…an eine nahestehende Person lediglich Einkommensverwendung darstellt, weshalb diese Überlegung nur Platz greifen könne, wenn sich überhaupt ein Vorteil des Gesellschafters aus der Gesellschafterstellung annehmen lasse. Ein solcher Vorteil könne beispielsweise "nicht unterstellt werden, wenn der Gf einer GmbH von vornherein für die eigene Tasche…
…Es sei kein Privatanteil für den firmeneigenen Kleinbus gerechnet worden. Ein an eine GmbH gewährtes Darlehen sei als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet worden. Ein Privatanteil beim KFZ sei von ihr nicht angesetzt worden, da dieser so gering sei, dass er praktisch vernachlässigbar sei. Der Ges.-Gf…
…damit schlagartig ein Teil der Liquidität des Unternehmens weggebrochen sei. Die in der Folge durchgeführte Wertberichtigung der Verrechnungsforderung an den GF der BF sei von der Betriebsprüfung nicht anerkannt worden; einen Forderungsverzicht gebe es dazu nicht. Der Insolvenzantrag bei der BF sei durch die Krankenkasse…
…Die fremdunübliche Gestaltung lässt auf den Willen zur Vorteilsgewährung schließen. In Gesamtbetrachtung des Sachverhaltes sind alle Voraussetzungen einer verdeckten Ausschüttung (objektives Tatbild, subjektives Tatbild, Nahebeziehung des Vorteilsempfängers zur Körperschaft) erfüllt. Der entgangene Zinsertrag bei der A-GmbH stellt eine verdeckte Ausschüttung an den Gesellschafter **Bf3…
…ob das Einkommen im Wege offener oder verdeckter Ausschüttungen verteilt oder entnommen oder in anderer Weise verwendet wird. Bei einem Darlehen an Gesellschafter liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in den Fällen mangelnder Bonität des Gesellschafters bei Fehlen entsprechender Sicherheiten vor oder wenn die Forderung nur zum…
…worden. Hinsichtlich der Unterstützung zum Verkauf eines Grundstücks an eine GmbH sind ebenso keine Unterlagen vorhanden, die ein Tätigwerden des Wirtshaus ***M*** bzw. ***S_H-S*** belegen. Vorgelegt wurde lediglich ein Kaufvertrag zwischen Ing. ***GS-GF*** persönlich und der entsprechenden GmbH sowie Rechnungen der Bf…
…der ****Gesellschaft2**** an ihre Tochtergesellschaften nicht einbringlich seien, würden nicht den Tatsachen entsprechen. Es läge somit eine verdeckte Ausschüttung an die Herren Dr. ***GF*** und **** GF2*** ****GF3*** vor. Zur - später von der Beschwerdeführerin anerkannten - Feststellung zum Thema Einzelwertberichtigung **** Firma 5 ****- GmbH (Tz 4 des BP…
…14/0174). Ist die Darlehensgewährung vom Gesellschafter an die Personengesellschaft als Einlage zu werten, stellt sich das hingegebene Kapital als Sonderbetriebsvermögen des Gesellschafters dar und findet damit in der Steuerbilanz der Gesellschaft (samt Sonderbilanz) seinen Niederschlag. In einem solchen Fall scheint die Darlehensforderung nicht in…
…dass eine fremdübliche Darlehensgewährung nicht vorliegt. 6. Streitgegenständlich wurde der vereinbarte Zinssatz von 10% p.a. seitens des Prüfers als nicht fremdüblich beurteilt, da es sich bei der Darlehensgeberin in den Streitjahren um eine eine fast 50%ige Gesellschafterin handelte und der erhobene bankenübliche Zinssatz…
…Als Sicherheit dient eine Garantie iHv 640.000,00 der B-GmbH und eine Bürgschaft iHv 250.000,00 von Herrn Gf***1***. Bei einer 10%igen Verzinsung des Gesellschafterdarlehens, kann davon ausgegangen werden, dass eine Darlehensgewährung unter Fremden zu den gleichen Bedingungen nicht erfolgt…
…69 31.12.2018 520.565,43 Es war daher von der Außenprüfung zu hinterfragen, ob diese "Kreditgewährung" von der GmbH an den Gesellschafter dem Fremdverhaltensgrundsatz entspricht, bzw. ob es sich um ein steuerlich anzuerkennendes Gesellschafterdarlehen oder um eine verdeckte Gewinnausschüttung handelt. Rechtliche Würdigung: Gem. …
…Nachreichung (vgl. F/k) der betreffenden Beschwerdevorentscheidung und des diesbezüglichen Vorlageantrages widerlegt. Es sei aus der dem Bundesfinanzgericht vorliegenden Aktenlage nicht ersichtlich, welche Auswirkung der (einzige) Streitpunkt iZm der Darlehensgewährung an P GmbH auf das Wirtschaftsjahr 2010/2011 und damit (gemäß § 7 Abs. 5 KStG…
…worden, dass die Verrechnung der Verbindlichkeit an die ***O*** GmbH mit 100.000,00 € begrenzt sei, also um ein Drittel reduziert worden sei. Wenn ***Ehefrau*** dennoch eine Forderung von 150.000,00 € zugestanden worden sei (insgesamt gegenüber den dem ***GF*** nahestehenden Firmen), sei…
…des Verrechnungskontos "GF-Bezug" nicht geeignet, den jährlichen Saldoanstieg des im Rechnungsabschluss unter dem Titel "G" ausgewiesenen Verrechnungskontos zu erklären, zumal dort sämtliche Zahlungen ergebnisneutral verbucht worden sind. Wenn die Bf. in einem weiteren Schritt den Anstieg des Gesellschafterkontos mit einer Darlehensgewährung an den Geschäftsführer…
…vom 29.12.2007 über die Gewährung eines Darlehens durch die Bf an den Gf in Höhe von 70.000 Euro, der in unmittelbaren sinnvollen Zusammenhang zur Buchung vom 2.2.2007 gesetzt werden kann. Die mit der Darlehensgewährung verbundenen Ungereimtheiten (Buchung nur zu 40…
…c des BP-Berichts, dass der im Jahre 2009 erfolgte Beteiligungsererwerb von 49% der Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** "mittels Buchungsbeleg auf ***F-SNC*** als Gegenkonto erfolgt sei" und ob demnach (auch) eine Verbindlichkeit gegenüber der ***F-SNC*** bestanden habe, wird mit Vorhaltsbeantwortung vom 15…
…Die Darlehensgewährung stelle somit eine verdeckte Ausschüttung dar. B. Der Entscheidung zugrunde gelegter Sachverhalt 1. Bezüglich der festgestellten Mängel ist von der Verbuchung der „Sozialaufwendungen“ und der „sonstigen Betriebsausgaben“ auszugehen. Zudem wurde ein Rechenprogramm für Ausgangsrechnungen nicht zur Verfügung gestellt. Die Verrechnung von Verwaltungskosten an…
…eine Forderung der GmbH an Herrn ***4*** eingestellt werden. Nach Auskunft von Herrn ***4*** dienten die entnommenen Beträge zum Ankauf einer Liegenschaft, die zu Vermietungszwecken erworben wurde. Nach Ansicht der BP handelt es sich um eine verdeckte Ausschüttung, da eine fremdübliche Vereinbarung über eventuelle Darlehensgewährungen…
…agierenden Konzernen und notwendig, um gemeinschaftliche Strategien und die Finanzierung seitens der Gesellschafterebene sicherzustellen. 1.9 Vorhaltsbeantwortung vom 15. November 2024: Aus dem Erwerb von 49% der Geschäftsanteile an der ***I-GmbH*** habe eine Verbindlichkeit der Bf. gegenüber der ***A-BV*** bestanden. Daher erscheine der…
…12.2013 mit dem Restbetrag iHv EUR 17.896.064,49 aushaftete, wird nach Auffassung des erkennenden Senates als verdecktes Stammkapital gewertet. Dies insbesondere, als für die Beurteilung eines Darlehens auf die Zeitpunkte der Darlehensgewährungen (Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 sowie Amendment Nr…