…im Verfahren nach einer "Offenlegung gemäß § 139 BAO" ist, ob hinterzogene Abgaben vorliegen und aufgrund dessen Verfahren über die gewöhnliche Verjährungsfrist hinweg wiederaufgenommen werden konnten. Mit Mail vom 17.1.2013 wendete sich der Beschwerdeführer (Bf), ein Abwasserverband, an seine damalige steuerliche Vertretung mit der…
…Abs. 2 erster Satz BAO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten. Streit besteht darüber, ob nach Lage des Falles die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von sieben Jahren (§ 207 Abs. 2 BAO) zum Tragen kommt (bezüglich der erstmaligen Anwendung der Verlängerung von sieben Jahren auf zehn Jahre siehe Ritz…
…9.2014, RV/7100483/2013, verwiesen, in welchen ebenfalls die Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben bejaht wurde. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil…
…bzw. seine steuerliche Vertretung die Wiederaufnahme der gegenständlichen Einkommensteuerverfahren allein aufgrund der ihrer Ansicht nach zu Unrecht herangezogenen verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben. Zur eingewendeten (allein strittigen) Wiederaufnahmeverjährung ist Folgendes zu sagen: § 304 BAO lautet: "Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur…
…in Rede stehenden Invalidenrenten eintretende Abgabenverkürzung wenn nicht absichtlich und wissentlich doch zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt hat bzw. ihm jedenfalls ein bedingter Vorsatz zuzurechnen war; daher war der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des …
…31.12.2008 Bemessungsverjährung eingetreten. Zusammenfassend sei aus oben angeführten Gründen der Abänderung der bekämpften Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen gestanden und seien diese aufzuheben. Darüber hinaus werde die Anwendung der Verjährungsbestimmungen für hinterzogene Abgaben in Abrede gestellt…
…nach Ansicht des Finanzamtes ein strenger Maßstab hinsichtlich der Kenntnis der Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes anzuwenden. Daher sei die zehnjährige Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO für hinterzogene Abgaben anzuwenden. Am 2. Dezember 2014 brachte die Bf. fristgerecht Beschwerde ein. Begründend führte sie im Wesentlichen aus…
…zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Da bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war, war…
…dass auch der Ausführende (im vorliegenden Fall: die Mitbeteiligte) vorsätzlich handelt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung ließ sich das Vorliegen einer hinterzogenen Abgabe und die Anwendbarkeit der längeren Verjährungsfrist bloß damit, dass keiner der bei Stoll behandelten Fälle einer Gesamtschuld vorliege und der Mitbeteiligten kein…
…der Besteuerung unterliegt sowie - ob hinsichtlich der Jahre 2008, 2011 und 2012 bereits die Verjährung eingetreten ist (Frage der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist wegen hinterzogener Abgaben). Bezüglich der Einkommensteuer 2016 beantragt der Bf., die Einkommensteuer gemäß DBA mit Polen nach der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt festzusetzen…
…12.2018. Im Jahr 2018 - und sohin binnen offener Verjährungsfrist - fand aber neben der Außenprüfung auch die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung statt. Der Einwand der Verjährung erweist sich aus den dargelegten Gründen hinsichtlich der Jahre 2011 und 2012 als unberechtigt. Zur Frage der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. der…
…in der vom Bf zitierten Kommentarstelle, S. 2170. Vielmehr ist es nach Stoll ausreichend, dass die Abgabe "objektiv" hinterzogen ist, es genügt, wenn diese Feststellung getroffen werden kann, auch wenn der Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. Den in der Literatur im Hinblick…
…… Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 207 Abs. 2 BAO die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt, soweit eine Abgabe hinterzogen ist. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist regelmäßig anzunehmen, dass derjenige, der über ein Vermögen verfügt und sich dazu entscheidet, dieses statt in Österreich im Ausland…
…Verjährungsfrage wie folgt Stellung: Nach Ansicht des Finanzamtes handle es sich bei den im fortgesetzten Verfahren noch offenen Verfahren betreffend Körperschaftsteuer 1994 und 1995 sowie Kapitalertragsteuer 1995 und 1996 um hinterzogene Abgaben. Zum einen beträfe dies die in den Streitjahren geltend gemachten Rechtsanwalts- und Beratungskosten…
…der grundsätzliche Bedeutung zukommt, nicht abhängt. Weder weicht die gegenständliche Entscheidung von der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Verjährung bei hinterzogenen Abgaben sowie zur verdeckten Ausschüttung ab, noch fehlt es an einer diesbezüglichen Rechtsprechung. Weiters ist die dazu vorliegende Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch nicht als…
…dass die Bf. keinem Irrtum bei der Abgabe ihrer Steuererklärungen unterlegen ist. Sie hat mit vollem Wissen und Willen, die Einkommensteuer von ihren hohen ausländischen Kapitaleinkünften hinterzogen. Grundsätzlich genügt für das Vorliegen einer Abgabenhinterziehung bedingter Vorsatz (dolus eventualis). Nach Auffassung des BFG ist aus den…
…Im Begründungsteil dieser Bescheide verwies die belangte Behörde auf § 207 Abs. 2 BAO und dass die Nichterklärung von Kapitaleinkünften den Tatbestand der hinterzogenen Abgaben erfüllt hätte, infolgedessen die verlängerte Festsetzungsverjährung anzuwenden gewesen wäre. Der Bf. sei in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig und hätte angesichts der medialen…
…die ihm allein zuzurechnenden Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft zu erklären. Die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben betrage 10 Jahre. Mit Schreiben vom 28. August 2018 erhob der Beschwerdeführer durch seinen früheren steuerlichen Vertreter das Rechtsmittel der Beschwerde und beantragte in beiden Jahren die Berücksichtigung von…
…geführt. Auf Basis des festgestellten Sachverhalts war das Bewirken einer Abgabenhinterziehung in Bezug auf die ESt 2014-2017 somit ausgeschlossen. In Hinblick darauf konnte auch die 10jährige Verjährungsfrist des § 207 (2) BAO für hinterzogene Abgaben nicht zur Anwendung gelangen. Beim Jahr 2015 kommt zudem der…
…eine Erklärungspflicht verletzt zu haben, könne die auf zehn Jahre verlängerte Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben nicht in Betracht kommen. Die dargelegten Verfehlungen würden auf einem Sachverhalt beruhen, der aufgrund seiner Komplexität steuerlich nicht versierten Personen selbst bei sorgfältiger Überlegung unterlaufen könnte und daher nicht als…