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UFSG RV/1007-G/09Festsetzungsverjährung - hinterzogene Abgaben (hier: Kraftfahrzeugsteuer)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2011

…dass der Bw. eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung bewirkt und somit einen Hinterziehungstatbestand verwirklicht habe, weshalb sich die Verjährungsfrist verlängere. Die am 29. Juli 2009 erfolgte bescheidmäßige Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer sei somit zu Recht innerhalb der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben erfolgt. Dagegen hat der Bw. mit nachstehender…

BFG RV/7101231/2025Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben - Feststellungen zur subjektiven Tatseite
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis07.05.2026

…im Verfahren nach einer "Offenlegung gemäß § 139 BAO" ist, ob hinterzogene Abgaben vorliegen und aufgrund dessen Verfahren über die gewöhnliche Verjährungsfrist hinweg wiederaufgenommen werden konnten. Mit Mail vom 17.1.2013 wendete sich der Beschwerdeführer (Bf), ein Abwasserverband, an seine damalige steuerliche Vertretung mit der…

BFG RV/7103426/2012Anwendbarkeit der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.06.2024

…Abs. 2 erster Satz BAO bereits Festsetzungsverjährung eingetreten. Streit besteht darüber, ob nach Lage des Falles die Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben von sieben Jahren (§ 207 Abs. 2 BAO) zum Tragen kommt (bezüglich der erstmaligen Anwendung der Verlängerung von sieben Jahren auf zehn Jahre siehe Ritz…

BFG RV/7100887/2012Anwendbarkeit der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.03.2017

…9.2014, RV/7100483/2013, verwiesen, in welchen ebenfalls die Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben bejaht wurde. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil…

UFSI RV/0062-I/02Eintritt der Verjährung in Bezug auf hinterzogene Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.11.2006

…die eine Abänderung der Vorschreibung rechtfertigen und zwar ungeachtet des Umstandes, ob es sich dabei um hinterzogene Abgaben handelt, sodass hinsichtlich der Bescheide betreffend Einkommensteuer für die Veranlagungszeiträume 1987 und Nachfolgende keine Verjährung eingetreten ist. Für die Veranlagungszeiträume vor 1987 - also für die Bescheide betreffend…

BFG RV/1100562/2018Anwendung der (verlängerten) Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2023Teil 1/2

…bzw. seine steuerliche Vertretung die Wiederaufnahme der gegenständlichen Einkommensteuerverfahren allein aufgrund der ihrer Ansicht nach zu Unrecht herangezogenen verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben. Zur eingewendeten (allein strittigen) Wiederaufnahmeverjährung ist Folgendes zu sagen: § 304 BAO lautet: "Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur…

BFG RV/1100562/2018Anwendung der (verlängerten) Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.01.2023Teil 2/2

…in Rede stehenden Invalidenrenten eintretende Abgabenverkürzung wenn nicht absichtlich und wissentlich doch zumindest für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen und damit bedingt vorsätzlich gehandelt hat bzw. ihm jedenfalls ein bedingter Vorsatz zuzurechnen war; daher war der Tatbestand der hinterzogenen Abgaben im Sinne des …

BFG RV/7102541/2012Rechtmäßigkeit der Anwendung der Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben im Rahmen einer Abänderung nach § 295 Abs. 1 BAO
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.11.2016

…31.12.2008 Bemessungsverjährung eingetreten. Zusammenfassend sei aus oben angeführten Gründen der Abänderung der bekämpften Einkommensteuerbescheide für die Jahre 2001 und 2002 der Eintritt der Festsetzungsverjährung entgegen gestanden und seien diese aufzuheben. Darüber hinaus werde die Anwendung der Verjährungsbestimmungen für hinterzogene Abgaben in Abrede gestellt…

BFG RV/7105391/2015Grunderwerbsteuer, hinterzogene Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2023Teil 1/2

…nach Ansicht des Finanzamtes ein strenger Maßstab hinsichtlich der Kenntnis der Bestimmungen des Grunderwerbsteuergesetzes anzuwenden. Daher sei die zehnjährige Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO für hinterzogene Abgaben anzuwenden. Am 2. Dezember 2014 brachte die Bf. fristgerecht Beschwerde ein. Begründend führte sie im Wesentlichen aus…

BFG RV/7105391/2015Grunderwerbsteuer, hinterzogene Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.09.2023Teil 2/2

…zu entscheiden. Es ist berechtigt, sowohl im Spruch als auch hinsichtlich der Begründung seine Anschauung an die Stelle jener der Abgabenbehörde zu setzen und demgemäß den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Da bereits Festsetzungsverjährung eingetreten war, war…

BFG RV/7101015/2012Rechtmäßige Festsetzung der Einkommensteuer innerhalb der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis22.06.2018

…dass auch der Ausführende (im vorliegenden Fall: die Mitbeteiligte) vorsätzlich handelt. Im Hinblick auf diese Rechtsprechung ließ sich das Vorliegen einer hinterzogenen Abgabe und die Anwendbarkeit der längeren Verjährungsfrist bloß damit, dass keiner der bei Stoll behandelten Fälle einer Gesamtschuld vorliege und der Mitbeteiligten kein…

UFSW RV/3148-W/121. Keine Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben bei Bescheidberichtigung nach § 293b BAO; 2. Keine Verlängerung der Verjährungsfrist durch Aktenübersendung vom Finanzamt an den UFS; 3. § 209a BAO nicht anwendbar, wenn eine Berufungsentscheidung UFS rechtswirksam geworden ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2013

…wäre (unter Hinweis auf die Berufung). Zumal der Tatbestand des § 33 Abs. 1 FinStrG erfüllt sei, handle es sich bei den zu Unrecht geltend gemachten Vorsteuern um hinterzogene Abgaben iSd § 207 Abs. 2 BAO, weshalb die gegenständliche Verjährungsfrist nach letzterwähnter Gesetzesstelle 10 Jahre betrage. b…

UFSS RV/0107-S/08Verjährung, hinterzogene Abgaben, Offenlegung, Anspruchszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.07.2012

…Februar 2008 ohne weiteres Vorbringen die Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Über die Berufung wurde erwogen: Die Wiederaufnahme des Verfahrens ist außerhalb der fünfjährigen Verjährungsfrist des § 207 Abs. 2 BAO ergangen. Für hinterzogene Abgaben gilt ab 1.1.2005 (Steuerreformgesetz 2005) grundsätzlich…

BFG RV/2101132/20191. Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist (hinterzogene Abgaben)? 2. Frage der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. Ansässigkeit in Ö
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2024Teil 1/2

…der Besteuerung unterliegt sowie - ob hinsichtlich der Jahre 2008, 2011 und 2012 bereits die Verjährung eingetreten ist (Frage der Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist wegen hinterzogener Abgaben). Bezüglich der Einkommensteuer 2016 beantragt der Bf., die Einkommensteuer gemäß DBA mit Polen nach der Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt festzusetzen…

BFG RV/2101132/20191. Anwendbarkeit der verlängerten Verjährungsfrist (hinterzogene Abgaben)? 2. Frage der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. Ansässigkeit in Ö
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.04.2024Teil 2/2

…12.2018. Im Jahr 2018 - und sohin binnen offener Verjährungsfrist - fand aber neben der Außenprüfung auch die bescheidmäßige Abgabenfestsetzung statt. Der Einwand der Verjährung erweist sich aus den dargelegten Gründen hinsichtlich der Jahre 2011 und 2012 als unberechtigt. Zur Frage der unbeschränkten Steuerpflicht bzw. der…

BFG RV/7104224/20141. Anwendung der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben 2. Verhängung von Verspätungszuschlägen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.02.2017

…in der vom Bf zitierten Kommentarstelle, S. 2170. Vielmehr ist es nach Stoll ausreichend, dass die Abgabe "objektiv" hinterzogen ist, es genügt, wenn diese Feststellung getroffen werden kann, auch wenn der Täter nicht mehr zur Verantwortung gezogen werden kann. Den in der Literatur im Hinblick…

UFSI RV/0287-I/07Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens, neu hervorgekommene Tatsachen,hinterzogene Abgaben, Festsetzungsverjährung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.11.2011

…der Abgabenbehörde ein Vergleich im Sinne der zitierten Bestimmung des ABGB abgeschlossen worden sei, der eine spätere Wiederaufnahme des Verfahrens unzulässig mache, geht daher ins Leere. Hinsichtlich des Einwandes der Verjährung ist zu bemerken, dass gemäß § 207 Abs. 2 BAO die Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben…

UFSG RV/0030-G/031.) Zuflusszeitpunkt eines Veräußerungserlöses; 2.) Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben; 3) Ermittlung eines steuerpflichtigen Spekulationsgewinnes bei sukzessivem Erwerb und Verkauf einer Liegenschaft mit unterschiedlichen Wertverhältnissen einzelner Liegenschaftsteile (Mischpreisverhältnisse).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.08.2006

…dargestellten Umstände hinreichend erhärtet erscheint, geht auch der UFS davon aus, dass für das Jahr 1993 die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben zur Anwendung zu kommen hat. Somit bleibt die Frage der Befugnis zur Wiederaufnahme des ESt-Bescheides 1993 zu klären. Die Erstbehörde hat sowohl…

BFG RV/1100582/2015Wohnsitz nach DBA-Liechtenstein; Nachweis der verlängerten Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis04.03.2022

…… Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass gemäß § 207 Abs. 2 BAO die Verjährungsfrist zehn Jahre beträgt, soweit eine Abgabe hinterzogen ist. Nach allgemeiner Lebenserfahrung ist regelmäßig anzunehmen, dass derjenige, der über ein Vermögen verfügt und sich dazu entscheidet, dieses statt in Österreich im Ausland…

UFSI RV/0576-I/04Nichtvorliegen der Voraussetzungen zur Anwendung der längeren Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.12.2005

…auf der Grundlage der Kontrollmitteilung und der Jahreserklärungen zur Einkommensteuer für die Jahre 1993 bis 2002. Die Einkommensteuerbescheide hinsichtlich der Jahre 1993 bis 1998 wurden gesondert begründet. Darnach erfolgte die steuerliche Erfassung der Zinseinkünfte unter Anwendung der zehnjährigen Verjährungsfrist bei hinterzogenen Abgaben gem. § 207 Abs…