…Tatbestandsmerkmal "zu gewerblichen Zwecken in Gewahrsame gehalten" erfüllt, da nicht derjenige, der die Waren in das Steuergebiet verbringt bzw. in Gewahrsam gehalten hat, im Hinblick auf die Waren gewerbliche Ziele verfolgen muss. Dem Vorbringen des Beschwerdeführers, er habe keine Provision erhalten, ist entgegen zu halten…
… 22 Abs 1 Ziffer 5 iVm § 21 Abs 3 MinStG 1995 herangezogen, da sich das ohne Bewilligung hergestellte Mineralöl in deren Gewahrsame befunden hat. (…)" Dagegen richtete sich der Vorlageantrag vom 28. Mai 2018. Neben der Wiederholung der Beschwerdeausführungen brachte die Beschwerdeführerin vor: "Die Behörde…
…1 oder nach Abs. 2 erster Satz beziehen, in Gewahrsame halten oder verwenden will, hat dies dem Zollamt, in dessen Bereich er seinen Geschäfts- oder Wohnsitz hat, vorher anzuzeigen und für die Steuer Sicherheit zu leisten. Hat der Anzeigepflichtige keinen Geschäfts- oder Wohnsitz im Steuergebiet…
…liegt vornehmlich darin, dass der Gläubiger zur Sicherung und Beweisführung seiner Forderungen einen Nachweis erhält. Werden zwei Urkunden ausgefertigt, so werden im Regelfall beide Vertragspartner - Gläubiger und Schuldner - eine Urkunde in Händen halten. Die Tatsache, dass es zwei Urkunden über die Darlehensgewährung gab, spricht dafür…
…04.2012 von Herrn Dir wieder an die Ausfolgerin retourniert) sich auch die sämtlichen Buchhaltungsunterlagen für die Jahre 2009 und 2010 in meiner Verantwortung des Gewahrsames befinden sowie bei Herrn L sich die Buchhaltungsunterlagen 2008 befanden. Nach der Konkretisierung am 13.03.2012 des Auskunftsbegehrens…
…bleibt als Steuerschuldner nur die Bf, in deren Gewahrsame sich das ohne Bewilligung hergestellte Mineralöl befunden hat. Aufgrund des Prinzips der Gleichmäßigkeit der Besteuerung ist das gesetzlich vorgesehene Ergebnis herbeizuführen und somit der Rechtsrichtigkeit jedenfalls der Vorrang vor der Billigkeit zu geben. Zusammenfassend ist aus…
…Privatperson keine Aufbewahrungspflicht im Sinne des § 132 BAO. Wie er dem Finanzamt bereits mitgeteilt habe, sei die verlangte Urkunde (Kaufvertrag) nicht mehr auffindbar bzw. nicht mehr in seinem Gewahrsam, bis dato zumindest. Die Behörde sei nach § 115 BAO verpflichtet, Angaben der Partei auch zu deren…
…als Inhaberin des für das Halten des Apparates benützten Raumes, die damit gemäß § 13 Abs. 1 VGSG zu Gesamtschuldnern wurden, zu. Die Bf. hat den in Rede stehenden Glücksspielautomaten in ihrem Gewahrsam und machte diesen den Spielern zugänglich. Zur grundsätzlichen Zulässigkeit der Vorschreibung von Vergnügungssteuer…
…Zwecken in Gewahrsame gehalten oder verwendet wird. Steuerschuldner ist, wer das Bier in Gewahrsame hält oder verwendet. … Gemäß Abs.3 leg. cit hat, wer Bier nach Abs.1 oder nach Abs.2 beziehen, in Gewahrsame halten oder verwenden will, dies dem Zollamt, in dessen…
…aufgrund einer Gewerbeberechtigung für das Halten erlaubter Kartenspiele im Zeitraum 1. Jänner 2013 bis 30. Juni 2015 interessierten Personen die Möglichkeit, in ihren Räumlichkeiten an zwölf Standorten organisierte Kartenpokerspiele mit Geldeinsätzen zu spielen. Dabei handelt es sich um Kartenpokerspiel, vorwiegend in den Varianten Texas Holdem…
…ihrer Gewerbeberechtigung zum „Halten erlaubter Kartenspiele“ nicht nur ab, dass sie deshalb diese Spiele gewerberechtlich durchführen darf, sondern auch, dass durch die Gewerbeberechtigung die von ihr angebotenen Kartenglücksspiele, insbesondere Poker, nicht vom Glücksspielgesetz erfasst werden. Ihre Argumente sind, dass für die Erfassung von Poker in …
…seinen Ermittlungen nächstgelegene Zollstelle Höchst des Zollamtes Feldkirch Wolfurt und danach das Zollamt Feldkirch Wolfurt, Senderstraße 30 in Wolfurt anzufahren und dort noch einmal Erkundigungen einzuholen. Dem ist jedoch entgegen zu halten, dass der Bf auch dazu anlässlich der Ersteinvernahme - was naheliegend gewesen wäre und…
…werde daher eine Abgabe vorgeschrieben, deren Höhe sich nicht an den Einnahmen der Bf. bemesse, sondern an fremden, in keinem Zeitpunkt im Gewahrsam der Bf. stehenden Geldflüssen bemessen werde. Da diese Steuer mit dem Einkommen der Bf. nichts zu tun habe, könne die Steuer nicht…
…Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und Vereinen handeln. Die Bf. sei selbst nicht an diesen Spielen beteiligt, habe nie Gewahrsam am Pot und trete auch nicht als Bankhalter auf, sie sei finanziell nicht am Kartenspiel…
…werde daher eine Abgabe vorgeschrieben, deren Höhe sich nicht an den Einnahmen der Bf. bemesse, sondern an fremden, in keinem Zeitpunkt im Gewahrsam der Bf. stehenden Geldflüssen bemessen werde. Da diese Steuer mit dem Einkommen der Bf. nichts zu tun habe, könne die Steuer nicht…
…Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und Vereinen handeln. Die Bf. sei selbst nicht an diesen Spielen beteiligt, habe nie Gewahrsam am Pot und trete auch nicht als Bankhalter auf, sie sei finanziell nicht am Kartenspiel…
…Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und Vereinen handeln. Die Bf. sei selbst nicht an diesen Spielen beteiligt, habe nie Gewahrsam am Pot und trete auch nicht als Bankhalter auf, sie sei finanziell nicht am Kartenspiel…
…Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und Vereinen handeln. Die Bf. sei selbst nicht an diesen Spielen beteiligt, habe nie Gewahrsam am Pot und trete auch nicht als Bankhalter auf, sie sei finanziell nicht am Kartenspiel…
…Besuchern könne es sich um einzelne Personen, aber auch um Spielergemeinschaften in Form von Clubs und Vereinen handeln. Die Bf. sei selbst nicht an diesen Spielen beteiligt, habe nie Gewahrsam am Pot und trete auch nicht als Bankhalter auf, sie sei nicht finanziell am Kartenspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag.Dr. Hedwig Bavenek-Weber in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Mag.Dr. Angelika Tupy, Mag.Dr. Andreas Schuster, Rechtsanwälte, Währinger Straße 18, 1090 Wien gegen die vier Bescheide gemäß § 201 BAO vom 11.8…