…sich negativ gegenüber allem, was mit Staat und Finanzbehörde zu tun hat. Die Entscheidung betr. der Auswahl der gemeinnützigen Einrichtung fällt nach einigem hin und her auf das Seniorenzentrum ZZZ. Wir stellen den Kontakt zu Frau D während des Gesprächs her. Frau D sagt zu…
…die Glücksspielabgabe für gemeinnützige Einrichtungen mit 50 Euro bedeutend höher sein (5% der erzielbaren Einsätze). Es sei gesetzessystematisch nicht nachvollziehbar, wenn die Regelung zur Bemessungsgrundlage mehr erfassen würde als der Steuergegenstand überhaupt zulässt. Gemeinnützige Organisationen würden dadurch diskriminiert, dass die Glücksspielabgabe für gemeinnützige Organisationen gemäß…
…Beschwerdeführer fristgerecht Beschwerde. Darin brachte er vor, die Gemeinnützigkeit der ***1*** sei nach deutschem Recht anerkannt und aufgrund der Rechtsprechung des EuGH seien Spenden an gemeinnützige Einrichtungen innerhalb der Europäischen Union steuerlich gleich zu behandeln. Hinsichtlich der Hörgerätekosten führte der Beschwerdeführer aus, der gewährte Zuschuss…
…Nach Rechtsansicht des Prüfers stelle die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen nur ein ideelles Mittel zur Erreichung eines Vereinszweckes dar. Darüber hinaus seien keine weiteren Zwecke in die Vereinsstatuten aufgenommen worden. Nach dieser massiven Reduktion der verfolgten Vereinsziele (gegenüber den…
…Die Stiftung kann ausserdem oder ergänzend auch Ausschüttungen an kirchliche, kulturelle, soziale oder andere gemeinnützige Einrichtungen und lnstitutionen vornehmen oder diesen sonstige wirtschaftliche Vorteile gewähren. Der Stiftungsrat ist mit Zustimmung sämtlicher Mitglieder befugt, das Stiftungsvermögen oder Teile hievon zur Errichtung von in- oder ausländischen Stiftungen…
…2 der Statuten sei die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchlich, mildtätige, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen angeführt worden. Dieser Vereinszweck stelle keinen begünstigten Zweck dar, sondern sei als ideelles Mittel zur Erreichung des Vereinszweckes zu werten. Da neben der Zurverfügungstellung kein weiterer Vereinszweck angeführt worden…
…5 EStG genannten Einrichtungen umfasst. Aufgrund des eindeutigen Wortlautes der Bestimmung bleibt für die vom Beschwerdeführer vorgeschlagenen extensive, teleologische Interpretation der Bestimmung kein Raum. Es ist zwar richtig, dass die Bestimmung des § 18 Abs 1 Z 7 EStG darauf abzielt, gemeinnützige Einrichtungen im weiteren Sinn…
…Die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen stelle keinen begünstigten Zweck dar. Im eingebrachten Vorlageantrag vom 19.8.2023 brachte der beschwerdeführende Verein ergänzend im Wesentlichen vor, dass es für die abgabenrechtliche Begünstigung ausreiche, dass die Körperschaft nach Gesetz bzw nach…
…folgt: "Drittens: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Ausübung nachstehender nicht auf Gewinn gerichteter und ausschließlich gemeinnützigen Zwecken dienender Gewerbe, Tätigkeiten und Unternehmungen:1.) Führung von sozialökonomischen Betrieben, 2.) Führung von Einrichtungen zur beruflichen Eingliederung und zur Durchführung von Maßnahmen der Eingliederungshilfe, 3.) Durchführung von…
…Hotels und ähnlichen Einrichtungen, einschließlich der Beherbergung in Ferienunterkünften, und Vermietung von Campingplätzen und Plätzen für das Abstellen von Wohnwagen; 13. Eintrittsberechtigung für Sportveranstaltungen; 14. Überlassung von Sportanlagen; 15. Lieferung von Gegenständen und Erbringung von Dienstleistungen durch von den Mitgliedstaaten anerkannte gemeinnützige Einrichtungen für wohltätige…
…Tatbestand darf aber deswegen nicht enger, also zulasten des Steuerpflichtigen, ausgelegt werden. Wenn besagte Ziffer hingegen so auszulegen wäre, dass die Erbringung von Leistungen von gemeinnützigen Einrichtungen, die wohltätigen Zwecken dienen, die erste Alternative und die Erbringung von Leistungen, die im Bereich der sozialen Sicherheit…
…angeführten "Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen" keinen eigenständigen begünstigten Vereinszweck, sondern ein Mittel zur Verwirklichung eines solchen Zweckes und ging insoweit von einer Mittel-Zweck-Vermischung aus. Darüber hinaus stellte die Abgabenbehörde darauf ab, dass der Verein tatsächlich einen hauptamtlichen…
…§ 34 ff BAO statuierten Erfordernissen entsprechen. Da im gegenständlichen Fall die tatsächliche Geschäftsführung mit der Rechtsgrundlage im beschwerdegegenständlichen Zeitraum, die als Zweck lediglich die Zurverfügungstellung von Räumlichkeiten an kirchliche, soziale, kulturelle und gemeinnützige Einrichtungen vorsah, nicht übereinstimmte, kann die abgabenrechtliche Begünstigung iSd §§ 34 ff BAO…
…einschließlich der Schaffung und Führung besonderer Einrichtungen (Heime) für diesen Personenkreis. Nach § 39 BAO (in der damals gültigen Fassung BGBl Nr. 151/1980) liegt ausschließliche Förderung vor, wenn folgende fünf Voraussetzungen zutreffen: 1. Die Körperschaft darf, abgesehen von völlig untergeordneten Nebenzwecken, keine anderen als gemeinnützige…
…Kind unmittelbar, aber auch etwa im Wege von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die dem Kind direkt zugutekommen, zugewendet werden. Andererseits kommt es entgegen der Auffassung des Bf nicht darauf an, ob der Bf in einer zur Gänze oder teilweise spendenfinanzierten Einrichtung untergebracht ist, da das…
…Kind unmittelbar, aber auch etwa im Wege von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die dem Kind direkt zugutekommen, zugewendet werden. Andererseits kommt es entgegen der Auffassung des Bf es nicht darauf an, ob der Bf in einer zur Gänze oder teilweise spendenfinanzierten Einrichtung untergebracht ist, da…
…1967 sind, bestritten werden. Diese Beiträge können von Dritten dem Kind unmittelbar, aber auch etwa im Wege von Spenden an gemeinnützige Einrichtungen, die dem Kind direkt zugute kommen, zugewendet werden. Das Bundesfinanzgericht hat - nicht zuletzt auf Grund der Ermittlungen durch das Finanzamt selbst - festgestellt, dass…
…Euro = 16% von den Einsätzen gemäß § 57 Abs. 1 GSpG betragen. Dagegen würde die Glücksspielabgabe für gemeinnützige Einrichtungen mit 50 Euro bedeutend höher sein (5% der erzielbaren Einsätze) - ist ihr in ihrem Fall entgegenzuhalten, dass gemäß § 40 2. Satz GSpG (Spielkapital) Anzahl und Stückpreis…
…34 ff. BAO erfüllt. Es wurde mit dem Schreiben darauf hingewiesen, dass nur bei entsprechender tatsächlicher Geschäftsführung die steuerlichen Begünstigungen für gemeinnützige Einrichtungen zustehen. In der Folge wurde die geänderte Stiftungssatzung mit Bescheid des Amtes der Wiener Landesregierung vom 10. Jänner 2011 stiftungsbehördlich genehmigt. Die…
…gemeinnützige und kirchliche Zwecke erfüllt. Die satzungsgemäßen Zwecke der Bf. seien bereits wiederholt dargelegt worden. Die in der BRD als gemeinnützig anerkannte kirchliche Stiftung verwalte, ohne Berechnung von Kosten, das Stiftungsvermögen und eingehende Spenden und finanziere damit Dritte, wiederum gemeinnützige kirchliche Einrichtungen. Die Erfüllung gemeinnütziger…