…VwGH 26.08.2009, 2007/13/0024). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes dürfe die Abgabenhörde diese schuldhafte Pflichtverletzung des formellen Geschäftsführers als Ursache für die Uneinbringlichkeit der haftungsgegenständlichen Abgaben ansehen. Mit Schreiben vom 03.11.2016 stellte der Bf einen Vorlageantrag. Ein weiteres Sachvorbringen wurde…
…2007/15/0282). Bei schuldhafter Pflichtverletzung (die aufgrund des Unterbleibens eines Nachweises über die Gläubigergleichbehandlung angenommen werde; bzw bei wissentlicher Übernahme einer nur formellen Geschäftsführung vorliege; genauso wie bei Unterlassung der Prüf- und Überwachungspflichten der mit abgabenrechtlichen Pflichten betrauter Dritter) werde die Kausalität - Zusammenhang - zwischen…
…Geschäftsführer war bis 10. Mai 2011 A, danach der bulgarische Staatsbürger C eingetragen. Dieser hätte jedoch nur als formeller Geschäftsführer bzw. als Strohmann fungiert, da der Genannte im gesamten Abgabenverfahren nicht aufgetreten sei, nicht einmal seine Identität restlos aufgeklärt hätte werden können, es keinen Geschäftsführervertrag…
…Aussagen kommt klar zum Ausdruck, dass die "Filialleiter", darunter ***X***, die eigentlichen Entscheidungsträger im Hinblick auf die jeweilige "Filiale" waren und ***GF*** als (formeller) Geschäftsführer der ***A GmbH*** lediglich Verwaltungsagenden, wie zB die An- und Abmeldung von Dienstnehmern, wahrnahm. Auch der Umstand, dass seitens der …
…A B (Anmerkung: der Schwiegersohn des Gesellschafter-Geschäftsführers S C R) als faktischer Machthaber bezeichnet. Im Bericht vom 28. März 2025 über die Außenprüfung bei der N GmbH in Liquidation betreffend den Zeitraum von 2019 bis 2023 wurden zusammengefasst umfangreiche formelle und materielle Buchhaltungsmängel festgestellt…
…am ***7*** von ihrer Funktion abberufen wurde. Sollte die Bf intern die Geschäftsführerfunktion zurückgelegt haben (wofür jeglicher Nachweis fehlt) ändert dies nichts, da auch eine pro forma Geschäftsführung, bei formeller Geschäftsführerfunktion, den Geschäftsführer nicht von den gesetzlichen - somit auch abgabenrechtlichen - Verpflichtungen befreit (siehe dazu VwGH…
…folgt, dass die Geltendmachung der Haftung in der Regel ermessenskonform ist, wenn die betreffenden Abgaben beim Primärschuldner uneinbringlich sind. Der Bf. war im haftungsrelevanten Zeitraum alleiniger GmbH-Geschäftsführer. Aus dem Umstand, dass er nur formeller Geschäftsführer war, ergibt sich kein Unbilligkeitsgrund (vgl. VwGH 2. 7…
…unterliege der Progressionsermäßigung nach § 37 Abs. 5 EStG, deren Voraussetzungen erfüllt seien. Trotz formeller Geschäftsführertätigkeit ab 2024 übte Herr *Name1* diese unentgeltlich aus, da die geplante Übergabe an seinen Sohn aufgrund familiärer Streitigkeiten verzögert wurde. Ein Anwalt und Mediator wurden eingeschaltet, und die Übertragung zeichne…
…Entscheidung zum Ausdruck, dass bei der gewählten "Zu-Handen"-Adressierung nur die nach dem "zu Handen" genannte Person (Geschäftsführer) "formeller" Empfänger im zustellrechtlichen Sinn ist und nur die Zustellung in die FinanzOnline-Databox dieser Person (bzw die schriftliche Zustellung an diese Person, falls sie nicht…
…zu den jeweiligen Fälligkeitsdaten Bescheid.", verkennt er, dass ***Bf1*** lediglich im Zeitraum 18.07.2029 bis 16.02.2021 und damit bloß 19 Monate formelle Geschäftsführerin der A-GmbH war und auch kein Beweisergebnis vorliegt, demzufolge sie tatsächlich in Kenntnis der Fälligkeitstermine der Umsatzsteuervoranmeldungen war…
… 80 BAO als damaliger Geschäftsführer der G-1 für nachstehende Abgaben in der Höhe von € 21.639,17 zur Haftung herangezogen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag in € | Fälligkeit | Lohnsteuer | 2022 | 3,00 | 16.01.2023 | Umsatzsteuer…
…gemäß § 9 iVm § 80 ff. BAO als ehemalige Geschäftsführerin der Firma ***1*** GmbH, vormals ***N*** HandelsgmbH, Firmenbuchnummer ***2*** (im Weiteren: Primärschuldnerin) im Ausmaß von 214.359,89 Euro zur Haftung herangezogen wurde. Die Haftung wurde hinsichtlich folgender Abgabenschuldigkeiten geltend gemacht: | Abgabenart | Zeitraum |…
…Nominale von EUR 35.000,00 zum Abtretungspreis von EUR 1,00 an ***5*** ab. In weiterer Folge wurde ***5*** zur neuen Geschäftsführerin bestellt und der Firmenwortlaut dieser Gesellschaft von H-GmbH in S1-GmbH (im Folgenden S-GmbH) abgeändert. Darüber hinaus wurde u.a…
… 80 BAO als ehemalige Geschäftsführerin der G-1 für nachstehende Abgaben in der Höhe von € 9.736,92 zur Haftung herangezogen: | Abgabe | Zeitraum | Betrag | Fälligkeit | Umsatzsteuer | 04/2015 | 1.001,02 | 15.06.2015 | Umsatzsteuer…
…§ 80 ff Bundesabgabenordnung als ehemaliger Geschäftsführer der Firma F GmbH (Firma), für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 36.154,49 Euro (Umsatzsteuer 2011 in Höhe von € 17.637,27 und Umsatzsteuer 2012 in Höhe von € 18.517,22 zur Haftung herangezogen. Zur…
…dass in formeller Hinsicht die genannten Bescheide zu beeinspruchen seien, da die in der Niederschrift über die Schlussbesprechung vom 24.5.2007 angeführten Geschäftsführerbezüge der Jahre 2004 und 2005 gemeinsam im Haftungs- und Abgabenbescheid 2005 als Basis für die Vorschreibung des DB und DZ herangezogen…
…den Pflichten einer Geschäftsführerin gehört nun nicht nur, solche Überwachungsmaßnahmen zu setzen, die es ausschließen, dass ihr Steuerrückstände verborgen bleiben; sie hat auch durch geeignete Aufsichtsmaßnahmen, insbesondere durch Einrichtung von Kontrollmechanismen, dafür Sorge zu tragen, dass die steuerlichen Agenden rechtzeitig sowie formell und materiell korrekt…
…wären, tragen könnten. Abgesehen davon, dass der Gesellschafter-Geschäftsführer wiederholt bestritten hat, dass die Schankanlage in den Jahren 2012 und 2013 in Betrieb war und aus dem Ergebnis der Internetabfrage vom 28. Juli 2015 nichts über die Öffnungszeiten in den Jahren 2012 und 2014 hervorgeht…
Im Beschwerdefall liegen neben den oben aufgelisteten, umfassenden formellen Mängeln ebenso schwere sachliche Unrichtigkeiten vor, sodass der jährliche Sicherheitszuschlag von 15% des Umsatzes als Hinzurechnung zu Umsatz und Gewinn nicht zu beanstanden ist. Da die Bf. jegliche Angaben darüber unterlassen, warum gerade der von der…
…Mit Notariatsakt vom 28.03.2012 erwarb die Bf. (in der Folge auch Beschwerdeführerin / Bf. genannt) vom Gesellschafter-Geschäftsführer Herrn AB mit Sacheinlagevertrag aus dem Gutsbestand der ihm gehörigen Liegenschaft EZ 123 die Grundstücke Nr. 456. Eine Anteilsgewährung oder Kapitalerhöhung bei der übernehmenden Gesellschaft war…