…o.a. Ausführungen davon auszugehen, dass die beschwerdegegenständlichen Kosten nicht zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen und i.d.F. Kosten der Lebensführung darstellen. Es war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie…
…durch das Einstellen künftiger Zahlungen meiner Familienbeihilfe mit der Aufgabe meiner Ausbildung konfrontieren - darüber hinaus fordern Sie einen immensen Betrag, der uns durch Ihr Verschulden in den Ruin treibt. Aus der Kostenaufstellung geht eindeutig hervor, dass die bezogenen Leistungen für den täglichen Lebensunterhalt verbraucht wurden…
…Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, etc. (2) Dieser Unterhaltsverzicht steht im unauflöslichen Zusammenhang mit der in dieser Ehescheidungsfolgenvereinbarung getroffenen Regelung über die Vermögensaufteilung, mit der die Übernahme der Ungewissheit künftiger Entwicklungen in die ausschließlich eigene Risikosphäre abgegolten wird. Der Unterhaltsverzicht gilt somit auch dann, wenn Ereignisse, die derzeit…
…Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit, etc. (2) Dieser Unterhaltsverzicht steht im unauflöslichen Zusammenhang mit der in dieser Ehescheidungsfolgenvereinbarung getroffenen Regelung über die Vermögensaufteilung, mit der die Übernahme der Ungewissheit künftiger Entwicklungen in die ausschließlich eigene Risikosphäre abgegolten wird. Der Unterhaltsverzicht gilt somit auch dann, wenn Ereignisse, die…
…geschehen, als dass aus der Privatstiftung stammende Geldmittel diesem zugewendet werden. Mit diesen Mitteln sollte dann der Lebensunterhalt der Familie bestritten werden. Konkret seien private Mietaufwendungen des Stifters durch die Privatstiftung bezahlt worden. Auf Ebene der Bf sei in fremdüblicher Weise ein Mietvertrag abgeschlossen worden…
…Vollendung des 25. Lebensjahres eingetretenen körperlichen oder geistigen Behinderung voraussichtlich dauernd außerstande, sich selbst den Lebensunterhalt zu verschaffen. Mit Beschluss des Pflegschaftsgerichts vom 18.3.2010 wurde die Mutter ***34*** ***14*** für ihre Tochter ***5*** ***14*** gemäß § 268 ABGB zum Sachwalter für alle Angelegenheiten (§ 268…
…daraus seinen Lebensunterhalt zu bestreiten und sich daneben ohne wesentliche wirtschaftliche Einschränkung eine Liebhaberei zu 'leisten'. Maßnahmen für Marketing und Werbung sind dem Finanzamt bekanntzugeben. -) Die Kriterien nach Zi 4 und Zi 5 das marktgerechte Verhalten - die angebotenen Leistungen und die Preisgestaltung: Wie treten Sie…
…2014 im Wesentlichen Folgendes aus: A.7.1. Umsatzsteuer 2011 "Sachverhalt" Das an die Tochter vermietete Objekt Top 9 sei vom Bf mit Vertrag vom 06.06.2011 in der Absicht einer künftigen Vermietung erworben worden. Die Finanzierung sei mit Eigenmitteln und mit einem Kredit…
…einer Rechnung über eine Supervision) für eine geplante Verwertung. Weitere Voraussetzung für die Anerkennung von Umschulungsmaßnahmen ist allerdings, dass die daraus resultierenden Aufwendungen geeignet sein müssen, zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beizutragen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen (vgl. VwGH 15.9.2011, 2008/15/0321)…
…01.07.2014 bis 30.06.2018 (4 Jahre ab Geburt des Kindes). Diese Eintragung gelte vorbehaltlich künftiger Meldungen. ** Laut Auskunft der Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter beitragslose Elternkarenz im angeführten Zeitraum. Im Zeitraum vom 23.09.2014 bis 04.06.2015 war die Bf laut Auskunft…
…ausgesprochen, dass steuerlich zu berücksichtigende Umschulungskosten solche Aufwendungen sind, die zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen. Ob der Wille des Steuerpflichtigen darauf gerichtet ist, sich eine neue Einkunftsquelle durch die Ausübung eines anderen Berufes zu verschaffen, ist…
…Pilot eindeutig zum Ausdruck gebracht. Mit der Bewerbung bei der Firma K und Anstellung bei der Firma GG sei die Forcierung der neuen Tätigkeit und damit verbunden einer neuen Einkunftsquelle, die zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen werde, bereits vorangetrieben worden. Wäre ein bloß hobbymäßiges…
…unbegründet ab. Das Finanzamt führte begründend aus, abzugsfähig seien die Aufwendungen für eine Umschulungsmaßnahme nur dann, wenn sie zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen und daher ein künftiges Steuersubstrat darstellen, das heiße, dass die zukünftig zu erwartenden Einnahmen sämtliche Ausgaben aus der Tätigkeit übersteigen. Da…
…Sie stellen Kosten der Lebensführung dar. Abzugsfähig sind Aufwendungen, die - auch unter Berücksichtigung der zunächst angefallenen Ausbildungskosten - zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen. Ob der Wille des Steuerpflichtigen darauf gerichtet ist, sich eine neue Einkunftsquelle durch die…
…Verhältnisse zu dem Ergebnis, dass streitgegenständlich derzeit mehr Gründe gegen die zukünftige tatsächliche Ausübung des Berufes der Lebens- und Sozialberaterin unter Umständen, die dazu führen, dass daraus auch ein Beitrag zum künftigen Lebensunterhalt der Bf. erzielt werden kann, sprechen als dafür. Da bis dato keine…
…wie sich in den Folgejahren auch herausstellte), die im Hinblick auf die hohen Ausbildungskosten nicht geeignet sind, einen Einnahmenüberschuss zu erwirtschaften und zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes beitragen. Dem Bf, der 2006 mit der Flugausbildung begonnen hatte, gelang es offenbar erst nach rund fünf Jahren…
…absolviert hat, steuerlich abzugsfähig sind. Die Bf. begründet die Ausbildung mit der Sicherung ihres künftigen Lebensunterhalts, da durch den ständigen Stellenabbau im Bankensektor die weitere Einkünfteerzielung im derzeitigen Beruf nicht gewährleistet sei. Im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2007 beantragte die Bf. den Abzug…
…sind vom (Werbungskosten-)Abzug ausgeschlossen. Sie stellen Kosten der Lebensführung dar. Abzugsfähig sind Aufwendungen, die zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen (vgl. VwGH vom 15. September 2011, 2008/15/0321). Ein und diesselbe Bildungsmaßnahme kann somit bei…
…1482 EStR mit Bezug auf Rz 358ff LStR). Es könne also bestätigt werden, dass diese Umschulungsmaßnahmen zur Sicherung des zukünftigen Lebensunterhalts dienen und ein künftiges Steuersubstrat darstellen würden. Mit Vorlagebericht vom 22. August 2023 wurde gegenständliche Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Nach umfangreicher Darstellung…
…Verständnis (VwGH 23.5.2013, 2011/15/0159 mwN). Abzugsfähig sind Aufwendungen, die - auch unter Berücksichtigung der zunächst angefallenen Ausbildungskosten - zur Sicherung des künftigen Lebensunterhaltes des Steuerpflichtigen beitragen sollen und daher künftiges Steuersubstrat darstellen (zB VwGH 25.10.2011, 2011/15/0047; VwGH 28.6…