…mit dem Antrag, den bekämpften Rückforderungsbescheid ersatzlos zu beheben. Die Berufung wird damit begründet, dass der Betrag von mir gutgläubig verbraucht wurde. Ich und mein Ehegatte haben dem damals zuständigen Finanzamt 18/19/ Klosterneuburg bereits im Dezember 2012 mitgeteilt, dass wir am ....12. 2009 geheiratet…
…worden ist (vgl. VwGH 18.4.2007, 2006/13/0174). Umstände wie der gutgläubige Verbrauch des Geldes oder eine mögliche Härte der Rückzahlung sind im Rückforderungsverfahren gesetzlich nicht vorgesehen. Allfälligen Zahlungsschwierigkeiten kann jedoch (unter den gesetzlichen Voraussetzungen) im Rahmen einer Zahlungserleichterung, insb durch eine Ratenvereinbarung…
…13/0079) oder wenn der Bezug der Leistungen ausschließlich auf einen Fehler des Finanzamtes zurückzuführen wäre (vgl. VwGH 3.8.2004, 2001/13/0048). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes hindert auch ein gutgläubiger Verbrauch eine Rückforderung nicht. "§ 26 FLAG normiert eine objektive Erstattungspflicht desjenigen…
Ein allfälliger gutgläubiger Verbrauch steht der Rückforderung ebenso wie die schwierige wirtschaftliche Situation der Bf nicht entgegen. Abstandnahme von der Rückforderung, Ratenzahlung, Nachsicht Ein allfälliges Ansuchen der Bf um Anweisung, von der Rückforderung des unrechtmäßigen Bezuges abzusehen, weil die Rückforderung unbillig wäre, wäre an das…
…wobei es ausschließlich auf die Verwirklichung des objektiven Sachverhaltes ankomme. Umstände, wie etwa ein inzwischen erfolgter gutgläubiger Verbrauch, spielten daher keine Rolle. Daraufhin langte ein Antrag auf Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht ein. Der Beschwedeführer hielt sein bisheriges Vorbringen aufrecht und ergänzte: Die schriftliche…
…der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags oder die Verwendung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrags, sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes für die Verpflichtung zur Rückerstattung unrechtmäßiger Beihilfenbezüge unerheblich. Gleiches gilt für den gutgläubigen Verbrauch der Beträge (vgl. die bei Wanke in Lenneis/Wanke, FLAG 2.A…
…Rz 285 ff). Die zu Unrecht bezogenen Familienleistungen seien gemäß § 26 FLAG 1967 zurückzuzahlen. Subjektive Momente wie Verschulden und gutgläubiger Verbrauch seien dabei nicht zu berücksichtigen. Ein Überbezug müsse auch dann zurückbezahlt werden, wenn die Auszahlung auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen sei. Der Beschwerdeführer…
…Rz 285 ff.). Die zu Unrecht bezogenen Familienleistungen seien gemäß § 26 FLAG 1967 zurückzuzahlen. Subjektive Momente wie Verschulden und gutgläubiger Verbrauch seien dabei nicht zu berücksichtigen. Ein Überbezug müsse auch dann zurückbezahlt werden, wenn die Auszahlung auf eine Fehlleistung der Abgabenbehörde zurückzuführen sei. Die Beschwerdeführerin…
…Oktober 2017 bis Jänner 2018. Rechtliche Würdigung: Strittig ist, ob die Familienbeihilfe und die Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum Oktober 2017 bis Jänner 2018 zu recht zurückgefordert wurden und-falls dies zutrifft-ein gutgläubiger Verbrauch der Rückforderung entgegenstünde. Die hier zunächst maßgebliche Bestimmung des § 2 Abs…
…In der Folge habe die Abgabenbehörde die Familienbeihilfe herabgesetzt, jedoch weiterhin gewährt. Ein allfälliger Übergenuss sei daher von der Bf gutgläubig verbraucht worden. Nachdem das Finanzamt seit über zwei Jahren Kenntnis davon gehabt hätte, dass sowohl der Hauptwohnsitz von der Bf als auch der ihres…
…angeführt gewesen sei. Die Bf. habe daher mit Recht von einem rechtmäßigen Bezug der FB und des KAB ausgehen können und habe daher die besagten Beträge gutgläubig verbraucht. Insoweit die Rückforderung auch mit der Vollendung des 25. LJ von CK begründet werde, sei sie unzutreffend…
…wonach er die zu Unrecht ausbezahlten Mehrbeträge gutgläubig verbraucht habe, erweist sich daher als nicht zielführend, denn ein gutgläubiger Verbrauch ändert nichts an der Einkommensteuerpflicht. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Zur Zulässigkeit einer Revision Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art 133 Abs 4…
…Damit habe der Gesetzgeber bereits dargetan, dass er die Gründe, die zur Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe geführt haben, ebenso wie deren gutgläubigen Verbrauch im Anwendungsbereich des § 26 Abs. 1 FLAG 1967 grundsätzlich als unmaßgeblich erachtet habe. Die Rückforderung zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe stelle somit…
…die Mitteilung steht einer Rückforderung nicht entgegen (vgl. VwGH 20.9.2023, Ro 2023/13/0012). Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Unbilligkeitsgründe (Fehler des Finanzamtes, gutgläubiger Verbrauch der bezogenen Beträge, finanzielle Schwierigkeiten) können im gegenständlichen Verfahren, das keinerlei Ermessen einräumt, nicht berücksichtigt werden…
…2015; 20.6.2016, RV/7100264/2016; VwGH 24.6.2009, 2007/15/0162). Der gutgläubige Verbrauch der Beträge ist rechtlich ohne Bedeutung, weil der Rückforderungsanspruch nach § 26 Abs. 1 FLAG 1967 nur auf die objektive Unrechtmäßigkeit des Bezuges der Familienbeihilfe abstellt (vgl. z.B…
…den in Artikel 15 StGG genannten allgemeinen Staatsgesetzen, denen auch die Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzen Tage unterworfen ist (BFG 27.12.2024, RV/7105285/2018). Gutgläubiger Verbrauch der Familienbeihilfe Vorgetragen wurde, die gegenständliche Rückforderung sei ungerechtfertigt, weil 1) die Bf bei der…
…Argumente wie Weiterleitung an die berechtigte Person oder gutgläubiger Verbrauch zugunsten des Kindes haben ein Abgehen von der zitierten Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof nicht bewirkt. Die deutsche Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG) sieht in ihrem Abschnitt V 37 Absatz 1 folgende Billigkeitsmaßnahme…
…Grund bestehe folglich ein Eigenanspruch auf Familienbelhilfe nach § 6 Abs 5 FLAG 1967. Weiters Vorbringen bezieht sich auf den gutgläubigen Verbrauch der Familienbeihilfe. Im Beschwerdefall erging zunächst der Beschluss des BFG 19.01.2022, RV/7100160/2022, mit dem die unmittelbar beim BFG eingebrachte Bescheidbeschwerde…
…im gegenständlichen Fall objektiv rechtswidrig war, erweist sich der angefochtene Rückforderungsbescheid als rechtmäßig. Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Unbilligkeitsgründe (Fehler des Finanzamtes, gutgläubiger Verbrauch der bezogenen Beträge) können im gegenständlichen Verfahren, das keinerlei Ermessen einräumt, nicht berücksichtigt werden. Billigkeitserwägungen können dagegen in einem…
…im (ersten) Einkommensteuerbescheid vom 28.3.2023, welche durch die Übermittlung eines unrichtig ausgefertigten Lohnzettels herbeigeführt worden war, mit dem angefochtenen Bescheid korrigiert. Die Beschwerde war daher abzuweisen. Die von der Beschwerdeführerin ins Treffen geführten Umstände (gutgläubiger Verbrauch, enorm gestiegene Kosten für Medikamente, Pflegekosten, Lebensmittel…