…2017 zeitraumbezogene Berechnungen anstellt und Saldenlisten vorlegt. Die Beschwerdeführerin räumt darin einen Quotenschaden des Finanzamtes iHv 6,87% ein. Dieser ist durchaus als nachvollziehbar einzustufen. Ein gänzliches Fehlen liquider Mittel wurde nicht behauptet. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abänderung) 3.1.1…
…Der Ablauf lag im Jahr 2015 und ist daher kein Nachweis für die Mittelherkunft in den Jahren 2007 und 2008. Auch das Vorhandensein von Geldmitteln im Jahr 1985 ist kein Nachweis für die Einräumung zweier Darlehen im Jahr 2007 und 2008. Die Behauptung des Geschäftsführers…
…nicht zum Vorsteuerabzug. … Abgesehen davon, dass sich beim gänzlichen Fehlen einzelner Rechnungsmerkmale - anders als bei unrichtigen Angaben des Rechnungsausstellers - die Frage der Gutgläubigkeit von vornherein nicht stellt (allenfalls könnte ein Rechtsirrtum über die Frage bestanden haben, welchen Kriterien eine Rechnung entsprechen muss), kann eine…
…unter Punkt 8 des Haftungsbescheides als auch auf Seite 2 der Berufungsentscheidung wurde die Bf. darauf aufmerksam gemacht, dass es an ihr liege bei Fehlen von Geldmitteln zur Begleichung aller Rückstände deren gleichmäßige Aufteilung auf alle Gläubiger nachzuweisen. Es wäre somit an der Bf. gelegen…
…einer Fehlberechnung vor, sondern sei nur das Fehlen von Aufzeichnungen beanstandet worden. Diese Aufzeichnungen seien aber (auch im Prüfungszeitpunkt) vorhanden gewesen und würden nun zur Vorlage gebracht, weshalb es schon von vornherein an einer schuldhaften Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Bf mangle. Die Prüfung sei…
…für mich plötzlich ersichtlich, dass das Unternehmen Schulden hat, in der Folge sind auch Mahnungen gekommen. Mit einer weiteren Einteilung von Geldmitteln hatte ich in der Folge auch nichts zu tun. Es hat im Unternehmen eine Aufteilung gegeben, wer wofür zuständig ist. Geldangelegenheiten waren nicht…
…2 GSpG ist bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung oder der Vermittler Schuldner der Abgabe nach § 57 GSpG. Bei den Glücksspielabgaben gilt als Vermittlung die Annahme und Weiterleitung von Spieleinsätzen und Gewinnen und darüber hinaus auch die Mitwirkung am…
…die zuständige Behörde erleichtert daher allenfalls die Arbeit anderer Behörden; ihr Fehlen kann aber wegen des ohnehin nicht konstitutiven Charakters nicht zum Verlust von Rechten führen. In diesem Sinn hat die belangte Behörde übrigens selbst entschieden, indem sie für das zweite Dienstverhältnis ab Juli 2010…
…auf einen laufenden Geschäftsbetrieb geschlossen werden kann), auszuschließen. Von der Bf. selbst wird vorgebracht, die Abgabenbehörde habe Zahlungen auf Basis der vorhandenen liquiden Mittel erhalten. Anhaltspunkte für das gänzliche Fehlen von liquiden Mitteln lagen daher nicht vor; es bestand daher auch nicht, wie vorgebracht wird…
…anfallenden Abgaben rechtzeitig entrichtet. Nur eine Nichtentrichtung der Abgaben aufgrund gänzlich fehlender liquider Mittel stelle keine abgabenrechtliche Pflichtverletzung dar. Das gänzliche Fehlen von liquiden Mittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit der haftungsgegenständlichen Lohnsteuern sei jedoch vom Beschwerdeführer zu keinem Zeitpunkt behauptet worden. Nach ständiger Rechtsprechung habe…
…Bei der Zuwendung der Geldmittel an die ***W*** lag ein fremdunüblicher Vorgang vor, da ***X*** als Geschäftsführer der Bf unter den gegebenen Umständen an einen fremden Dritten kein Darlehen vergeben hätte, zumal die Bf selbst einen Bankkredit aufnehmen musste. Bei Fehlen von Kreditsicherheiten wäre ein…
…VwGH 18.3.2013, 2011/16/0184). Im vorliegenden Streitfall kann aber nicht von einem gänzlichen Fehlen liquider Mittel ab dem 17.5.1999 (Fälligkeit der Lohnabgaben 4/1999) bis zur Konkurseröffnung am ...1999 ausgegangen werden; wurden doch in diesem Zeitraum Löhne bezahlt (vgl. Pkt…
…die einen Haftungstatbestand zu diesem Zeitpunkt nach sich ziehen, da die vorhandenen Kassenbestände sowie sonstigen Forderungen für zukünftige Gesellschaftsverbindlichkeiten Verwendung fanden. Hinsichtlich der Zurverfügungstellung von Geldmittel des Beschwerdeführers an die Primärschuldnerin ist richtiger Weise festzustellen, dass es nicht zu einer zur Verfügungstellung direkter Art kam…
…gewährt, deutet dies auf eine fremdunübliche Geldmittelüberlassung hin (siehe zu fehlenden Sicherheiten BFG 6.4.2016, RV/7103150/2013). Dies ist wiederum ein starkes Indiz für eine bereits im Zeitpunkt der Geldmittelüberlassung absehbare Uneinbringlichkeit der Forderung beim Gesellschafter. Werden bei Fehlen von Sicherheiten (bzw. bei…
…2011, 2011/16/0082; VwGH 28.6.2012, 2011/16/0126). Aus dem Blickwinkel des Ermessens stünde selbst eine Vermögenslosigkeit oder das Fehlen von Einkünften Ihres Mandanten der Geltendmachung der Haftung nicht entgegen (VwGH 25.9.2009, 2008/15/0263; VwGH 28.5.2008, 2006…
…und € 37.419,41 ergeben sich auch aus der Aktenlage keine deutlichen Anhaltspunkte für das gänzliche Fehlen der Mittel zur Abgabenentrichtung. Mit dem Einwand, dass die Gesellschaft mit dem Ausscheiden des Bf. durch einen Erlös von € 100.000,00 hoch liquide gewesen sei…
…ab dem Zeitpunkt, an welchem die von der Haftungsinanspruchnahme erfassten Abgaben fällig geworden sind, keine Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogene Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. In der…
…während bei gänzlichem Fehlen derartiger Unterlagen die Schlussfolgerung zulässig ist, dass ein diesbezüglich behaupteter Leistungsaustausch nicht stattgefunden hat. Die Leistungserbringung durch die Rechnungsleger erscheint aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes daher im Hinblick auf das Fehlen jeglicher auftragsbezogenen Dokumente unglaubwürdig. Die "Ungreifbarkeit eines Leistungserbringers" ist das Risiko…
…der belangten Behörde hinsichtlich der Kapitalertragsteuer, diese bei ***GmbH*** ***14*** sowie bei ***15*** im Zeitpunkt der Erlassung des Haftungsbescheides einbringlich gewesen wäre. Das Vorbringen hinsichtlich eines (gänzlichen) Fehlens von Liquidität bei der Primärschuldnerin ist für das Bundesfinanzgericht nicht nachvollziehbar. Einen Liquiditätsstatus hat die Beschwerdeführerin im…
…welchem die von der Haftungsinanspruchnahme erfassten Abgaben fällig geworden sind, keine Geldmittel der Gesellschaft mehr vorhanden waren. Es hat nicht die Abgabenbehörde das Ausreichen der Mittel zur Abgabenentrichtung nachzuweisen, sondern der zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer das Fehlen ausreichender Mittel. Eine solcher Nachweis wurde von der…