…Daisenberger und die zitierte Literatur). d. Entlastung auch durch Anwendung des Unionsrechtes: Die obige Rechtsfolge kann sich auch auf das Primärrecht stützen. Folge einer Diskriminierung gegenüber inländischen Stiftungen wäre die unmittelbare Anwendung der Grundfreiheiten, mit der gemeinschaftsrechtswidrige Elemente des § 94 Z 2 EStG verdrängt würden …
…nicht zwischen In- und Auslandssachverhalten zu unterscheiden ist, und auf das Erkenntnis vom 29. September 2010, 2005/13/0079, VwSlg 8586/F, verwiesen, das eine inländische Stiftung betroffen hatte (vgl. zu diesem Aspekt etwa Petritz, PSR 2015, 71 ff, und Fraberger, ZFS 2015, 81 ff)…
…liechtensteinische Stiftung übertragen worden sei. Weiters sei die besondere Situation bei ausländischen Einkünften zu berücksichtigen. Diese würde nämlich schon im Ausland an der Quelle besteuert. Es könne einem Steuerpflichtigen nicht vorgeworfen werden, wenn er darauf vertraue, dass mit dem Steuerabzug im Ausland auch die inländische…
…ansässigen seinen Namen tragenden Holding AG. Diese Aktien hat sie sodann bei Gründung der mehrfach genannten inländischen Privatstiftung dieser übertragen (gestiftet), woraus bestimmte Erträge statutengemäß an ausländische Verwandte des Gatten zugewendet werden. Dass die Bw über die Stiftung-FL, deren Alleinbegünstigte sie nach dem Stifter…
…000,00 absetzbar Betrag i.H.v. € 60,00 ergebe. In der gegen diese Bescheide erhobenen Beschwerde wird aufgeführt, dass es sich bei der Musikschule Liechtenstein um eine Stiftung öffentlichen Rechts handle, welche per Gesetz vom 20. 11.2009 über die liechtensteinische Musikschule gegründet…
…Ausschüttung gegeben sei. (2) Es liege eine sogenannte "Einheitsgesellschaft" vor. Die Anteile an der VL VerwaltungsgmbH lägen zu 100% bei der KG, nicht mehr bei der Stiftung. Für die nachfolgende Bewertung sei das Problem der "Einheitsgesellschaft" allerdings ausgelassen worden. Zu überprüfen wäre in diesem Zusammenhang…
…in einem öffentlich-rechtlichen Anstellungsverhältnis an der Universität ch_Ort tätig und bei der Vorsorgestiftung VSAO in der gesetzlichen Altersvorsorge (BVG) versichert. Die VSAO ist eine eingetragene Stiftung des privaten Rechtes und daher keine vom Art. 19 DBA-Schweiz erfasste juristische Person des öffentlichen Rechtes…
…Widerspruch zur vorliegenden Bankbestätigung, in welcher die Stiftung als "wirtschaftlich berechtigte Person" geführt werde. Die Begründung der "Transparenz" der M-Stiftung mit dem Widerrufsrecht des Stifters sei rechtswidrig. Für die Transparenzbeurteilung ausländischer Körperschaften seien die gleichen Kriterien heranzuziehen, wie bei inländischen Körperschaften, und eine Vielzahl…
…1*** Stiftung habe von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft abkommenskonform ihre Vermögenssituation offenzulegen. In der Folge habe sie für die Vergangenheit eine entsprechende Abgeltungssteuer geleistet und würden auch künftig Meldungen an die inländische Steuerbehörde über die vermögensrechtliche…
…eine Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegen würden. Gemäß § 27 Abs. 5 Z 9 EStG 1988 stehe die Anrechnung der Stiftungseingangswerte nur dann zu, wenn der Stifter Letztbegünstigter sei und die Auflösung der Privatstiftung durch Widerruf erfolge. Im vorliegenden Fall sei der Tatbestand des Widerrufes nicht erfüllt…
…man von der Errichtung einer Substiftung durch eine intransparente Stiftung ausgehe, käme man zum gleichen Ergebnis, weil § 27 Abs. 5 Z 8 lit. f und g EStG nur eine Ausnahme von lit. a darstellten. § 15 Abs. 3 Z 2 EStG gelte nur für inländische Privatstiftungen…
…offensichtlich gerade deshalb um der inländischen Einkommensteuer zu entgehen. Es seien sogar gezielt Verschleierungshandlungen zur Vorbeugung einer Tatentdeckung gesetzt worden. Dies sei nämlich der eigentliche Grund für die Änderung der liechtensteinischen Stiftungen auf einen anderen Namen und die Verlagerung des Kapitalvermögens von Liechtenstein auf die…
…hat auch inländische Bankkonten gehabt. Sie verfügt über eine zumindest intellektuell durchschnittliche Begabung. Der gleiche Beurteilungsmaßstab trifft auch auf ihre beiden mithandelnden Angehörigen zu. Es kann daher davon ausgegangen werden, dass sie wesentliche Urkunden, die sie im Zusammenhang mit den ihnen zuzurechnenden Stiftungen und der…
…einer inländischen Privatstiftung. Da bei Zuwendungen von ausländischen Stiftungen (Vermögensmassen) ein Kapitalertragsteuerabzug nicht erfolgt, ist eine Veranlagung entweder mit dem Sondersteuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 oder mit dem halben Durchschnittssteuersatz gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1988 vorzunehmen." Die ausdrückliche Einbeziehung von ausländischen Stiftungen…
…7 EStG 1988 idgF kann weder eine Einschränkung auf "inländische" Privatstiftungen noch eine Ausdehnung auf "ausländische" Privatstiftungen entnommen werden. Das vom Finanzamt zur Begründung seines Rechtsstandpunktes herangezogene Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23.6.2009, 2006/13/0183, auf welches auch die Stiftungsrichtlinien 2009 Bezug nehmen…
…dargelegt wird, dass beim Übergang von der Schenkungsteuer auf die Stiftungseingangsteuer es das Ziel des Gesetzgebers war, eine größtmögliche Kontinuität zu bewahren (Seite6). Unter dieser Prämisse wurde § 2 Abs 2 StiftEG dahin ausgelegt, dass dieser als Mindeststeuer für Zuwendungen inländischer Grundstücke zu verstehen ist. Ist…
…sowie an inländische Institutionen gesetzlich anerkannter Kirchen und Religionsgesellschaften ohne Rücksicht auf die Höhe der Zuwendung 2,5 v.H. Ein Sachverhalt, bei dem eine Person, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt ihres Todes in der Schweiz hatte, einer Stiftung mit Sitz ebenfalls in diesem Staat…
FL abzuwenden und die Primärabschirmwirkung von der inländischen Besteuerung zu erhalten. Dass weder ein Treuhandvertrag, Mandatsvertrag oder Vertrag mit ähnlichem Gehalt existiert, der zumindest verbindliche Richtlinien im Hinblick auf den Umgang mit einem treuhändisch zu verwaltenden Stiftungsvermögen vorgibt und im Regelfall Aufschluss über die Treugeberstellung…
…anzuwenden. Gemäß § 1 Abs. 6 Z 1 Stiftungseingangssteuergesetz, BGBl. I Nr. 85/2008, in der Fassung BGBl. I Nr. 52/2009 (in Geltung ab 18. Juni 2009) bleiben Zuwendungen unter Lebenden von körperlichen beweglichen Sachen und Geldforderungen an inländische juristische Personen, die gemeinnützige, mildtätige oder…
…Als strittig erwies sich, ob diese ausländischen Quellensteuern auf die (inländische) Körperschaftsteuer der Beschwerdeführerin anzurechnen sind. In der Körperschaftsteuererklärung für 2019 gab die Beschwerdeführerin (irrtümlich) unter KZ 293 den Betrag von EUR 72.261,69 an und erklärte damit steuerpflichtige Beteiligungserträge gemäß § 10a Abs 7…