…Bf. tatsächlich nur das Österreichgeschäft betreibe. Aus einer Gesamtbetrachtung sei zu schließen, dass die Bf. ausschließlich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes der ***I-GmbH*** auftrete. Wenn man sich das missbräuchliche Verhalten nach § 21 BAO wegdenke, nämlich den konzernintern finanzierten Beteiligungserwerb, dann trete die Bf…
…angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Demnach wäre die Bf. als funktionslose Zwischengesellschaft zu behandeln, die im Konzerninnenverhältnis nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung sei. "Bei einer solchen seien zwar die Beteiligungen - wie bei einem Treuhänder - in der Unternehmensbilanz auszuweisen, alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen…
…da die Bf. in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft nebst dem operativen Geschäft in Österreich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes sämtlicher Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** anzusehen und als Treuhänderin agiere. Dies insbesondere, als nach den Feststellungen der BP ein fremdüblicher Grund für die Übertragung…
…2010: | 983.102,79 | Zinsen 2010 | Jahr 2011: | 1.002.119,81 | Zinsen 2011 Nach den Feststellungen der BP sei die Bf. ausschließlich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes der Geschäftsanteile an der ***I-GmbH***/***V.*** anzusehen, da die Bf…
…angemessenen rechtlichen Gestaltung zu erheben wären. Demnach wäre die Bf. als funktionslose Zwischengesellschaft zu behandeln, die im Konzerninnenverhältnis nicht wirtschaftlicher Eigentümer der Beteiligung sei. "Bei einer solchen seien zwar die Beteiligungen - wie bei einem Treuhänder - in der Unternehmensbilanz auszuweisen, alle damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen…
…da die Bf. in ihrer Funktion als Holdinggesellschaft nebst dem operativen Geschäft in Österreich als funktionslose Zwischengesellschaft hinsichtlich des Erwerbes sämtlicher Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** anzusehen sei. Dies insbesondere, als nach den Feststellungen der BP ein fremdüblicher Grund für die Übertragung der Geschäftsanteile der…
…dass Steuerpflichtige „ihre Auslandseinkünfte über Durchlaufgesellschaften schleusen“ würden. Es werde zu prüfen sein, ob „im Fall der Einschaltung funktionsloser Durchlaufgesellschaften die DBA-begünstigten Einkünfte überhaupt dieser Zwischengesellschaft steuerlich zuzurechnen“ seien (SWI 1998, 111). Von der Anwendung der Einkünftezurechnungsregel auf inländische Gesellschaften sei nicht mit einem…
…oder nicht bzw. hier fremdübliche Vorgänge oder Ausschüttungen vorliegen bzw. ob die Judikatur des VwGH zur Zurechnung von Einkünften bei Einschaltung einer funktionslosen Zwischengesellschaft anzuwenden ist. Ebenso werden zusätzlich die unstrittig von der ***4*** an den Bf erfolgten Zahlungen rechtlich zu beurteilen sein. Nach der…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, über die Beschwerden vom 2.Juni 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7.4.2014 betreffend Glückspielabgabe 04/2012 - 03/2013 und vom 13…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Hochstöger Nowotny Wohlmacher Rechtsanwälte OG, 4020 Linz…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke im Beschwerdeverfahren betreffend die Beschwerde der ***1*** GmbH, vormals ***2***, ***3***, für Zustellungen maßgebliche Geschäftsanschrift unbekannt, gemäß § 40 FBG infolge Vermögenslosigkeit Firma im Firmenbuch gelöscht, vormals vertreten durch Mag. Rainer Hochstöger, MBA, Rechtsanwalt, 4020 Linz…
…und ihre Muttergesellschaft, die O, funktionslos sind. Die Investitionsstruktur sei ausschließlich zum Zweck der Abgabenvermeidung, dh der Vermeidung einer sonst die Gewinnausschüttung treffenden Kapitalertragsteuerbelastung gewählt worden. Diese rechtliche Würdigung der Behörde steht diametral dem von der Behörde selbst festgestellten Sachverhalt entgegen und widerspricht den von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri1***, die Richterin***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch die TPA Steuerberatung, Wiedner Gürtel 13, Turm 24, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2012 gegen den…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der Bf., Adresse, vertreten durch Name, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 13. Februar 2008 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004 beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Angelegenheit ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung des Feststellungsbescheides vom 6. April 2022 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** gemäß§ 299 BAO beschlossen: Das Verfahren wird in sinngemäßer Anwendung der Bestimmungen des § 278 Abs. 1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "SANCO" Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Raaber Bahn-G 12/2/17, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache Bf., [Adresse], vertreten durch Dr. Herbert Maria Glotz, Äugelgasse 12 Tür 2, 1210 Wien, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 13.05.2015 betreffend Körperschaftsteuer…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gerhard Stauder, Siebensterngasse 42-44, 1070 Wien, betreffend die Beschwerden vom 6. Mai 2021 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 6. April 2021, Zlen. 420000/201207/1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache der AAA, Adresse, gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 2. Mai 2013 betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen für das Jahr 2008 beschlossen: Die Beschwerde vom 7. Juni 2013 wird…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch die letzte Geschäftsführerin Geschäftsführerin, vertreten durch WTHGmbH , gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt vom 22.09.2015 betreffend Umsatzsteuer 2010, 2011 und 10/2012 beschlossen: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs…