…werden. Es habe keinerlei materielles oder immaterielles Vermögen gegeben, welches verwaltet hätte werden können. Es habe keinerlei revolvierende Anschaffung und Verkäufe, Vermietung oder Verpachtung gegeben. Die Bf. habe daher gar kein betriebliches Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter durchführen können. Der Außenprüfer umschreibe die Tätigkeit der Bf. als…
…dass im Einzelunternehmen kein Firmenwert ausgewiesen worden sei, sei auf das allgemein bekannte Aktivierungsverbot von selbst hergestellten immateriellen Wirtschaftsgüter zu verweisen. Ein originärer Firmenwert werde erst im Rahmen der Betriebsveräußerung steuerlich relevant und sei bis zur Betriebsveräußerung als stille Reserve anzusehen und scheine daher in…
…nachfolgende Feststellung: "Tz 2. Firmenwert Übernahme Betrieb 2003: ... Vom Firmenwert sind die sogenannten firmenwertähnlichen Wirtschaftsgüter zu unterscheiden. Darunter fallen im betrieblichen Gefüge für den Unternehmenswert bedeutsame immaterielle Wirtschaftsgüter, die aber neben dem Firmenwert selbständig bewertbar sind. Sie sind nach den allgemeinen Bewertungsregeln entweder als abnutzbar…
…Zustellung (***6***) zuzurechnen sind, sind unserer Ansicht nach die Verlustvorträge im Zuge der Umgründung gemeinsam mit den immateriellen Wirtschaftsgütern auf die ***Bf1*** und nicht auf die ***1*** übergegangen. Begründung Im vorliegenden Fall stellt sich die Frage, ob (i) die vorhandenen Verlustvorträge gemeinsam mit dem übertragenen…
…im Finanzamt ein. 3. In der Beschwerde vom 21.12.2012 brachte die Bf. im Wesentlichen vor, die Wortbildmarke "***3***" sei ein im Privatvermögen von ***2*** gehaltenes immaterielles Wirtschaftsgut, das ***2*** außerhalb der Spekulationsfrist veräußert habe, weshalb die Bf. den Verkaufserlös nicht verdeckt ausgeschüttet habe…
… 8 Abs. 3 EStG 1988 sei eine Sonderform der Absetzung für Abnutzung (AfA). Sie sei eine spezielle Norm nur für Firmenwerte. Selbständig bewertbare und bestimmbare immaterielle Wirtschaftsgüter seien auch nicht Teile eines Firmenwertes. Für sie gelte die zwingende Abschreibung nach § 8 Abs. 3 EStG 1988…
…630), wobei das Hauptaugenmerk auf dem Kriterium des Herstellerrisikos liegt. Für das Aktivierungsverbot muss daher der Hersteller das Kostenrisiko bei gestiegenen Kosten tragen. Wird daher das immaterielle Wirtschaftsgut auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers gefertigt, liegt kein entgeltlicher Erwerb, sondern eine Herstellung vor (vgl. dazu…
… 19 Tz 8). Im Abwicklungs-Endvermögen nach § 19 Abs 4 KStG können sowohl materielle als auch immaterielle Wirtschaftsgüter enthalten sein. Der Ansatz hat unabhängig davon zu erfolgen, ob das Wirtschaftsgut bilanziert wurde, wodurch eine generelle Erfassung der stillen Reserven gewährleistet wird. Was die Problematik der…
…Mietverträge uneingeschränkt gegolten hätte. Zum Mietrecht als solches ist Folgendes auszuführen: Immaterielle Vermögensgegenstände sind nach § 224 Abs 2 (A. Anlagevermögen) UGB (in der in den Streitjahren geltenden Fassung) in der Bilanz auszuweisen. Zu den steuerlich als unkörperlichen Wirtschaftsgütern bezeichneten Vermögensgegenständen gehören insbesondere immaterielle Wirtschaftsgüter (Patente…
…zur Bestimmung der fremdvergleichskonformen Vergütung ist eine detaillierte Funktions- und Risikoanalyse, in der die Funktionen und Risiken der an der Transaktion (hier "Primary Transaction") beteiligten Gesellschaften dargelegt werden. Darüber hinaus sind etwaige immaterielle Wirtschaftsgüter, die zur Ausübung des Global Supply Managements iVm der Reorganisation des…
…Satz) darf für unkörperliche/immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ein Aktivposten nur angesetzt werden, wenn sie entgeltlich erworben worden sind. Das Aktivierungsverbot gilt nur für selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens (z.B. Patente, Lizenzen, Marken). Es ist wesentlich zwischen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens und solchen…
…die persönlichen Fähigkeiten und Kontakte des Betriebsinhabers bilden. Bei einem Großteil handle es sich allerdings um nichtaktivierungsfähige Wirtschaftsgüter, da selbst erstellte immaterielle Wirtschaftsgüter einem Aktivierungsverbot unterlägen. Zum Zeitpunkt der Eintragung des Gewerbebetriebes im Firmenbuch habe keine Gewerbeberechtigung bestanden. Für die Zeit bis zur Erteilung der…
…auch nur geringfügigem Ausmaß fortgeführt hat. b) Zur Anerkennung der Verlustvorträge Wie bereits oben ausgeführt, handelt es sich bei dem vorliegenden Betrieb um einen Betrieb mit immateriellen Wirtschaftsgütern, welcher sich zumindest in der Entwicklungsphase im Rechenwerk noch nicht ziffernmäßig niederschlägt. Da sich im vorliegenden Fall…
…relevantes Abnahmerisiko bestanden aufgrund der Herstellung auf Auftrag nicht. Ein wesentlicher Mitteleinsatz erfolgte nicht. Immaterielle Wirtschaftsgüter wurden nicht eingesetzt. Im Wesentlichen wurde nach Auftrag mit Ressourceneinsatz der eigenen Maschinen und des eigenen Personals nach vorgegebenen Plänen und mit beigestellten Werkzeugen produziert. Hr. ***R*** gab an…
…den folgenden oder einen ähnlichen Wortlaut aufweist: "Der Betrieb A wird mit allen Aktiven und Passiven übertragen" (VwGH 30.5.2001. 99/13/0024). Domains sind verkehrsfähige, immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie sind bei entgeltlichem Erwerb mit den Anschaffungskosten zu aktivieren, während bei "ursprünglicher Registrierung"…
…€ 44.986,86 + € 34.031,35) bewirkt [, indem er in den steuerlichen Rechenwerken der GmbH ein fiktives selbst geschaffenes immaterielles Wirtschaftsgut im Form eines Rechtes an der Marke "C" fingiert und zu Unrecht gewinnmindernd abgeschrieben worden habe,] und hiedurch Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs…
…Recht auf Vermarktung" stellen nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes unzweifelhaft immaterielle Wirtschaftsgüter im Sinne der eingangs zitierten Norm dar. Die aus der Entwicklung des Produktes resultierenden Verluste der Streitjahre sind bei der Bf. als solche, die im Zusammenhang mit der Verwaltung (künftig entstehender) unkörperlicher Wirtschaftsgüter stehen…
…bestehen und im Sonderfall der Nachtragsliquidation wieder aufleben könnten. Denn das Maßgeblichkeitsprinzip ist während der Liquidation durchbrochen (siehe weiter oben). Auch an der steuerlichen Behandlung von nicht entgeltlich erworbenen immateriellen Wirtschaftsgütern, die im Zuge der Liquidation auf die Anteilsinhaber übertragen werden, ist im Übrigen ersichtlich…
…2004/13/0144, wird der Firmenwert als jener Wert definiert, der nicht einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter ergibt, also durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird. Der Firmenwert…
…Marke*** nicht um eine Veräußerung aus dem Betriebsvermögen und um eine verdeckte Gewinnausschüttung, sondern um die Veräußerung eines immateriellen Wirtschaftsgutes aus dem Privatvermögen von ***B*** außerhalb der Spekulationsfrist handle. Die Markenrechte seien nicht der Beschwerdeführerin zuzurechnen, da ***B*** die Marke bereits in seinem 1992 aufgegebenen…