen 90-Minuten-Parkscheines auch keine höhere Abgabe zu entrichten gewesen wäre, stellen sich auch die Folgen des Verhaltens als lediglich geringfügig dar. In Anbetracht des vorliegenden Sachverhalts können sowohl der objektive Unrechtsgehalt als auch die Folgen der Tat als…
…Die Bf ist dagegen der Meinung, dass die zufällige Verkettung zweier geringfügiger Fehlleistungen bei der manipulativen Abwicklung der sorgfältig angeordneten Versendung der Beschwerde kein grobes Verschulden darstellen könne. Die unglücklichen Abläufe bei der Versendung würden lediglich auf einem minderen Grad des Versehens beruhen und die…
…Der Fehler sei erst im Juli 2014 bei der Überprüfung des Umsatzsteuerbescheides 2012 erkannt worden, woraufhin eine Beschwerde gegen den Bescheid eingebracht wurde. Die Fälligkeit der Nachforderung sei dabei mit 24. November 2014 festgesetzt worden, ein Zeitpunkt zu dem die Gesellschaft über keine Geldmittel mehr…
…Da bei ordnungsgemäßem Aktivieren eines elektronischen 60-Minuten-Parkscheines auch keine höhere Abgabe zu entrichten gewesen wäre, stellen sich auch die Folgen des Verhaltens als lediglich geringfügig dar. In Anbetracht des vorliegenden Sachverhalts können sowohl der objektive Unrechtsgehalt als auch die Folgen der Tat als…
…erkennbar gewesen. Eine diesbezügliche oder sonstige Kontrolle erfolgte aber nicht. Man hatte in der Kanzlei der steuerlichen Vertretung gar nicht an die Möglichkeit einer Fristsäumnis gedacht und daher auch keine Kontrolle vorgenommen. Derartige oder ähnliche Fehler, die bereits öfter zu Fristversäumungen geführt hätten, sind nicht…
…mit der Verrechnung der endgültigen Miete weiter zuzuwarten. Zwischen der "Endabrechnung" und der Außenprüfung der Abgabenbehörde bestehe kein Zusammenhang. Herrn R sei, wie bereits im Vorhalt vom 31.10.2018 ausgeführt, insoweit ein Fehler unterlaufen, als die Darlegung der Präzisierung auch mit 21.11.2007…
…Tat bestraft worden ist. Ein nicht bloß geringfügiger abgabenrechtlicher Vorteil ist ein solcher, der nach einer jährlichen Durchschnittsbetrachtung monatlich den Betrag von 400 Euro übersteigt. Der Spruch des Erkenntnisses des Spruchsenates enthält keine Ausführungen zu den im § 38 FinStrG genannten Voraussetzungen für eine Strafbarkeit…