…Mindestkriterien des § 23 Abs 7 BWG entspreche, die also neben der in § 23 Abs 7 Z 3 BWG geforderten Nettoverlusttragungspflicht keine „Gewinnbeteiligung“ oder „Liquidationserlösbeteiligung“ vorsehen und gewinnabhängige Zinsen iSd § 23 Abs 7 Z 2 BWG gewähren, um „obligationenartige“ bzw „obligationenähnliche“ Genussrechte handle, die dem Gläubiger…
…abzuweisen." Seinen Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision begründete das Gericht damit, dass es bereits eine ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zur Frage gebe, ob ein "unternehmerisches" Genussrecht oder ein nicht gesellschaftsteuerpflichtiges Darlehen eines Nichtgesellschafters vorliege, wenn gewinnabhängige fixe Zinsen, volle Verlustbeteiligung, Beteiligung am Liquidationserlös, Nachrangigkeit…
…oder im schlimmsten Fall null, so wäre auch eine Nachholung der Zinsen nicht mehr möglich. Da die Nachholbarkeit ausgefallener Vergütungen mit dem Auslaufen der Genussscheine ihr Ende findet, ist der Anspruch als solcher gewinnabhängig und liegt keine bloße Stundungsabrede vor, wie sie möglicherweise auch in…
…4 Abs. 1 lit. d RL 69/335/EWG dar, wenn dafür von der Kapitalgesellschaft gewinnunabhängig 10% Zinsen p.a. vom hingegebenen Kapitalbetrag zu zahlen sind, keine Beteiligung der Genussrechtsberechtigten am laufenden Verlust und am Liquidationserlös vorgesehen sind, sie keine Mitwirkungsrechte hat und die Genussrechte…
… 4, 11). Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes ist hier das Genussrecht einem Darlehen gleich, da die Zinsen einerseits vom Nominalbetrag des hingegebenen Kapitals und nicht vom Gewinn berechnet werden und andererseits auch die Auszahlung der Zinsen nicht gewinnabhängig ist, sondern von der Bf., gleichgültig ob ein…
…oder im schlimmsten Fall null, so wäre auch eine Nachholung der Zinsen nicht mehr möglich. Da die Nachholbarkeit ausgefallener Vergütungen mit dem Auslaufen der Genussscheine ihr Ende findet, ist der Anspruch als solcher gewinnabhängig und liegt keine bloße Stundungsabrede vor, wie sie möglicherweise auch in…
…so konzipiert, dass in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die gewinnabhängige Forderung gegenüber der ehemaligen Bf2 der TO zuzurechnen wäre. In wirtschaftlicher Betrachtungsweise hätte die TO eine gesellschaftsteuerpflichtige Kapitalzufuhr in Höhe von 371.214.536,75 € an die ehemalige Bf2 geleistet und so den Tatbestand des § 2…
…habe, als Ausgleich dafür die Miete für die Liegenschaft erhöht wurde und die Zinsen von der Bankverbindlichkeit in Abzug gebracht wurden. Die Einkommensteuerbescheide der Jahre 2005 bis 2007 wurden jeweils erklärungsgemäß erlassen. Mit Prüfungsauftrag vom 30.07.2010 wurde am 16.09.2010 beim Bf…
…eine Verbindlichkeit der GESELLSCHAFT gegenüber der GENOSSENSCHAFT besteht, die die Zinsen für die Genussrechte in Höhe von € 2.000,00 (VJ:€ 0,00) beinhaltet und dass die GESELLSCHAFT als Gruppenmitglied an einer Unternehmensgruppe im Sinne der § 9 KStG mit Wirkung ab dem Geschäftsjahr…
…im Juli 2008) kann es dabei nicht ankommen. Allenfalls wären die Einkünfte zu splitten: Fixverzinsung 8% plus Gewinnanteil in 2007 einerseits und Zwerganteil plus Purchase Part B (Anteil Verkauf "Consultents") plus Zinsen in 2008 andererseits. Hinsichtlich des Argumentes, dass ein Ausstieg nur bei "exit proceeds…
…im Juli 2008) kann es dabei nicht ankommen. Allenfalls wären die Einkünfte zu splitten: Fixverzinsung 8% plus Gewinnanteil in 2007 einerseits und Zwerganteil plus Purchase Part B (Anteil Verkauf "Consultents") plus Zinsen in 2008 andererseits. Hinsichtlich des Argumentes, dass ein Ausstieg nur bei "exit proceeds…
…im Juli 2008) kann es dabei nicht ankommen. Allenfalls wären die Einkünfte zu splitten: Fixverzinsung 8% plus Gewinnanteil in 2007 einerseits und Zwerganteil plus Purchase Part B (Anteil Verkauf "Consultents") plus Zinsen in 2008 andererseits. Hinsichtlich des Argumentes, dass ein Ausstieg nur bei "exit proceeds…
…Sachverhalt Die Bf. ist zu FN ***2*** in das Firmenbuch des Landesgerichts ***3*** eingetragen und ist der 31. Dezember ihr Bilanzstichtag. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT) der Bf. hat im Wirtschaftsjahr 2021 € ***4*** betragen. Von der Bf. sind im Jahr 2022 Gewinnbeteiligungen…
…4 Abs. 1 lit. d RL 69/335/EWG dar, wenn dafür von der Kapitalgesellschaft gewinnunabhängig 10% Zinsen p.a. vom hingegebenen Kapitalbetrag zu zahlen sind, keine Beteiligung der Genussrechtsberechtigten am laufenden Verlust und am Liquidationserlös vorgesehen sind, sie keine Mitwirkungsrechte hat und die Genussrechte…
…Geldgebers, Mitwirkungsrechte bei außergewöhnlichen Geschäften sowie die Vereinbarung eines Wettbewerbsverbotes (VwGH vom 16.4.1991, 90/14/0120). Vom Darlehen mit Gewinnbeteiligung, bei welchem der Darlehensnehmer das Darlehen gegen Gewinnansprüche anstatt gegen Zinsen erhält, unterscheidet sich die stille Gesellschaft durch (vertraglich aber ausschließbare) Verlustbeteiligung, Kontrollrechte…
…bei rein formalrechtlicher Betrachtung, die Bf1 als 100 %ige Gesellschafterin jedenfalls zu 100 % an den Gewinnen ihrer Tochter Bf2 beteiligt wäre. Die Begebung eines gewinnabhängigen Darlehens (Mezzaninkapital) würde bei rein formalrechtlicher Betrachtungsweise zu einem völlig unverständlichen Ergebnis führen, zumal die Bf1 keine wie immer gearteten…
…welche die Bf. gerne gesondert übermittle. Es könne daher nicht von einem Verzicht auf die Zinsenforderungen vor dem Hintergrund der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung ausgegangen werden, da bei einer allfälligen Zinsbelastung der Gesellschaften eine Wirtschaftsguteigenschaft nicht gegeben gewesen sei bzw. da das gleiche steuerliche Ergebnis durch die…
…gewährten und mit einer gewinnabhängigen Verzinsung versehenen Darlehen bzw Kredite. Die Bemessungsgrundlage für die festgesetzte Gesellschaftsteuer setzt sich wie folgt zusammen: | Bezeichnung | Betrag in EUR | Gesellschaftereinzahlungen | 5.369.133,73 | Abgetretene Darlehen | 5.000.000,00 | Mezzaninkapital |…
…15 Darlehen O**** R*** - nicht anerkannter Zinsenaufwand | | 4.950,43 | | Nach Bp. | -102.768,48 | 227.034,08 | 921.896,42 | | | | | Zeitraum | 2013 | 2014 | | Euro | Euro | Vor…
…Finanzierungskosten und betreffe die unmittelbare Gegenleistung des Schuldners für die Überlassung von Fremdkapital. Die Zinsen könnten fix, variabel oder gewinnabhängig ausgestaltet sein wobei es keine Rolle spiele, ob Zinsvorauszahlungen oder -nachzahlungen geleistet würden, weshalb auch Unterschiedsbeträge zwischen dem Zuzahlungs-und Rückzahlungsbetrag Zinsen iSd § 11 Abs…