…keine Tatsachen vorliegen, die darauf schließen lassen, dass die beiden Gesellschaften funktionslos wären und die Investitionsstruktur lediglich aus Steuerersparnisgründen gewählt wurde. Es handelt sich keinesfalls um "funktionslose Briefkastenfirmen" bzw "rein künstliche Gestaltungen bar jeder wirtschaftlichen Realität ohne eigene Willensbildung". Vielmehr zeigt der Sachverhalt, dass es…
…Erkenntnisse zitiert worden, die man offenbar als Kopiervorlage aus anderen Prüfungen übernommen habe, ohne aber darüber nachzudenken, ob diese Erkenntnisse im konkreten Fall überhaupt zutreffen könnten. Es würden hier Schlagworte wie "Briefkastenfirma", "Scheinfirma", "funktionslose Firma" etc. ausführlich beschrieben. Allen diesen Beschreibungen sei gemein, dass eine…
…worden. Diese Doppelbesteuerung sei mit § 22 BAO begründet worden: Die T-AG sei eine funktionslose Sitzgesellschaft und einer solchen Missbrauchsgestaltung könnten steuerlich keine Einkünfte zugerechnet werden. g) Mit dem Erkenntnis des VwGH vom 15.12.2010, 2008/13/0012 hätten diese Steuerbescheide Rechtskraft erlangt. Mit…
…in Österreich zu lukrieren und Gewinne ins Ausland zu verlagern, um dadurch eine steuerbegünstigte Auszahlung an den Gesellschafter zu erlangen. In Zusammenhang mit der Körperschaftsteuer könne ausgeführt werden: Wenn das BFG zum Schluss gelange, dass eine funktionslose Briefkastenfirma vorliege, sei dennoch Mindestkörperschaftsteuer vorzuschreiben. Dies insbesondere…
…Auftrages voraussetzt, dass der A GmbH irgendwelche Aufträge erteilt worden wären. Fließen einer als bloßen "Briefkastenfirma" anzusehenden Gesellschaft für das Zustandekommen von Geschäften "Provisionen" zu, wird eine Beweiswürdigung nicht als unschlüssig zu erkennen sein, die zur Feststellung gelangt, dass nicht die funktionslose Gesellschaft, sondern jene…
…von 182 Gesellschaften. Alle drei Gesellschaften hätten dieselbe Adresse. Auch hier würden Merkmale einer zwischengeschalteten, funktionslosen Gesellschaft vorliegen. Zur Gesellschafterin G 6/Ltd. 2 und ihrer 100%-Eigentümerin Gesellschafterin G 5/Ltd. 2: Die Direktoren der Gesellschafterin G 5/Ltd. 2 seien I-D-CY…
…I GmbH bzw. der F GmbH tätig gewesen. Zu den steuerlichen Auswirkungen wurde in der Bescheidbegründung ausgeführt, dass einer Firma als so genannter Briefkastenfirma die steuerliche Anerkennung zu versagen sei, wenn diese keinen geschäftlichen Betrieb habe und deswegen keine Leistung erbringen könne, sich in einer…
…Empfängers", folgt der Verwaltungsgerichtshof aus der Sicht des Beschwerdefalles nicht. Fließen wie im Beschwerdefall einer als "Briefkastenfirma" anzusehenden Gesellschaft (angeblich) Leistungen zu und ist eine Beweiswürdigung nicht als unschlüssig zu erkennen, die zur Feststellung gelangt, dass nicht die funktionslose Gesellschaft, sondern jene Personen, die durch…
…in einem Steueroasengebiet nach dessen Recht errichtet wurde. Neben Domizil oder Briefkastengesellschaften werden auch Sitz-, Beteiligungs-, Hilfs- oder funktionslose Holdinggesellschaften gereiht, deren rechtlicher Sitz sich in einem Niedrigsteuerland befindet. „Gemeinsames Merkmal in beinahe allen Sitzstaaten ist, dass die Gesellschaft dort keinerlei kommerzielle Tätigkeiten ausüben dürfen…
…Eine "Briefkastenfirma" erschöpfe sich demnach in einer bloßen Kombination einer Zustelladresse mit einer Firmenbezeichnung. Nur ein derartiges Gebilde könne per se keine Leistungen erbringen und sei in diesem Sinn eine funktionslose Firma. Dies sei bei der D-LD aus zwei Gründen nicht vorgelegen: Erstens habe…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache der Bf., Adresse, vertreten durch Name, Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Z vom 13. Februar 2008 betreffend Haftungs- und Abgabenbescheid Kapitalertragsteuer für den Zeitraum 1. Jänner 2004 bis 31. Dezember 2004 beschlossen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Diana Sammer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***2***, über die Beschwerden vom 2.Juni 2014 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 7.4.2014 betreffend Glückspielabgabe 04/2012 - 03/2013 und vom 13…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, betreffend Beschwerde vom 8. April 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 15. März 2016 betreffend Umsatzsteuerfestsetzung 2016 Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: Die Beschwerde vom 8. April 2016 wird als…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Gerhard Stauder, Siebensterngasse 42-44, 1070 Wien, betreffend die Beschwerden vom 6. Mai 2021 gegen die Bescheide des Zollamtes Österreich vom 6. April 2021, Zlen. 420000/201207/1…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der BF gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Klagenfurt vom 20.03.2014 betreffend Körperschaftsteuer 2012 beschlossen: Das Beschwerdeverfahren wird eingestellt. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch "SANCO" Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Raaber Bahn-G 12/2/17, 1100 Wien, über die Beschwerde vom 24.05.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Martina Salzinger in der Beschwerdesache ***1***, betreffend die Beschwerde vom 12. Juni 2013 gegen die Bescheide des Finanzamtes ***2*** vom 7. Mai 2013 betreffend die Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs. 4 BAO hinsichtlich des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 2005 und…
…nicht der funktionslosen ausländischen Gesellschaft, sondern demjenigen zuzurechnen seien, der die Leistung tatsächlich erbracht habe. Für die Zurechnung der Einkünfte in Österreich spiele es keine Rolle, ob die Gewinne aus dem Pharmahandel im Ausland besteuert wurden. Es existiere keine rechtliche Grundlage, wonach einer funktionslosen österreichischen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht fasst durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner in der Beschwerdesache der A***B***GmbH, vormals vertreten durch RPC Reschenhofer & Partner Consulting Steuerberatung GmbH, 1010 Wien, Lichtenfelsgasse 5, betreffend die Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 (nunmehr Finanzamt…
…Beschwerde. Eine Reaktion der Bf darauf ist nicht erfolgt. (13) Seitens der belangten Behörde wurde dem BFG ein Aktenvermerk der Finanzpolizei, über eine Kontrolle bei der Bf wegen des "Verdachtes einer Briefkastenfirma" bzw einer "Scheinadresse in B." übermittelt. Demnach war im Außenbereich kein Firmenschild ersichtlich…