…und Milderungsgründen gedanklich von diesem Mittelwert auszugehen. Eine Rolle als Anstifter zu Abgabenverkürzungen gegen Entlohnung für die Zurverfügungstellung von Scheinrechnungen ist als hoher Verschuldensgrad bei den Beteiligungshandlungen anzusehen. Die Erschwerungsgründe übersteigen den Milderungsgrund der bisherigen Unbescholtenheit und die neu zu berücksichtigende schlechte wirtschaftliche Lage deutlich…
…an Umsatz- und Einkommensteuer nach wie vor unberichtigt aushaften, erstinstanzlich der Erschwerungsgrund des mehrmaligen Tatentschlusses über einen längeren Tatzeitraum unberücksichtigt geblieben ist und auch ein hoher Verschuldensgrad in Form eines auf dauerhafte Verkürzung gerichteten Vorsatzes zugrunde liegt, so bleibt für eine Strafminderung kein Raum. Es…
…angemessene Strafe herangezogen werden. Somit ist eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG im Rahmen des freien Ermessens nach dem Verschuldensgrad eines Täters unter Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen in der gesamten Bandbreite einer Strafdrohung ausmessbar, deren Angemessenheit sich jedoch auch hinsichtlich einer Mindesthöhe an den Vorstellungen…
…Zweckmäßigkeit - unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an der Einbringung der Abgaben - zu treffen. Das Ermessen bezieht sich sowohl auf die Festsetzung dem Grunde wie auch der Höhe nach. Bei der Ermessensübung werden insbesondere die Höhe der allfälligen Steuernachforderung, der Verschuldensgrad, die wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabepflichtigen…
…Abgaben - zu vollziehen sei. Bei der Ausübung des Ermessens sollen insbesondere die Anzahl der ausständigen Steuererklärungen, der Verschuldensgrad und das bisherige Verhalten berücksichtigt werden. Im gegenständlichen Fall bewege sich die festgesetzte Zwangsstrafe bei 5% der maximal zulässigen Höhe, wodurch dem Umstand, dass es sich nur…
…ist, zu erfolgen. Strafbemessung beim Beschuldigten: Eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG ist im Rahmen des freien Ermessens nach dem Verschuldensgrad eines Täters unter Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen in der gesamten Bandbreite der jeweiligen Strafdrohung ausmessbar. Eine Geldstrafe ist nach den Vorgaben des § 15 Abs…
…ist, zu erfolgen. Strafbemessung beim Beschuldigten: Eine Geldstrafe nach § 15 WiEReG ist im Rahmen des freien Ermessens nach dem Verschuldensgrad eines Täters unter Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen in der gesamten Bandbreite der jeweiligen Strafdrohung ausmessbar. Eine Geldstrafe ist nach den Vorgaben des § 15 Abs…
…Juli 2019 im Inland eine Wohnung und seit April 2020 seinen Hauptwohnsitz ebenfalls im Inland habe, nicht entschuldbar. Es liege ein nicht bloß leichter Verschuldensgrad vor, da dem Beschwerdeführer bewusst sein habe müssen, dass die Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen nicht zulässig sein könne…
… 15 Abs. 1 WiEReG wurde über ihn eine Geldstrafe in Höhe von € 5.000,00 verhängt: gemäß § 20 FinStrG wurde die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe an deren Stelle tretende Ersatzfreiheitsstrafe mit 25 Tagen festgesetzt. Zur Begründung wird im Erkenntnis ausgeführt: "Die…
…Fahrzeuge ausschließlich durch das deutsche Unternehmen getragen würden. Wie bereits ausgeführt stelle aus Sicht der Beschwerdeführerin die 1 %- Regelung im Ergebnis eine betriebliche Verwendung in Höhe von 88 % dar. Ad 5. Es hätte gegeben und gebe zwei Bankschließfächer. Eines befinde sich in einer Bankfiliale in…
…Antrag auf FinanzOnline im Jahre 2014 bei einer komplett anderen und neuen Firma (***Firma2kurz***) dazu führe, dass er hinsichtlich der ***Firma1kurz*** bestraft werde. Unabhängig davon könne er die Strafe in dieser Höhe gar nicht zahlen, er lebe mittlerweile von der Notstandshilfe und habe große Probleme…
…X GmbH geschuldete Umsatzsteuer verkürzt wird, sondern auch, dass der die Rechnungen empfangenden Firma Y-GmbH Abgabenverkürzungen ermöglicht werden. Es ist daher gegenständlich von einem hohen Verschuldensgrad - in Form eines auf Dauer ausgerichteten Verkürzungsvorsatzes - des Bf., welcher gemäß § 23 Abs. 1 FinStrG Grundlage für die…
…hat der Bf. sein finanzstrafrechtlich relevantes Verhalten unverändert beibehalten und ignoriert beharrlich über ein Jahrzehnt jede monatliche Zahlungsverpflichtung von Selbstberechnungsabgaben, daher ist von einem hohen Verschuldensgrad auszugehen. Mildernd ist auch die weitere von der Amtsbeauftragten vorgetragene Schadensgutmachung. Zahlungen nach Tatbegehung können bei nachgeholter Meldung mit…
…wobei allerdings die vorliegenden Kriterien der "wiederholten Säumnis" und des Verschuldensgrades der "groben Fahrlässigkeit" im Verhältnis höher zu gewichten sind. 4.) Ergebnis: In Anbetracht der gegebenen Sach- und Rechtslage war der Beschwerde teilweise Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein…
…wobei allerdings die vorliegenden Kriterien der "wiederholten Säumnis" und des Verschuldensgrades der "groben Fahrlässigkeit" im Verhältnis höher zu gewichten sind. 4.) Ergebnis: In Anbetracht der gegebenen Sach- und Rechtslage war der Beschwerde teilweise Folge zu geben und spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision: Gegen ein…
…sei bei der Ermessensübung zu berücksichtigen, dass - ungeachtet des hohen Ausmaßes der Fristüberschreitung - der Verstorbene vom Nichtbestehen einer Steuerpflicht in Österreich ausgegangen sei und die Erbengemeinschaft unmittelbar nach Erkennen des Irrtums die entsprechenden Schritte eingeleitet habe. Ferner sei auf Grund der Nachzahlung der Steuern samt…
…wie folgt: Neben der Geldstrafe sind für das erstinstanzliche Verfahren gemäß § 64 Abs.2 Kosten in Höhe von 10 % der verhängten Geldstrafe, mindestens jedoch 10 € zu verhängen. Diese Kostenhöhe ist unabhängig vom Verschuldensgrad. Dieser Betrag ist nach der dem BFG vorliegenden Aktenlage noch unbeglichen…
…dass des bisherigen steuerlichen Verhaltens und des Verschuldensgrades ist ein Verspätungszuschlag in Höhe von 8 % angemessen. Berechnung: | Jahr | Einkommensteuer | Verspätungszuschlag | 2005 | 639,83 | 51,19 | 2006 | 1.406,88 | 112,55 | 2007 | 2.245…
…Teil des Verspätungszeitraumes festgesetzt wurden, sowie des bisherigen steuerlichen Verhaltens und des Verschuldensgrades ist ein Verspätungszuschlag in Höhe von 8 % angemessen Berechnung: [Grafik] Sohin war spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung…
…Anspruchszinsen nur für einen Teil des Verspätungszeitraumes festgesetzt wurden, sowie des bisherigen steuerlichen Verhaltens und des Verschuldensgrades ist ein Verspätungszuschlag in Höhe von 6 % angemessen und war somit spruchgemäß zu entscheiden. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof zulässig, da der Frage…