… 30 Abs. 1 soll auch der steuerliche Begriff des Grundstücks definiert werden. Unter einem Grundstück sind für ertragsteuerliche Belange der Grund und Boden samt Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zu verstehen. Als (Teil-)Grundstück gelten diese Wirtschaftsgüter aber jeweils auch für sich, wenn sie isoliert veräußert…
… 30 Abs. 1 soll auch der steuerliche Begriff des Grundstücks definiert werden. Unter einem Grundstück sind für ertragsteuerliche Belange der Grund und Boden samt Gebäude und grundstücksgleiche Rechte zu verstehen. Als (Teil-) Grundstück gelten diese Wirtschaftsgüter aber jeweils auch für sich, wenn sie isoliert veräußert…
können entweder als Verbindungen von Grund und Boden mit Gebäuden direkt unter den Begriff des Grundstückes subsumiert oder als grundstücksgleiche Rechte (Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen) gemäß der Grundstücks-Definition in § 30 Abs. 1 Satz 2 EStG unter den Begriff…
…Erlaubnis zur Ausübung folgenden Gewerbes erteilt: die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie über Wohnräume und gewerblich genutzte Räume die Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über den Erwerb…
…Leitung im öffentlichen Interesse betreibe. Es werde aber nicht bestritten, dass die BF Eigentümerin der über die Grundstücke verlaufenden Leitung sei. Entgegen dem Vorbringen der BF handle es sich bei den Leitungsrechten nicht um grundstücksgleiche Rechte. Aus § 485 ABGB ergebe sich, dass eine Dienstbarkeit nicht…
…bürgerlichen Rechts über Grundstücke gehört, dass diese den Gegenstand eines im Grundbuch einverleibungsfähigen Rechts bilden können - "keine anderen als die im Grundbuch einverleibungsfähigen Rechte als grundstücksgleich angesehen werden können". Aufgrund dieser äußerst engen Definition "ist (nur) das Baurecht als grundstücksgleiches Recht " anzusehen (VwGH 10. 9…
…Abs. 1 dHGB haben Kreditinstitute Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs…
…Abs. 1 dHGB haben Kreditinstitute Beteiligungen einschließlich der Anteile an verbundenen Unternehmen, Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten, Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken, technische Anlagen und Maschinen, andere Anlagen, Betriebs…
…sind Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). […] (4) Soweit Grundstücke am 31. März 2012 nicht steuerverfangen waren, sind als Einkünfte…
…soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Gemäß § 30a Abs. 1 EStG 1988 in der im Beschwerdejahr geltenden Fassung unterliegen Einkünfte aus der Veräußerung von…
…Mittelschule ***Ort1***, Sportplatzflächen und Parkplatzflächen in Form von Superädifikaten errichtet worden seien. Nach derzeitigem Meinungsstand des Finanzamtes würden grundstücksgleiche Rechte (Baurecht/Superädifikat) wie bebaute oder unbebaute Grundstücke bewertet und die Grunderwerbsteuer mindestens vom Grundstückswert vorgeschrieben werden. Folgte man dieser Ansicht, sei sowohl bei der Übertragung…
…1988 enthalte für den hier maßgeblichen Zeitraum (1.4.2012 - 31.12.2012) eine gesetzliche Definition des Begriffes "Grundstück", der Grund und Boden, Gebäude sowie grundstücksgleiche Rechte umfasse. Die allgemeine Grundregel werde dadurch überlagert und falle die Veräußerung von Kommanditanteile daher nicht unter § 30 Abs…
…März 2020, ABNr.:_1, sowie dem Artikel von Univ.-Prof. Dr. Reinhold Beiser, Grundstücksgleiche Rechte in der ImmoESt, ÖStZ 2016/479, aus wie folgt: "Wie von der BP richtig festgestellt, handelt es sich um ein Baurecht. Das Baurecht ist ein dingliches Recht, ebenso das Fruchtgenussrecht…
…Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6…
…soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Gemäß § 30 Abs. 3 EStG 1988 ist als Einkünfte der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den Anschaffungskosten anzusetzen…
…privaten Bereich nicht steuerbar. Eine Steuerpflicht sei lediglich im Bereich des Spekulationstatbestandes gegeben. Demgegenüber vertrete das Finanzamt die Auffassung, bei Wohnrechten handle es sich nicht um grundstücksgleiche Rechte und somit nicht um die Veräußerung von “Grundstücken“. Es lägen sonstige Einkünfte im Sinne des § 29 Z…
…öffentlichen Recht (Fettdruck im Original) geregelt (Hoheitsverwaltung) und unterliege nicht "den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke". Damit sei klar: Dienstbarkeiten, Jagd- und Fischereirechte seien weder grundstücksgleiche Rechte noch als (Teil-)Grundstück zu qualifizieren. Der Grundstücksbegriff nach § 30 EStG decke sich mit dem Grundstücksbegriff nach …
…Veräußerungsgeschäfte von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (grundstücksgleiche Rechte). Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Bei Tauschvorgängen ist § 6…
…machte und an Y weiterleitete. Gemäß Bescheid vom Landratsamt A ist Herr X berechtigt, unter anderem die „Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume … “ durchzuführen. Der erwartete Kaufpreis sollte zwischen 1,2 und…
…von Grundstücken, soweit sie keinem Betriebsvermögen angehören. Der Begriff des Grundstückes umfasst Grund und Boden, Gebäude und Rechte, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen („grundstücksgleiche Rechte“). Bei unentgeltlich erworbenen Grundstücken ist auf den Anschaffungszeitpunkt des Rechtsvorgängers abzustellen. Gemäß § 30 Abs. 4 Z…