…dass aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen kein eigenes Küchenpersonal beschäftigt wurde (kostengünstiger). Damit liegt aber auch keine Betriebsführung iSd Verordnung vor. Sinn und Zweck einer Pauschalierung ist es, gleichartige Betriebe in pauschaler Form zu besteuern – dies begründet aber auch eine zumindest annähern gleiche Betriebsführung und Kostenstruktur sowie…
…Grundlage einer Schätzung sein. Außerdem würden die dort angeführten Sudhausausbeuten einerseits mit modernen Industriebrauereien und andererseits mit Hobbybrauereien verglichen. Vergleichsmaßstab für eine Schätzungsbefugnis im Sinne der BAO seien jedoch gleichartige Betriebe. Als gleichartig in diesem Sinne könnten nur Kleinbrauereien herangezogen werden. Im Zuge von Schätzungsbefugnissen…
…Gesellschaftsvertrag vom Datum1 "die Verwertung von Immobilien, insbesondere des Objektes Adresse Ort1". Weiters war sie berechtigt, "gleichartige oder ähnliche Betriebe zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, die Geschäftsführung an anderen Unternehmungen zu übernehmen…
…vom Datum1 "die Verwertung von Immobilien, insbesondere des Objektes Adresse1, Ort1" und die weiters berechtigt war, "gleichartige oder ähnliche Betriebe zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, die Geschäftsführung an anderen Unternehmungen zu übernehmen…
…Gesellschaftsvertrag vom Datum1 "die Verwertung von Immobilien, insbesondere des Objektes Adresse Ort1". Weiters war sie berechtigt, "gleichartige oder ähnliche Betriebe zu erwerben, sich an solchen in jeder Form zu beteiligen, den Geschäftsbetrieb auf verwandte Zweige jeder Art auszudehnen, die Geschäftsführung an anderen Unternehmungen zu übernehmen…
…wenn es sich bei Geschäftsführer- und Erfindertätigkeit nicht um gleichartige Tätigkeiten handeln würde, so wären sie jedenfalls im vorliegenden Fall geeignet, einander zu ergänzen. Die Abgabenbehörde würde daher betreffend der Geschäftsführer- und Erfindertätigkeit von einem einheitlichen Betrieb ausgehen, die Feststellungen in der Beschwerde hinsichtlich Betriebsausgabenpauschale…
…Bericht der Betriebsprüfung ein Anhaltspunkt dafür, dass Beschäftigte des Beherbergungsbetriebes übergreifend auch im Kraftwerk tätig wären. Dies erschiene auch lebensfremd angesichts des gänzlich unterschiedlichen Anforderungsprofils an touristische Dienstleister (Köche, Kellner, Zimmermädchen) und technische Mitarbeiter im Kraftwerksbetrieb. Jedoch sei im gegenständlichen Fall von "nicht gleichartigen Tätigkeiten…
…Betrieb ist unter der EW-AZ a steuerlich erfasst. Die Bf. hat durch den Kauf des luf Betriebes "Hof", dessen Flächen unmittelbar an ihre forstwirtschaftliche Flächen in der EZ x grenzen und in räumlicher Nähe zu den luf Flächen in der EZ y liegen, gleichartige…
…führen, dass gleichartige Tätigkeiten, die folglich miteinander im Wettbewerb stehen, umsatzsteuerlich unterschiedlich behandelt werden und es damit zu einer - unzulässigen - Benachteiligung gleichartiger Tätigkeiten für in einem anderen EU-Land ansässige land- und forstwirtschaftliche Betriebe gegenüber inländischen Betrieben kommt. Hinzuweisen ist der Vollständigkeit halber darauf, dass…
… 101 Abs 3 BAO). Entscheidungsgründe Verfahrensgang Dem Beschwerdefall liegt folgendes Verfahrensgeschehen zugrunde: Im streitgegenständlichen Jahr 2022 betrieben **A** und **B** in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) eine Rechtsanwaltskanzlei. In beschwerdegegenständlicher Hinsicht wurden in einem mehrmonatigen Zeitraum (vom 7.11.2020 bis 1.3…
…zum österreichischen Familienbeihilfenrecht wie folgt gegeben (auszugsweise): "Hinweis: In Österreich besteht für volljährige Kinder nur unter der Voraussetzung Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn die Kinder sich in Berufsausbildung befinden und diese nachweislich zügig und zielstrebig betreiben. Für die Kinder: Abiturzeugnisse, Ausbildungsnachweise und Erfolgsbescheinigungen ab Juni 2018…
…nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb, wenn sie geeignet sind, einander zu ergänzen (VwGH 21. Mai 1990, 88/15/0038). Eine wirtschaftliche Über- und Unterordnung liegt im Außenprüfungsfall zwar nicht vor, wohl aber eine wirtschaftliche und organisatorische Verflechtung auf derselben Ebene. Die drei Betriebe…
…e. undatierten Aktenvermerk existieren nicht mehr . Es gibt auch keine Niederschrift oder eine gleichwertige schriftliche Urkunde, laut welcher der Gesellschafter oder die Gesellschafterin der Bf jemals davon gesprochen haben, gerichtliche Schritte gegen die erste Betreibergesellschaft eingeleitet zu haben (NiS 6.2.2020 S. 5).  …
stellt im Allgemeinen das wichtigste Kriterium eines Pachtvertrages dar, sofern dies auf einem wirtschaftlichen Interesse des Bestandgebers am Bestehen und der Art des Betriebes beruht (VwGH vom 26.02.1993, 91/17/0119 und VwGH vom 22.02.2000, 95/14/0033). Wie bei dem…
…dass beim betroffenen Dienstnehmer weder eine vordergründige Unterbrechung des Dienstverhältnisses, noch eine Änderungskündigung vorgelegen sei, sondern der Dienstnehmer ursprünglich infolge geringer Betriebsauslastung gekündigt worden sei und es sei nicht geplant gewesen, ihn in absehbarer Zeit wieder einzustellen. Unmittelbar nach dem Kündigungstermin (30.06.2005) habe…
…Haushaltsgebarung. Die Leistungen würden auf einem bestehenden Konkurrenzmarkt aufgrund privatrechtlicher Vereinbarungen erbracht. Die Umsatzbesteuerung vermeide damit Wettbewerbsverzerrungen, gleichartige Leistungen der Wirtschaftsteilnehmer würden gleich besteuert. 5. Die Entgelte für die im Rahmen des *KPZ* erbrachten Leistungen, das seien 30.842,64 Euro im Jahr 2014, 32…
…in Anspruch genommen worden ist, oder es sich um Bezüge handelt, die auf Grund einer Überweisung einer MV-Kasse (§ 17 BMSVG oder gleichartige österreichische Rechtsvorschriften) geleistet werden, sind nicht steuerpflichtig. Werden die wiederkehrenden Bezüge als angemessene Gegenleistung für die Übertragung von Wirtschaftsgütern geleistet, gilt folgendes: …
…Rz 338; Ehgartner, aao mit Hinweis auf VwGH 24.11.11, 2007/15/0154). Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb und somit eine Beurteilungseinheit, wenn sie geeignet sind, einander zu ergänzen (Fuchs/Renner in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, EStG22 Liebhabereiverordnung (Stand 1.10.2021…
…Beschränkungen zu unterlassen, die - obwohl sie unterschiedslos für Einheimische wie für Dienstleistende anderer Mitgliedstaaten gelten - geeignet sind, die Tätigkeit eines in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden, der dort rechtmäßig gleichartige Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden oder zu behindern (vgl. EuGH-Urteile Arblade u.a. vom 23…
…zu. Es kommt auf das Ausmaß der objektiven organisatorischen, wirtschaftlichen und finanziellen Verflechtung zwischen den einzelnen Betrieben im Einzelfall an (22.11.1995, 94/15/0154, mwN, 4.9.2014, 2014/15/0001). Nicht gleichartige Tätigkeiten bilden einen einheitlichen Betrieb, wenn sie geeignet sind, einander…