… 179 Abs. 3 Finanzstrafgesetz (FinStrG) und führte dazu aus: "Der zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen gewährte Aufschub des Vollzuges der über Sie zu obgenannter Strafnummer verhängten Ersatzfreiheitsstrafe wird widerrufen. Begründung: Sie wurden mit Schreiben vom 29.2.2016 aufgefordert, die Ersatzfreiheitsstrafe von 35 Tagen 0 Stunden…
…130-134/1/2, 1210 Wien, wegen Zurückweisung der Einverständniserklärung zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen über die Beschwerde des Beschuldigten vom 11.10.2022 gegen den Bescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 26. September 2022, VZ-001 023 092zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R in der Finanzstrafsache gegen O (Bf.) wegen Zurückweisung des Ansuchens um Genehmigung von gemeinnützigen Leistungen Mit Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Hollabrunn Korneuburg Tulln als Finanzstrafbehörde vom 06.11.2017, Strafnummer SN über die Beschwerde des…
…kg gekommen. Der BF befinde sich seit 25.8.2025 auf unbestimmte Zeit im Krankenstand und sei nicht arbeitsfähig. Eine baldige Beendigung des Krankenstandes sei nicht erwartbar und eine weitere Erbringung gemeinnütziger Leistungen aus medizinischer Sicht nicht möglich. Es sei notwendig, beide Nieren zu transplantieren…
…Rückkehr, die erhobene Beschwerde ist somit rechtzeitig. 2. Der Beschwerdeführer wurde mit Schreiben des Vereins Neustart (datiert vom 31.10.2024) zur Kontaktaufnahme zur Regelung der Durchführung der gemeinnützigen Leistungen aufgefordert. Der Beschwerdeführer war zu dieser Zeit jedoch nicht in Österreich, da er am 8…
…am 30.01.2025, auf Wiedergewährung von gemeinnützigen Leistungen mit Bescheid vom 14.4.2025 über die Beschwerde der Beschuldigten vom 24.4.2025 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen und der Spruch des angefochtenen Bescheides dahingehend abgeändert, dass der Antrag vom…
…als sechs Monate betragen. Gegenständlich sei vom Beschwerdeführer am 06.12.2021 nach erfolgter Aufforderung zum Strafantritt vom 11.11.2021 der Bereitschaftsantrag eingereicht worden, gemeinnützige Leistungen erbringen zu wollen. Gleichzeitig sei mitgeteilt worden, dass der Beschwerdeführer mit der Hand in die Kreissäge gekommen sei…
…Maximiliangasse 3, 2700 Wiener Neustadt anzutreten, widrigenfalls wird Ihre zwangsweise Vorführung veranlasst. Sollten nach Zustellung dieses Widerrufbescheides gemeinnützige Leistungen erbracht werden, können diese nur bis zur Rechtskraft dieses Widerrufbescheides auf die Geldstrafe angerechnet werden. Da nur diese als auf Grundlage von § 3a StVG erbracht angesehen…
…an dessen Stelle auch gemeinnützige Leistungen erbracht werden können. Allerdings kann aus der Zusammenschau der finanziellen Situation mit den vom Gnadenwerber dargestellten Krankheitsbildern ein gnadenwürdiger Umstand gewonnen werden. Bei der nunmehr erfolgenden Beurteilung im Zuge einer Ermessensentscheidung der Behörde gilt es die Billigkeit und Zweckmäßigkeit…
…die Beschwerde des Bestraften vom 13. Mai 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg als Finanzstrafbehörde vom 8. April 2015, mit dem der Antrag auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen gemäß § 179 Abs. 3 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) abgewiesen wurde, folgendes Erkenntnis gefällt: Die…
…ein Strafaufschub gemäß § 3a Abs. 4 Strafvollzugsgesetz (StVG) iVm § 179 Abs. 3 FinStrG zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen widerrufen worden ist, zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde des Bestraften wird stattgegeben und der Bescheid über den Widerruf des Strafaufschubes aufgehoben. II. Gegen diese Entscheidung ist…
…verkürzt zu haben. Weiters werde dem Beschuldigten vorgeworfen, als Dienstgeber der im Rahmen eines Gewerbebetriebes beschäftigten „Haushaltshilfen" im Zeitraum 2007 bis 2012 keine Lohnabgaben entrichtet zu haben. Der Beschuldigte sei Obmann eines gemäß Vereinsstatut gemeinnützigen, mildtätigen und nicht auf Gewinn gerichteten Vereins. Tatsächlich aber seien…
…tatsächlich für soziale Zwecke verwendet werden. Die wohl nicht in Zweifel stehende Bezahlung der hart arbeitenden Arbeitskräfte ist keine gemeinnützige Leistung. Das Anbieten und Ausüben von Reinigungsarbeiten einfacher Art für Betriebe und Haushalte am freien Markt bei marktüblichem Entgelt, von welchem überdies nur ein Anteil…
…S, E1 und eventuell E2) verwendet werden. Die wohl nicht in Zweifel stehende Bezahlung der hart arbeitenden Arbeitskräfte selbst ist keine gemeinnützige Leistung. Das Anbieten und Ausüben von Reinigungsarbeiten für Betriebe und Haushalte bzw. von Haushaltshilfen einfacher Art am freien Markt bei marktüblichem Entgelt, bei…
…Bedacht zu nehmen ist, ob die Verkürzung endgültig oder nur vorübergehend eintreten hätte sollen. Anhaltspunkte für eine lediglich vorübergehende Abgabenvermeidung sind der Aktenlage nicht zu entnehmen. Zusätzlich sind die persönlichen Verhältnisse und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Täters zu berücksichtigen. Gemäß § 23 Abs. 4 FinStrG hat…
…der für Strafzwecke erforderlichen Raschheit zur Entrichtung derselben, ist - bezogen auf den Strafzweck - bereits eine tatsächliche Uneinbringlichkeit der Geldstrafe zu konstatieren und der Vollzug des Sanktionsübels nunmehr in Form von gemeinnützigen Leistungen durch den Bestraften anzustreben. 4. Anzumerken zur beantragten vorläufigen Stundung des Rückstandes am…
…zum Strafantritt. Im Schriftsatz vom 06.03.2018 beantragte der Bestrafte durch seinen Rechtsvertreter 1. die Bewilligung der Erbringung gemeinnütziger Leistungen und Information des Vereins Neustart darüber, 2. die Gewährung einer Zahlungserleichterung in Form monatlicher Raten in der Höhe von 100 Euro ab April 2018…
…verrichten. Der Beschwerdeführer hat von der Justizanstalt auch die Mitteilung, dass der Absolvierung oder Erbringung gemeinnütziger Leistungen an zwei vollen Arbeitstagen (insgesamt 16 Stunden) nichts im Wege steht. Der Beschwerdeführer ist daher in der Lage, an zwei Tagen sozialen Dienst zu verrichten. Darüberhinaus wird der…
…Bf1-Adr***, über dessen Beschwerde vom 25. April 2025 gegen den Zurückweisungsbescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 25. März 2025 betreffend der Bereitschaftserklärung vom 19. März 2025 zur Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Strafkontonummer ***BF1StrafKtoNr1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 161 Abs…
…über deren Beschwerde vom 8. Februar 2024 gegen den Zurückweisungsbescheid des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 15. Jänner 2024 betreffend der Bereitschaftserklärung vom 28. Dezember 2023 auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen, Strafkontonummer ***BF1StNr1***, Amtsbeauftragter Florian Marc-Christian Seger BA, zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde…