…Unter Berücksichtigung der Einkünfte des Beschwerdeführers würde dies zu einer Steueränderung von 69,85 € führen. Das wären 0,4% in Relation zu seinem hochgerechneten Einkommen (16.072,58 €). Selbst bei dem (geringen) Einkommen des Beschwerdeführers ist dies als „geringfügige steuerliche Auswirkung“ zu bezeichnen…
…der Abgaben sicherzustellen. Wie die untenstehende Berechnung zeigt, hat der Zuschlag im vorliegenden Fall eine beträchtliche Höhe. Es kann daher nicht von einer bloß geringfügigen steuerlichen Auswirkung gesprochen werden. Dass der Fehler mittlerweile schon längere Zeit zurückliegt, ändert an dieser Beurteilung nichts. Der Korrekturbetrag weist…
…es einerseits möglich, (im Verhältnis zum Totalgewinn- oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu korrigieren; andererseits kann auch die absolute Dauer des Zurückliegens des Fehlers berücksichtigt werden. Je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, umso größer müssen die steuerlichen Auswirkungen sein, um im Rahmen…
…denen kein Begründungswert innewohne. Der Verweis auf die Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründe bzw. überwiegende Interesse an der Rechtsrichtigkeit und nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen würden als ordnungsgemäße Bescheidbegründung nicht reichen. Auch die Körperschafssteuerbescheide würden an Begründungsmängel leiden, da sie nur auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung…
…20 BAO). Im vorliegenden Fall überwiegt das Interesse an der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) das Interesse auf Rechtsbeständigkeit und sind die steuerlichen Auswirkungen nicht als bloß geringfügig anzusehen." In der Folge erließ die belangte Behörde am selben Tag den (ebenfalls angefochtenen) Bescheid, mit dem der…
…Daneben seien andere öffentliche Interessen wie Zweckmäßigkeit und Besteuerungsgleichheit zu berücksichtigen. Im vorliegenden Fall könnten die steuerlichen Auswirkungen nicht als geringfügig angesehen werden, sodass eine Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens im Hinblick auf die gebotene Verwaltungsökonomie auch zweckmäßig sei. Dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der…
…nur geringfügige steuerliche Auswirkung das Ermessen in der Weise zu üben, dass dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit jenem der Rechtsbeständigkeit Vorrang einzuräumen und eine Aufhebung gemäß § 299 BAO vorzunehmen war. Die Beschwerde war somit insgesamt als unbegründet abzuweisen." 6. Dagegen brachte die Bf. durch ihre steuerliche…
…vom 03.07.2015 enthalten den Verweis auf die Feststellungen der abgabenbehördlichen Prüfung, sowie der Niederschrift und weisen bezüglich des Ermessens auf die nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkung der sachlichen Feststellungen hin. Die auf Grund der unkorrekten Arbeitsaufzeichnungen entspringenden körperschaftsteuerpflichtigen Beträge wurden in Tz 5…
…bisher vergessenen Ausgaben zu verringern wären. Das erste nichtverjährte Veranlagungsjahr wäre das Jahr 2008, dies würde den vortragsfähigen Verlust um maximal 259,32 Euro erhöhen und hätte bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen. Weiters würde der Verlustvortrag selbst außerhalb der Gewinnermittlung, auf der Ebene der Einkommensermittlung zum…
…seines Berichtes ausführte, wurde im Gefolge der Feststellung im Zusammenhang mit der erfolgswirksamen Auflösung der Verbindlichkeit/Verrechnungskonto Gesellschafter eine Verzinsung der Forderung des Gesellschafters im Jahr 2008 in Höhe von 205,56 € vorgenommen. Daraus ergab sich jedoch lediglich eine geringfügige steuerliche Auswirkung, die aus…
…einerseits (im Verhältnis zum Totalgewinn- oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu einem Zu- oder Abschlag führen, andererseits auch eine Berücksichtigung der absoluten Dauer des Zurückliegens des Fehlers ermöglicht werden. Je länger der Fehler in die Vergangenheit zurückreicht, umso größer müssen die steuerlichen Auswirkungen sein…
…im Verhältnis zum Totalgewinn oder -verlust) geringfügige steuerliche Auswirkungen nicht zu einem Zu- oder Abschlag führen, andererseits auch eine Berücksichtigung der absoluten Dauer des Zurückliegens des Fehlers ermöglicht werden. In Hinblick auf die betragsmäßige Höhe der stl. Auswirkung (siehe unten) ist der Abschlag vorzunehmen……
…in Tz 4 bspw festgehalten, dass die Nutzungsüberlassung des Wohngebäudes in ***13*** von der Bf an DAM als Alleingesellschafter keine bloß geringfügige steuerliche Auswirkung mit sich bringe und somit das Interesse an der Rechtsrichtigkeit gegenüber dem Interesse auf Rechtsbeständigkeit überwogen habe. Der Inhalt der Tz…
…ist, ist die steuerliche Auswirkung insgesamt zu berücksichtigen (vgl. zB VwGH 26.2.2013, 2009/15/0016). Laut VwGH ist eine Steuererhöhung von € 1.010,15 Euro und eine Gewinnerhöhung von € 29.234,90 weder absolut noch relativ geringfügig (VwGH 22.4.2009…
…bloß geringfügige (steuerliche) Auswirkung verwiesen, womit dieser Minimalanforderung Genüge getan wurde. Die steuerlichen Auswirkungen bestanden in einer Abgabennachforderung in Höhe von 477,- Euro, was sowohl absolut als auch im Verhältnis zur festgesetzten Einkommensteuer in Höhe von 7.977,73 Euro nicht mehr als geringfügig anzusehen…
…Bestandvertragsgebühr gemäß § 33 TP 5 GebG 1957 und die sich daraus ergebende nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkung zu Recht dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung gegenüber dem Interesse der Rechtsbeständigkeit den Vorzug gegeben hat. Sohin erfolgte die Festsetzung der Bestandvertragsgebühr mit dem bekämpften Bescheid iSd §…
…von Einkünften gemäß § 188 BAO) so sind die steuerlichen Auswirkungen, die sich per Saldo (also bezogen auf alle Beteiligten) ergeben, maßgebend (Ritz BAO 6 , § 303 Tz 77). Von geringfügigen steuerlichen Auswirkungen kann demnach im vorliegenden Fall keine Rede sein. Besondere Umstände, die die Wiederaufnahme als…
…vom 18.10.2013 neu hervorgekommen. Bei der Ermessensübung sei im Rahmen der Wiederaufnahme dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der Vorrang einzuräumen, die steuerlichen Auswirkungen stellten sich auch nicht als geringfügig dar. In der zum neuen Einkommensteuerbescheid ergangenen Begründung weist das Finanzamt u.a. darauf hin…
…weil die in Tz. 2 dargelegten Sacherhalte nicht nur geringfügige steuerliche Auswirkungen haben. Es ist daher dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) der Vorrang einzuräumen. Die Veranlagungen bezüglich der Körperschaftsteuerbescheide für die Jahre 2014 bis 2016 sind daher neu aufzurollen. (Anmerkung zu Körperschaftsteuer 2017…
…Körperschaftsteuer 2013 bis 2015 und den neu erlassenen Umsatzsteuerbescheiden 2013 bis 2014 und Körperschaftsteuerbescheiden 2013 bis 2015 errechneten sich auch nicht bloß geringfügige steuerliche Auswirkungen. Unter Zugrundelegung dieser Ausführungen erfolgte die Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Umsatzsteuer 2013 bis 2014 und Körperschaftsteuer 2013 bis 2015 durch…