…Gutscheine somit entsprechend der Auffassung in der Literatur mit EUR 0 zu bewerten, weil das betreffende Wirtschaftsgut nach seiner Beschaffenheit weder tatsächlich noch fiktiv im gewöhnlichen Geschäftsverkehr einen Käufer/Interessenten finde. Dieses Ergebnis werde durch den Umstand unterstrichen, dass die ***A*** Gutscheine ohne Entgelt seitens…
…ist, aus Sicht der Spielteilnehmer (Empfängerhorizont) zu beurteilen ist. Beim gemeinen Wert iSd § 10 BewG handelt es sich um den Preis, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei der Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu…
…Wortlaut des § 10 Abs.1 BewG 1955 um, und stellt auf den Preis ab, den ein Privater im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, bei einer Veräußerung des Wirtschaftsgutes durch ein Unternehmen zu bezahlen hätte. Bei einem Privatverkauf seien die gesetzlichen Rahmenbedingungen aber anders ausgestaltet (z.B. Gewährleistung, Garantie)…
…Anteil sei dessen gemeiner Wert i.S.d. § 10 BewG. Der gemeine Wert werde durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei seien alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Gemäß Pkt…
…Unter Berücksichtigung des Umstandes, dass F amerikanischer Staatsbürger gewesen sei und im Geschäftsverkehr seine texanische Rechnungsadresse verwendet habe, könne nicht von einem auf Dauer angelegten Aufenthalt in W gesprochen werden. Ein gewöhnlicher Aufenthalt habe nicht glaubhaft gemacht werden können. Es liege daher keine unbeschränkte Steuerpflicht…
…des Verkehrswertes (Marktwertes) der beschriebenen Liegenschaftsteile ohne "private Bauteile" und ohne Bodenwert Dieser Wert wird durch den Preis bestimmt, der üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. In diesem Fall ist als Bewertungsgrund ausdrücklich die Ermittlung einer steuerrechtlichen Bemessungsgrundlage für die betriebl…
…Dies gilt auch Fliesen auf überdachten Flächen wie Balkonen, da diese nach Durchfeuchtung ebenfalls vom Frost geschädigt werden können.Da gewöhnlicher Fugenmörtel wasserdurchlässig ist, muss auch bei Verklebung und Unterkonstruktion auf frostbeständige Materialien und richtige Verarbeitung geachtet werden. Die theoretische Beanspruchung der Glasur (Oberflächenverschleiß/Abrieb…
…kleine Zusatzfläche anzuschaffen und dass sie zur Erreichung dieses Ziels bereit war, eine im Vergleich zum gewöhnlichen Geschäftsverkehr weit überhöhte Aufzahlung zu leisten. Aufgrund dieser Umstände kann nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts davon ausgegangen werden, dass dem zusätzlichen Ankauf dieser Kleinfläche ein ganz besonderes Interesse zugrunde…
weitere GZ. RV/5300006/2016 RV/5300012/2016 RV/5300013/2016 IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Linz 3 des Bundesfinanzgerichtes hat durch den Vorsitzenden Dr. Richard Tannert, den Richter Dr. Peter Binder und die fachkundigen Laienrichter Dr. Ernst Grafenhofer und Franz Rabeder in…
…zur Ermittlung einer Wertersatzes für verfallsbedrohte Gegenstände ist laut Judikatur des Bundesfinanzgerichtes der Preis zu verstehen, welchen die Finanzstrafbehörde (nunmehr das Zollamt Österreich) als neue Eigentümerin der Gegenstände bei einer Veräußerung für diese in den von ihr erreichbaren Marktbereichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (eigene Versteigerung, Freihandverkauf…
…***N*** und ***R*** bedienten, um sich Einnahmen unter Umgehung der steuerlichen Erfassung zu verschaffen. Der Sorgfaltsmaßstab eines ordentlichen Unternehmers ist bei derartigen Gestaltungen höher als im gewöhnlichen Geschäftsverkehr anzusetzen. Eine Identitätsfeststellung der für die Subunternehmen handelnden Personen ist wie auch der Nachweis der Vertretungsvollmacht von…
Schließlich sind nur solche Vergleichspreise zu berücksichtigen, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften des Gebäudes bei einer Veräußerung zu erzielen wären, wobei ungewöhnliche und persönliche Verhältnisse nicht zu berücksichtigen sind. Weicht der bei einer Veräußerung eines ansonsten vergleichbaren Gebäudes erzielte…
Nach § 10 Abs. 2 BewG wird der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen. Ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse sind nicht zu…
…ist, soweit nichts anderes vorgeschrieben ist, der gemeine Wert zugrundezulegen. Abs. 2 Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen…
…zur Ermittlung einer Wertersatzes für verfallsbedrohte Gegenstände ist laut Judikatur des BFG der Preis zu verstehen, welchen die Finanzstrafbehörde (nunmehr das Zollamt Österreich) als neue Eigentümerin der Gegenstände bei einer Veräußerung für diese in den von ihr erreichbaren Marktbereichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (eigene Versteigerung, Freihandverkauf…
…nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der Gesellschaft zu schätzen. Der gemeine Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Wirtschaftsgutes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den…
…zur Ermittlung einer Wertersatzes für verfallsbedrohte Gegenstände ist laut Judikatur des BFG der Preis zu verstehen, welchen die Finanzstrafbehörde (nunmehr das Zollamt Österreich) als neue Eigentümerin der Gegenstände bei einer Veräußerung für diese in den von ihr erreichbaren Marktbereichen im gewöhnlichen Geschäftsverkehr (eigene Versteigerung, Freihandverkauf…
… 5 Abs. 2 TabStG der Preis, zu dem die genannten Tabakwaren von befugten Tabakwarenhändlern im gewöhnlichen Geschäftsverkehr an Verbraucher abgegeben werden, als Grundlage für die Berechnung der Tabaksteuer heranzuziehen. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 6. Juni 2024 des einschreitenden Masseverwalters. Das…
…dass ein objektiver Wert zu ermitteln ist, welcher im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen ist. Auch unter dem Gesichtspunkt des dem Schenkungssteuergesetz zu Grunde liegenden Bereicherungsgrundsatzes ist nach unserer Auffassung die anfallende Kapitalertragsteuer in Abzug zu bringen." In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung führte die Abgabenbehörde dazu aus…
…gemeine Wert werde nicht definiert und gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bewertungsgesetzes. Nach § 10 Abs 2 BewG werde der gemeine Wert durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit zu erzielen wäre. Dabei seien alle Umstände, die den Preis beeinflussen, zu berücksichtigen…