…149-151 liegen innerhalb der auch vom Bf. argumentierten Wegzeit von 2 Minuten. Das Vorbringen des Bf. betreffend Auf- oder Abrunden von Sekunden auf eine Minute geht ins Leere, da auch bei der Anzeige keine Sekunden angegeben sind. Da die Anzeige in der angefangenen 19…
…dar. Weiters wurde in der Stellungnahme detailliert auf die aufgrund der von der Bf. zitierten Diplomarbeit gezogenen Trugschlüsse und falschen Annahmen eingegangen (z.B., dass aus drei untersuchten Taxametern keine repräsentative Statistik errechnet werden könne und Sekunden nicht 1:1 in KM umgewandelt werden könnten…
…von mindestens 5 Cent ergibt. Die Änderung hat im Ausmaß der Erhöhung oder Verminderung des Indexes zum Stichtag 30. Juni in Schritten von vollen 5 Cent zu erfolgen. Dabei sind Teilbeträge von weniger als 3 Cent auf die vorigen 10 Cent abzurunden; ebenso Teilbeträge von…
…dass das auf Sie zugelassene und von Ihnen gelenkte mehrspurige Kraftfahrzeug mit dem behördlichen Kennzeichen W-XXX am 9.10.2014 um 11:14 Uhr in Wien 1, Falkestraße 7, in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt und zum Abfragezeitpunkt kein Parkschein hinterlegt oder ein elektronischer Parkschein…
…Verzögerungen sekundengenau? Dann hätten Sie es ja in Ihre Straferkenntnis geschrieben, oder? Ich ging nach Bestätigungsempfang sofort Richtung stadteinwärts vom Auto weg. Auch völlig korrekt, ich muss nach der schriftlichen Buchungsbestätigung nicht eine Inkubationszeit beim Auto verbringen. Ich habe beim Weggehen auch kein Überwachungsorgan von…
…Streit über Sekunden oder eine Minute im Zusammenhang des Lösens eines Parkscheines über Handy-Parken. Ich habe das Handyparken aktiviert und sodann das Fahrzeug verlassen. Damit wurde ein gültiger Parkschein gelöst, es liegt keine Verwaltungsübertretung vor. Jedenfalls kann mir auf Grund dieses Sachverhaltes kein Verschulden…
…Diesen Einwendungen kommt schon deshalb keine Berechtigung zu, weil die von der Behörde vertretene Rechtsansicht in den oben zitierten Bestimmungen der Wiener Kontrolleinrichtungsverordnung ihre vollinhaltliche Deckung findet. Der Beschwerdeführer meint, das fristwahrende Ereignis sei in der österreichischen Rechtsordnung grundsätzlich das Absenden und niemals das Einlangen…
…und die Parkometerabgabe für den Beanstandungszeitpunkt auch nicht auf anderem Wege entrichtet z.B. mit einem Papierparkschein - entrichtet gewesen sei, sei das Fahrzeug beanstandet und vom Organ sofort Fotos angefertigt worden, die erkennen lassen, dass sich kein Lenker im oder beim Fahrzeug befunden habe. Die…
…Wesentlichen auf die Ausführungen des VfGH vom 19.3.1987, G 269/86, stützt ("... Die Bestimmung [des § 37 Abs.1 idF des Abgabenänderungsgesetzes 1981, BGBl. Nr.620] führe dazu, dass die die zwangsläufige Zusammenballung von Einkünften je nachdem, ob sie durch nichtselbständige Arbeit oder anders…
…ihrem Gefolge üblicherweise vor. Das ist zu bejahen, wenn die Leistung die Hauptleistung ermöglicht, abrundet oder ergänzt (vgl. VwGH 27.2.2014, 2012/15/0044 oder VwGH 20. 2. 2008, 2006/15/0161). Der von der Bf. aufgestellten Behauptung, der „Durchschnittsverbraucher“, mit dessen Augen die…
…sohin festzuhalten, dass bei einem Fehler von Hilfskräften eines Rechtsanwalts, wie hier bei einer Assistentin, es diesfalls nicht auf deren Verschulden, sondern auf das des Rechtsanwalts ankommt. Sofern einen Rechtsanwalt kein grobes Überwachungs- oder Organisationsverschulden trifft und es sich um ein einmaliges Versehen handelt, das…
…Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Ebenfalls liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu…
…Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ab, noch fehlt es an einer solchen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als uneinheitlich zu beurteilen. Ebenfalls liegen keine sonstigen Hinweise auf eine grundsätzliche Bedeutung der zu…
…Pensionskasse ausbezahlte Betrag stelle daher keine Pensionsabfindung im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 dar. Die bestehende Möglichkeit der wahlweisen Auszahlung eines Einmalbetrages oder einer monatlichen Rente lasse erkennen, dass keine Abfindung gesetzlicher Rentenansprüche vorliege. Die Auszahlung beruhe auch nicht auf einer sekundären Rechtsgrundlage…
…allerdings von regulärem Signalverhalten. Keine sekundärdegenerativen Veränderungen nachweisbar. Kein Hinweis auf Ankylosen oder Dysplasien der Wirbelkörper im Bereich der BWS oder der LWS. Die Neuroforamina frei. Der craniocervicale Übergang frei. Ergebnis: Mäßiggradige s-förmige Skoliose von BWS und LWS rechtskonvex im Bereich der BWS mit…
…Spieleabenden oder ***Proben***, teil, wo es klare Ziele und Inhalte gebe. Das Gefühl von Trauer spüre er, wenn er sich freud- und antriebslos fühle. Letztes Jahr habe er wohl eine depressive Phase erlebt, in der es ihm schwergefallen sei, sich zu motivieren. Er habe keine…
…es nun eine Fehleinschätzung gegeben haben oder nicht. 4.1.4. Keine Nachsicht mangels sachlicher Unbilligkeit Das Finanzamt verneint das Vorliegen einer sachlichen Unbilligkeit ua damit, dass - entgegen den Ausführungen der Beschwerdeführerin - im Hinblick auf den Vertrauensschutz kein Abweichen von der Rechtsprechung des VwGH und…
… 124 b Z 53 EStG sind Zahlungen für Pensionsabfindungen von Pensionskassen auf Grund gesetzlicher oder statutenmäßiger Regelungen nach Abzug der darauf entfallenden Pflichtbeiträge ab dem Jahr 2001 und in den folgenden Jahren zu einem Drittel steuerfrei zu belassen. In seiner Entscheidung 2007/15/0026 vom…
…Der steuerliche Vertreter führt aus, "dass von XY keine Zinsen bar ausbezahlt wurden. Zinsen wurden auch nicht wiederveranlagt. Bei dieser Veranlagung handelt es sich laut ZZZ um Wertsteigerungen, die ähnlich dem Konzept der Investmentfonds auf einen Durchgriff des zugrundeliegenden Vermögens erfolgt. Diese Wertsteigerungen sind nach…
…dass XY keine körperlichen Genussscheine erwerben sollte. Gewollt wäre gewesen, dass die Anleger keinen Wertzuwachs erwerben, sondern dass sich lediglich die Verzinsung an diesen Wertzuwächsen orientieren sollte. Daher erblicke die Abgabenbehörde ein Darlehensähnliches Modell. Die Zinsen dieses Darlehens hätten ausbezahlt werden oder auf Wunsch des…